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Ausbildung als Offz TrD Seiteneinstieg

Begonnen von Harzer_Zackel, 16. April 2023, 13:19:08

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Harzer_Zackel

Guten Tag,

ich hoffe der eine oder andere Kamerad kann hier zur Aufklärung beitragen.

Lage:
Derzeit besuche ich den OL3 meiner Truppengattung. Auf diesem Lehrgang soll ich die Befähigungen Schießausbilder und Zugführer erlangen.
In der vergangenen Woche wurde mit eröffnet, dass mir für beide Befähigungen die Voraussetzungen fehlen und ich deshalb weder an der Prüfung zum Schießausbilder teilnehmen kann, noch am Ende des Lehrgangs die Befähigung zum Zugführer erhalten könne.

Eingestellt wurde ich 2020 mit abgeschlossenem zivilen Studium, danach GA unter Corona Bedingungen und im Anschluss direkt die Versetzung in die Stammeinheit. Anfang 2021 dann OLS und die Laufbahnlehrgänge für TOffz.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar ob ich den Lehrgang weiter besuchen und die Qualifikationen erlangen kann oder nicht. Meines Wissens nach ist die ATN Zugführer notwendig um einen Dienstposten mit Disziplinarverantwortung zu besetzen. Und die Chefverwendung ist ein Pflichttor für den Statuswechsel zum BS. Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte korrigieren.

Gibt es jemanden der mir den Sachverhalt erläutern kann?

Viele Grüße

Ralf

Chefverwendung ist kein Pflichttor zum BS. Kann es gar nicht sein, weil es viel zu wenig Chef-DP unterhalb der StOffz Ebene gibt.
Auch wäre Sdt, die keine gute Führungseignung haben, auf solche DP zu setzen, nur damit sie irgendein Pflichttor durchlaufen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Beuteberliner

Seit wann müssen angehende TOffz denn Zugführer und Schießlehrer sein?

Harzer_Zackel

Okay, dann ist zumindest der Punkt schon mal geklärt. Vielen Dank dafür.

Die Frage ist für mich jetzt noch, ob ich den Schießausbilder und die ATN Zugführer erwerben kann oder ob ich aufgrund der fehlenden Voraussetzungen (keine abgeschlossene SGA, keine Ausbildung zum Gruppenführer) diese Befähigungen nicht bekommen kann.
Dann wäre eine Fortführung des Lehrgangs für mich nicht mehr sinnvoll.

F_K

Wer hat denn die Einplanung gemacht?

Das Fehlen der Voraussetzungen sollte doch klar gewesen sein?

Harzer_Zackel

Zitat von: Beuteberliner am 16. April 2023, 13:44:56
Seit wann müssen angehende TOffz denn Zugführer und Schießlehrer sein?

Wenn ich auf den OL3 kommandiert werde, dann sicherlich nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil ich die dort vermittelten Qualifikationen erwerben soll. Auch ein TOffz kann Zugführer in einer Technischen Staffel sein.

Harzer_Zackel

Zitat von: F_K am 16. April 2023, 13:47:15
Wer hat denn die Einplanung gemacht?

Das Fehlen der Voraussetzungen sollte doch klar gewesen sein?

Der zuständige Personalführer. Bin auch leider nicht der einzige Kamerad, den dieses Problem gerade trifft.
Im Trainingskatalog sind keine Voraussetzungen für den Lehrgang angegeben.

F_K

Wo stehen dann die Voraussetzungen?

Muss ja eine Grundlage für die Eröffnung geben!?

Ist doch klar, dass man Soldat der TrG und GrpFhr der TrG sein MUSS, bevor man ZgFhr werden kann.

Harzer_Zackel

Die Voraussetzungen für den Schießausbilder Landoperationen stehen in der Vorschrift zum Schießausbilder Landoperationen.

Wie bereits geschrieben: im Trainingskatalog sind keine Voraussetzungen für den Lehrgang eingetragen.

Dann schließe ich jetzt daraus, dass die Einplanung für diesen Lehrgang schon fehlerhaft war.

F_K

Da Du die TrG nicht nennst, ist eine Stellungnahme natürlich schwierig.

Beispiel: ein PzKommandant muss die Waffe bedienen können, also Richtschütze sein, als Offz auch MKF für das Fahrzeug - der PzKdt ist Voraussetzung um das Fahrzeug führen zu können, und der ZgFhr führt so ein Fahrzeug ...

Wo dass alles steht? Keine Ahnung - aber sachlich sollte es klar sein ...

Harzer_Zackel

TrG ist die HflgTr. Eingestellt als Seiteneinsteiger mit Dienstgrad Hauptmann. Seit Januar 2022 alle Laufbahnlehrgänge zum LfzTOffz abgeschlossen.

F_K


Angemon84

Zitat von: Harzer_Zackel am 16. April 2023, 13:47:35
Zitat von: Beuteberliner am 16. April 2023, 13:44:56
Seit wann müssen angehende TOffz denn Zugführer und Schießlehrer sein?

Wenn ich auf den OL3 kommandiert werde, dann sicherlich nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil ich die dort vermittelten Qualifikationen erwerben soll. Auch ein TOffz kann Zugführer in einer Technischen Staffel sein.
Transferieren wir den Sachverhalt auf die TSK Luftwaffe: Die LfzTOffz oder LfzEloOffz haben auch keine Zugführer-ATN und sind auch keine Schießlehrer, daher wird das kein Hemmnis für dich als Vorgesetzter werden...
Nimm also den Lehrgang als Goodie mit und nutze das vermittelte Wissen.

Harzer_Zackel

Mag sein, dass das bei der TSK Luftwaffe so ist.
Beim Heer durchlaufen alle Offiziere die Ausbildung zum Zugführer während des OL3. Das ist auch bei der HFlgTr so. Egal ob man als LfzTOffz, LfzEloOffz oder Luftfahrzeugführer geplant ist.

Dazu kommt, dass Seiteneinsteiger entweder so wie ich eingestellt werden, also mit DP, dann durchlaufen sie GA, OLS, Verwendungslehrgänge oder sie werden ohne DP als Oberfähnrich eingestellt und durchlaufen GA, SGA, Fahnenjunkerlehrgang, OSH und dann OL3.

Irgendwo muss sich ja ein schlauer Mensch Gedanken gemacht haben, warum der eine so und der andere so ausgebildet wird. Und der muss sich auch Gedanken dazu gemacht haben, warum der eine Seiteneinsteiger die Zugführer ATN bekommt und der andere nicht und warum man dann trotzdem beide auf den OL3 schickt.
Ein Lehrgang auf dem ich mir zwar Wissen aneigne, aber keine Qualifikationen für den Abschluss des Lehrgangs erhalte, ist verschenkte Zeit.
Ich lerne wie man ein Schießen anmeldet, leitet und die Soldaten ausbildet, darf es dann aber später nicht machen, weil ich kein Schießausbilder Landoperationen bin.
Ich lerne wie man ein Gefechtsschießen auf Gruppenebene plant, anmeldet, durchführt und leitet, darf es aber später nicht machen, weil ich die Qualifikation dazu nicht bekommen habe.

Beuteberliner

Dann fragen Sie doch Ihren Personalführer, was dort vorgefallen ist und welche Konsequenzen/Möglichkeiten sich konkret für SIE daraus ergeben, anstelle hier völlig unproduktive Diskussionen zu führen, die in IHREM speziellen Fall nichts bringen.

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