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BFD für Auswanderung nutzen.

Begonnen von marilynmango13, 02. Mai 2023, 12:17:37

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Chinok

Verstehe ich, dann muss ich mich wohl mal registrieren.

SanStffEins

Die 12 Jahre deiner Lebenszeit hast du jeden Monat zum 1. entschädigt bekommen ;)


Chinok

Zitat von: marilynmango13 am 02. Mai 2023, 13:44:08
aber ich seh es als eine Art Entschädigung für 12 Jahre meiner Lebenszeit, also nicht als zukunftsinvestition vom BFD, sondern eher als Ausgleich für geleistete Dienste

Dafür gab es jeden Monat das Gehalt.

MikeEchoGolf

... und 3 Euro pro Tag wegzulegen, wären nach 12 Jahren ca. 13.100 Euro.

LwPersFw

#19
Einmal hier Einlesen  A1-1355/0-5019  >>  5.1.8 Förderung von Maßnahmen im Ausland



Grundsätzlicher Ausgangspunkt ist § 15 Abs 6 im Link von @Ralf.

"(6) Eine Maßnahme innerhalb der Europäischen Union steht förderungs- und abfindungsrechtlich einer Maßnahme im Bundesgebiet gleich.

Die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung außerhalb der Europäischen Union kann gefördert werden, wenn

1. sie für die beruflichen Qualifizierungs-, Betätigungs- und Entwicklungsabsichten der Förderungsberechtigten zweckmäßiger ist als in Betracht kommende Maßnahmen der beruflichen Bildung innerhalb der Europäischen Union und

2. ihre Dauer und Mehrkosten nach den besonderen berufsbildungs- und eingliederungsrelevanten Umständen vertretbar sind."



Zitat von: marilynmango13 am 02. Mai 2023, 12:17:37

Auf der Webseite stand irgendwo ich habe einen Rechtsanspruch auf Förderung "meiner" schulischen und beruflichen Aus und Weiterbildung.



"Zu § 3 Berufsförderungsverordnung – Förderungsplan

2027. Die Beratungsniederschrift ist als Ergebnisprotokoll zu erstellen. Sie soll insbesondere das
berufliche Eingliederungsziel sowie die einvernehmliche Nutzung der Berufsförderungsleistungen nach
Art, Umfang und Zeitdauer enthalten. Diese Zielvereinbarung mit den Förderungsberechtigten ist der
individuelle Förderungsplan, der den Abgleich des angestrebten Berufs- und Eingliederungsziels
(Anforderungsprofil) mit den individuell vorhandenen Potenzialen (Persönlichkeitsprofil) darstellt. Der
Förderungsplan ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen.

2028. Die Umsetzung des mit der Förderungsberechtigten bzw. dem Förderungsberechtigten
einvernehmlich erstellten Förderungsplans ist in jedem folgenden Gespräch zu evaluieren. Die
Ergebnisse führen zur Fortschreibung bzw. Anpassung des Förderungsplans. Änderungen im
Berufsziel sind zwingend in einem neuen Förderungsplan zu dokumentieren. Grundlage hierfür ist eine
erneute Beratung."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Ich habe kein Zugriff auf die Vorschrift - ist die "Idee, ich will auswandern" überhaupt eine zulässige Weiterbildungsabsicht?

LwPersFw

Zitat von: F_K am 02. Mai 2023, 14:38:19
Ich habe kein Zugriff auf die Vorschrift - ist die "Idee, ich will auswandern" überhaupt eine zulässige Weiterbildungsabsicht?

"5071. Ob Förderungsberechtigte sich für eine zivilberufliche Qualifizierung im Ausland eignen, ist
nach den Anforderungen der angestrebten Maßnahme, also nach den jeweiligen ausländischen
Bildungsverhältnissen, zu prüfen.

Wollen Förderungsberechtigte ihren Beruf im Ausland ausüben, müssen sie die dortigen
Voraussetzungen für die Ausübung des angestrebten Berufes erfüllen. Ob der angestrebte Beruf
voraussichtlich eine angemessene Lebensgrundlage bietet (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 BFöV), ist nach den
Sozial- und Arbeitsmarktverhältnissen des jeweiligen Landes zu beurteilen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

marilynmango13

was spielt es denn für eine Rolle ob die Sprache international gesprochen wird wenn ich sie nur in dem Land brauche in dem ich dann lebe. ich will ja nicht in einer deutschen Firma arbeiten die Kontakte zu diesem Land hat.

ich werds sehen wie die Antwort ausfällt, falls noch einer Anregungen hat wie ich das am besten durchkriege gerne drunter schreiben.

marilynmango13

Oh  Dank an LwPersFw

ich bin leider nicht so ein Vorschriften wälzer, aber mit der Grundlage kann ich doch was anfangen.
wenn also das Unternehmen mir bescheinigt unter der Vorraussetzung das ich die Sprachschule erfolgreich abschliesse würden sie mich einstellen, sind damit doch quasi die Punkte gedeckt.
Allein für das Sprach und Kulturverständnis ist es schon deutlich besser die Sprache vor Ort zu lernen und nicht in Europa.

"ihre Dauer und Mehrkosten nach den besonderen berufsbildungs- und eingliederungsrelevanten Umständen vertretbar sind."

das ist natürlich wieder schön schwammig formuliert was da vertretbar ist und was nicht, ich find 13.000€ für 2 Jahre definitiv vertretbar.

und an F_K... natürlich ist nur die aussage ich will auswandern keine weiterbildungsabsicht das sollte ja wohl klar sein, aber da ich ja dort zum arbeiten die Sprache sprechen muss, sollte doch wohl der besuch der Sprachschule schon da mit reinzählen...

@MikeEchoGolf ich hab n gutes aktiendepot, aber wieso nicht diese 13k mitnehmen wenn ich sie mir sparen kann 😉

irgendwie hab ich das Gefühl das nur wenige hier verstehen  was ich vorhabe und denken ich will irgendwie schon meine rente in asien einläuten 😄

und der monatslohn ist absolut keine entschädigung für die Zeit, nicht mal meine Verpflichtungsprämie für meinen Posten reicht da aus 😄



BulleMölders

Was nützt Ihnen die ganze Diskussion hier?
Niemand hier trifft eine Entscheidung.
Sie haben einen Antrag auf Förderung gestellt und müssen nun abwarten wie über diesen Entschieden wird. An dem Ergebnis wird das lamentieren über das doch so ungerechte System nichts ändern.
Sollte das Ergebnis für Sie unakzeptabel ausfallen haben sie die Möglichkeit gegen den Bescheid in der dort angegebenen weise gegen vorzugehen.

Und die restlichen Diskussionen über angespartes Geld oder wie gut das eigene Aktiendepo ist, sind nicht hilfreich.

SanStffEins

Der Ausgang würde mich dennoch interessieren, sollte was dabei rum kommen wäre es schön zu wissen was genau du wo machen willst (sofern nicht zu persönlich) und was der BFD dann gefördert hat.

marilynmango13

@BulleMölders der thread ist etwas ausgeartet, aber auch weil ich bullshit nicht ignorieren kann... von anfang an war ich konfrontiert mit "du willst nur urlaub machen" "das geht eh nicht durch" "hättste ma geld gespart" "auswandern wird nicht unterstützt" kaum einer hat wirklich bezug auf meinen ersten post genommen ausser lwpersfw ein wenig... der rest hat nur keine ahnung, frust abgelassen weil man selbst im leben nix positives hat oder so
ich hatte eine einfache prämisse und gefragt ob wer helfen kann diese umzusetzen bzw ideen dazu hat, aber in deutschen foren kannste sowas vergessen, in englischen wird man zwar permanent beleidigt aber irgendwie wird da auch mehr geholfen 😄 nur ist diese frage zu spezifisch für ein englisches forum.
naja spiegelt bllt ganz gut die bw wieder, wer nix kann kan anzug hier ist es wer nix beitragen kann kann schlechtreden 😄.

ich werds sehen was die zukunft bringt 👍🏻

BulleMölders

Und solange ist hier dicht. Sollte der TE das Ergebnis zu dem Thema posten wollen, kann er sich an das Personal wenden, dann kann hier wieder auf gemacht werden.