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OA-Einstellung Heer / Marine zum 01.08.2024

Begonnen von beamter_2000, 22. Juni 2023, 09:15:35

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beamter_2000

Hallo,


ich wollte fragen, ob es für die Offizierausbildung im Jahr 2024 in den TSK Heer und Marine wieder auch Einstellungstermine zum 01.08. gibt, wie das auch während Corona möglich war.

Ich befinde mich derzeit in der Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst in einer Bundesbehörde, möchte jedoch anschließend die Ausbildung zum Offizier einschlagen.

Meine Laufbahnausbildung (und das damit verbundene duale Studium) endet jedoch mit der Ernennung zum Beamten auf Probe Juli 2024, sodass die Einstellung zum 01.07.24 für mich leider nicht in Frage kommt, da ich sonst keinen Abschluss erlangen würde.


Lohnt sich in dieser Konstellation für mich schon eine Bewerbung zum GEWET 24?

Ralf

Es gibt noch keine Bedarfsträgerforderungen für 2024, damit keine Einstellungstermine und auch noch keine Eignungsfeststellungen. Der GEWET 2023 ist ja noch nicht abgeschlossen.
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LwPersFw

Zitat von: beamter_2000 am 22. Juni 2023, 09:15:35

... endet jedoch mit der Ernennung zum Beamten auf Probe Juli 2024, ...



Nur als Hinweis, falls nicht bekannt:

Soldatenlaufbahnverordnung

"§ 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten

( ... )

(6)
Eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit, die oder der nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40
eingestellt worden ist, kann unmittelbar im Anschluss an eine sechsmonatige Bewährungszeit in das Dienstverhältnis einer
Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden
."


In der umsetzenden Regelung der Bw steht sogar "... ist unmittelbar (...) zu berufen... ".


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Die Frage wird ja sein, ob er dazu sein Beamtenverhältnis kündigen muss, wegen Freigabe durch den aktuellen Arbeitgeber, dann ist er auch nicht mehr Beamter.
Gegen den Willen eines anderen Ressorts wird man nicht agieren. Ist ja auch andersherum so.
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F_K


beamter_2000

@ Ralf


Da ja auch Beamte, die zum SaZ ernannt werden, dem Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, hätte ich ohnehin nicht meine Entlassung beantragt.

Analog zu einem Arbeitsvertrag würde ich im Fall einer Einstellung in der Bw meinem jetzigen personalführenden Referat die Aufforderung zum Dienstantritt zuleiten mit der Information, dass ich ab diesem Datum nicht mehr zum Dienst erscheinen werde.

Sollte ich dennoch in den darauffolgenden sechs Monaten aus der Bundeswehr ausscheiden, würde mein Dienstverhältnis als Beamter fortgesetzt.



Aktuell ist meine Vereidigung (und Abschluss des Studiums) für den 29.07.24 vorgesehen, daher wäre eine Bewerbung für den Dienstantritt am 01.08. ideal.

Laut Beratung mit einem Personaler in meiner Behörde wäre hierfür auch möglich, dass ich am 29.07. die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe annehme und eine Woche später zum SaZ ernannt werde (das wäre wichtig, um im Fall der Fälle wieder auf das Arbeitsplatzschutzgesetz zu fallen).



@LwPersFw Aber wäre dies nicht eine zu leichte Möglichkeit Berufssoldat zu werden? Könnte ich wirklich nach Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit als Berufssoldat eingeplant werden, auch wenn ich bspw. noch ein Studium an der UniBw absolvierte bzw. in einer sehr überlaufenen TrG eingeplant würde (PzGren, Fjg, usw.)?





F_K


christoph1972

Zitat von: beamter_2000 am 22. Juni 2023, 16:34:28
@ Ralf


Da ja auch Beamte, die zum SaZ ernannt werden, dem Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen, hätte ich ohnehin nicht meine Entlassung beantragt.

Analog zu einem Arbeitsvertrag würde ich im Fall einer Einstellung in der Bw meinem jetzigen personalführenden Referat die Aufforderung zum Dienstantritt zuleiten mit der Information, dass ich ab diesem Datum nicht mehr zum Dienst erscheinen werde.

Sollte ich dennoch in den darauffolgenden sechs Monaten aus der Bundeswehr ausscheiden, würde mein Dienstverhältnis als Beamter fortgesetzt.



Aktuell ist meine Vereidigung (und Abschluss des Studiums) für den 29.07.24 vorgesehen, daher wäre eine Bewerbung für den Dienstantritt am 01.08. ideal.

Laut Beratung mit einem Personaler in meiner Behörde wäre hierfür auch möglich, dass ich am 29.07. die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe annehme und eine Woche später zum SaZ ernannt werde (das wäre wichtig, um im Fall der Fälle wieder auf das Arbeitsplatzschutzgesetz zu fallen).



@LwPersFw Aber wäre dies nicht eine zu leichte Möglichkeit Berufssoldat zu werden? Könnte ich wirklich nach Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit als Berufssoldat eingeplant werden, auch wenn ich bspw. noch ein Studium an der UniBw absolvierte bzw. in einer sehr überlaufenen TrG eingeplant würde (PzGren, Fjg, usw.)?

Naja, Regelprobezeit bei Beamten im gntD 3 Jahre. Vorher 3 Jahre Laufbahnausbildung. Ernennung zum BaL mit Ablauf der Probezeit und Ernennung zum ROI.

Einstellung zum XX.XX.2027 ist noch lange hin. Da können sich noch viele Momente ergeben, die den Wunsch zur Einstellung als OA behindern können oder ganz auschließen oder man gewöhnt sich an das geregelte Leben in der Amtsstube.

Fraglich ist ja dann auch, ob man überhaupt eine Studienzusage erhält, weil man ja schon einen ersten akademischen Grad LL.B. hat.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

Zitat von: F_K am 22. Juni 2023, 16:08:00
Eine Rose ist eine Rose - und "auf Probe" ist nicht Lebenszeit.

F_K ... wenn man nicht versteht was geschrieben wird... einfach mal nichts sagen...

Mein Hinweis bezog sich auf den Status Beamter auf Lebenszeit.

... im Sinne ... erst Beamter auf Lebenszeit werden ... dann bewerben und sehen was möglich ist ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#9
Zitat von: Ralf am 22. Juni 2023, 15:24:34
Die Frage wird ja sein, ob er dazu sein Beamtenverhältnis kündigen muss, wegen Freigabe durch den aktuellen Arbeitgeber, dann ist er auch nicht mehr Beamter.
Gegen den Willen eines anderen Ressorts wird man nicht agieren. Ist ja auch andersherum so.

Ralf, wie dann die "Feinheiten" des Wechsels sind... müsste man mal weiter erforschen...

Aber gehen muss es ja rechtlich, sonst würde die Angabe in der SLV und der Bw-Regelung keinen Sinn machen...  ;)



Aus der PDF im Anhang bezogen auf die alte Version der SLV, in der es auch schon stand:

"§ 28 Abs. 4 SLV privilegiert Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit dahingehend, dass diese sofort nach einer Eignungsübung Berufssoldatin bzw. Berufssoldat werden können und nicht erst nach einer weiteren Bewährungszeit."

PDF

Nur das jetzt nicht mehr auf die 4 Monate Eignungsübung abgestellt wird, sondern die 6 Monate Probezeit.






Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 31 Entlassung kraft Gesetzes

(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn

(...)

2. sie (...) oder zur Berufssoldatin, zum Berufssoldaten, (...)  ernannt werden, (...)"


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Dann hatte ich Dich falsch verstanden.

Unabhängig davon kann ich mir nicht vorstellen, dass dies für OA gelten soll - selbst BOA werden ja erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung BS - welchen Vorteil hätte die BW hier?

Ralf

Die Intention dieses § der SLV ist, dass hier Beamten und Beamtinnen, die verwertbare und wichtige Fähigkeiten mitbringen, ein adäquater Anschlussstatus garantiert werden kann. Ein bloßer Status Bea ist das nun nicht. Von daher liefe das auch Intention der BOA Zusage zuwider. Was hätte der Dienstherr Bundeswehr davon, wenn er einen Bea einstellt, der komplett ausgebildet werden müsste und dann bspw. den Offizierlehrgang nicht besteht, die militärfachliche Verwendung nicht besteht oder ein Studium, das für die zukünftige Voraussetzung ist, nicht besteht.
Einen lebenslangen Anwärter und / oder nicht ausgebildeten Sdt im Bestand haben?
Von daher wird bei solchen Fällen - und das sind wohl Einzelfälle - denn so etwas habe ich bisher noch nicht erlebt. Nur bei höherem Dienst und dort waren die Personen bereits umfangreich ausgebildet und sind dann als SE im Dienstgrad Oberstleutnant eingestellt worden.
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LwPersFw


ZitatDie Intention dieses § der SLV ist, dass hier Beamten und Beamtinnen, die verwertbare und wichtige Fähigkeiten mitbringen, ein adäquater Anschlussstatus garantiert werden kann

Das meinte ich ja mit den "Feinheiten" , Ralf, neben den konkreten personaltechnischen Verfahren zwischen den Dienstherrn.

Es sollte einfach nur ein Hinweis sein an den TE, um auch diese Option zu kennen.
Unabhängig von Wahrscheinlichkeiten... Zeitlinien....  ;)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

beamter_2000

@Ralf noch mal zu deinen Ausführungen:

Kann ich dich so verstehen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Bw mir nur eine Einstellungszusage bei Einwilligung meines derzeitigen Dienstherren gibt?

Wenn ich eine Eignung habe und mich in der Bestenauswahl durchsetze habe ich doch ein Recht auf ein Einstellungsangebot, da müsste es doch unerheblich sein, wie mein derzeitiger Dienstherr dazu steht?

Ich kenne das nur so, dass bei Abordnungen bzw. in anderen Behörden der aktuelle Dienstherr sein Einverständnis geben muss, in solchen Fällen kann dann auch bspw. die Besoldungsstufe mitgenommen werden.



Und noch -interessehalber-: Gab es in den letzten Jahren die Möglichkeit zum Einstellungsbeginn ab 01.08. auch für alle Truppengattungen im Heer? Seit der neuen OA Ausbildung wird man ja truppengattungsspezifisch ausgebildet, heißt auch die SGA und der Fahnenjunkerlehrgang müssten einen Monat später begonnen haben, Ich stelle mir das als organisatorisch schwer umsetzbar vor...

beamter_2000

Zitat von: beamter_2000 am 24. Juni 2023, 11:55:20

Ich kenne das nur so, dass bei Abordnungen bzw. in anderen Behörden der aktuelle Dienstherr sein Einverständnis geben muss, in solchen Fällen kann dann auch bspw. die Besoldungsstufe mitgenommen werden.




*Abordnungen bzw. Versetzungen

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