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Überweisungen für nicht militärische Dinge

Begonnen von Fitnessmensch83, 18. September 2023, 07:56:23

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Fitnessmensch83

Hallo!
Kann der Truppenarzt auch Überweisungen ausstellen, wenn ich z. B. einen Ultraschall für meinen Brustkorb machen würde?
Ich strebe eine OP an und die hat natürlich nichts mit Bundeswehr zutun.

Aber auch generell die Frage, ob sowas möglich ist.

Die Frage kommt eh, also:
Ich möchte mir eine Gynäkomastie entfernen lassen und der Chirurg möchte vorher einen Ultraschall haben.

BulleMölders

Soldat/Soldatin?

Das könnte schwierig werden, da Sie sich zur gesund Erhaltung verpflichtet haben. Und nach einer Operation sind Sie bestimmt eine Zeitlang aus Gesundheitlichen Gründen nicht Dienstfähig. Damit hätten Sie gegen diese Verpflichtung verstoßen.

ente94

du gehst einfach zum Truppen-Arzt, zeigst deine Gyno und der überweist dich wahrscheinlich zum BwK und dort wird weiter untersucht und entschieden ob operiert oder nicht. Hatte ich auch, und wurde im BwK entfernt.

Fitnessmensch83

Ja, seit 7 Jahren Soldat! ;)

Eingriff wäre in 1h gegessen. Nehme Stunden für den Nachmittag und am nächsten Tag wieder ganz normal auf der Arbeit.
Ist auch schon alles abgeklärt!

Gut, also Ultraschall selbst löhnen^^

IT-Ler

Tja, so einfach ist es nicht. Du bist Soldat und Verpflichtet zur Gesunderhaltung und eine OP ist ein eingriff dieser.
Daher gibt es nur einen Weg, es mit deinem Trp-Arzt abklären und nicht einfach selbstständig machen. Bei Komplikationen erhältst du nichts vom Bund.
Also Tipp von mir, gehe zu deinem Trp-Arzt und gehe den richtigen weg.


ulli76

Sprich mal vertrauensvoll mit deinem Truppenarzt. Die OP kann unter bestimmten Umständen auch durch die UTV bezahlt werden.
Und auch bei privaten Eingriffen soll (Muss?) eine Beratung durch den Truppenarzt stattfinden. Der kann nämlich bewerten, ob es Probleme mit der Dienstfähigkeit geben kann, wie lange du zB keinen Geländedienst machen kannst etc.

Ist aber schon merkwürdig, dass der Chirurg den Ultraschall nicht selber durchführt. Der ist nämlich für die OP-Planung als solche dermaßen wichtig. u.a. nämlich um festzustellen, ob es wirklich Drüsengewebe ist oder etwas anderes.
Normalerweise gehört dann noch ein Termin beim Urologen und Blutentnahme zum Ausschluss eines hormonproduzierenden Tumors zu (keine Angst, da landet man sehr selten einen Treffer).

Also- sprich vielleicht doch besser mal mit deinem Truppenarzt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

#6
"§ 3 BwHFV Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

(1) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat ohne truppenärztliche oder truppenzahnärztliche Veranlassung eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung in Anspruch, so werden ihr oder ihm die Kosten, die durch die Heilbehandlung entstehen, nicht erstattet. Dies gilt nicht für Notfälle (§ 30).

(2) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch, so hat sie oder er auf Verlangen der
Truppenärztin oder des Truppenarztes oder der Truppenzahnärztin oder des Truppenzahnarztes Bescheinigungen oder Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des
behandelnden Arztes oder der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes vorzulegen; die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen."





A-1455/4

"Verzicht

Nehmen Soldatinnen bzw. Soldaten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
nicht in Anspruch, können ihnen - ausgenommen in Notfällen (vgl. Abschnitt 9) - die Kosten, die
ihnen durch die Heilbehandlung entstehen, nicht erstattet werden; sie sind auch nicht beihilfefähig.

Nehmen Soldatinnen bzw. Soldaten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
nicht in Anspruch, bleiben sie trotzdem im dienstlichen Interesse in truppenärztlicher bzw. -
zahnärztlicher Überwachung. Sie sind dann verpflichtet, auf Verlangen Bescheinigungen oder
Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes beizubringen; die
hierdurch entstehenden Kosten werden aus Haushaltsmitteln des Bundes erstattet. Im Rahmen
der truppenärztlichen bzw -zahnärztlichen Überwachung können darüber hinaus erforderlich
erscheinende und den Kranken zumutbare diagnostische Maßnahmen getroffen werden."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

An den TE:
Geh einfach zum Truppenarzt. Wenn das wirklich eine Gynäkomastia vera sein sollte, dann wird das auch über die utV abgedeckt und operiert.

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