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Wiedereinsteller im allg. Fachdienst Arbeitgeber Kündigung

Begonnen von Simplymrbr, 12. November 2023, 12:07:44

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Simplymrbr

Guten Tag,
ich hoffe der ein oder andere kann mir weiterhelfen. Ich bin Wiedereinsteller, und habe jetzt mitte November als StUffz/FA im Allgemeinen Fachdienst meinen Dienstantritt. Ich stehe noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. In meiner Bewerbung wurde mir von meinem Bearbeiter mitgeteilt, das ich dass Arbeitsverhältnis nicht kündigen soll, denn das mache nach meiner Probezeit die Bundeswehr. Ich muss nur meinem Arbeitgeber mind. 4 Wochen vor Dienstantritt Informieren. Ich habe meinen Arbeitgeber direkt Bescheid gesagt das ich zur Bundeswehr gehe, und ihm alles erklärt (2 Monate vor Dienstantritt). Ich war der Meinung das mein Arbeitgeber Post von der Bundeswehr erhällt, doch von seitens der Bundeswehr kam nichts. Jetzt habe ich (Eine Woche vor Dienstantritt) Die Kündigung zum 24.11.2023 im Briefkasten gehabt. Worin geschrieben steht, das der Grund für meine Kündigung mein Wechsel zur Bundeswehr ist. Ich weiß jetzt nicht ob ich dadurch Nachteile erlange von seitens Bundeswehr, oder ob diese Kündigung überhaupt rechtens ist. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und diese Frage wurde nicht schon etliche male gestellt. Vielen Dank schon mal im Voraus!

KlausP

Von der Bundeswehr kommt jetzt auch noch nichts. Legen Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vor, die Sie vom KC bekommen haben. Ab diesem Moment unterliegen Sie dem Kündigungsschutz entsprechend dem Arbeitsplatzschutzgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

xnos

§ 16a: ,,Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit"

Dein Arbeitgeber bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Gibt es bei euch einen Personalrat? Dein Arbeitsverhältnis ruht für 6 Monate. Dein Vorgesetzter darf dich aufgrund des anstehenden Dienstes nicht kündigen (s. § 2). Lese dich bis morgen für ein direktes Gespräch ein und verweise auf das Arbeitsplatzschutzgesetz.

xnos

Nachtrag: Das Kündigungsschreiben solltest du auch in keinem Falle zurückgeben!

Für den Fall, dass du den Dienst doch innerhalb der ersten sechs Monate quittieren solltest UND dann wieder zu deinem zivilen Arbeitsverhältnis wechselst, könnte das Kündigungsschreiben äußerst wichtig sein.

KlausP

Der AG soll einfach mal einen Blick in das Gesetz werfen.
Wenn Sie ihn rechtzeitig unter Vorlage der Aufforderung zum Dienstantritt informiert haben wird er jeden Prozess vor dem Arbeitsgericht mit Pauken und Trompeten verlieren, zumal er sich ja explizit (wie doof kann man sein ...) auf Ihren Dienstantritt bezieht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Nachtmensch

Gilt hier die drei Wochen Frist für die Kündigungsschutzklage auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der genannten Paragraphen?

Ralf

Es gibt ein Merkblatt hierzu bei der Einplanung und man muss seine Aufforderung zum Dienstantritt dem Arbeitgeber hierzu geben.
Wie sich das nun aufgrund deiner mündlichen Information verhält - ohne dass du ihm ein Schriftstück gegeben hast- weiß ich nicht, das ist dann wohl eher Arbeitsrecht, also ob seine Kündigung deswegen rechts war.

Nachteile bei der Bw hast du nicht und nicht vergessen, dass du dich auch arbeitslos melden musst bis zum Diensteintritt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Dagwood

Moin Simplymrbr,

bei dir tickt die Zeit (3Wochen). Bis dahin solltest du deine erhaltene Kündigung widersprechen. Für mich siehts aus nach einer Kündigung wider Treu und Glauben (§242BGB)aus. Denke da an dich selbst und lasse dir die Zukunft nicht verbauen, falls durch etwas Unvorhergesehendes nichts mit der Bundeswehr wird.

Randinfo: Wenn alles gut geht, dann hast du mit deinem jetzigen Arbeitgeber nach 6 Monaten zutun. Ich musste mein Arbeitgeber selber informieren, dass meine Verpflichtung über die Zwischenfestsetzung von 6 Monaten hinausgeht und mein bis dahin ruhender Arbeitsvertrag beendet wird.

Zu mir: SU SAZ10


KlausP

Das Arbeitsplatzschutzgesetz greift, so lange die Dienstzeit des Soldaten auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde. Das dürfte regelmäßig auf alle SaZ zutreffen, die oberhalb der Mannschaftslaufbahn (wieder)eingestellt werden. Mit der 6monatigen ,,Probezeit" hat das erst einmal nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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