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Nichtschwimmer

Begonnen von Ice_P, 02. Oktober 2003, 15:06:47

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Ice_P

Hallo,

hab mal ne Frage:

Ich bin Nichtschwimmer und habe das auch bei der Musterung angegeben und jetzt wollte ich mal fragen was dann bei der Grundausbildung passiert. Muss ich das Schwimmen da lernen oder mach ich dann einfach nicht da mit? Hab nämlich ein ziemliches Trauma weil ich vor einigen Jahren fast ertrunken wäre und deshalb auch nciht sehr gut aufs Schwimmen reagiere. Habs schonmal versucht danach das zu lernen aber hat nicht geklappt.

Ich hoffe ihr könnt mich mal informieren.

Mfg

Ice

Beobachter

HI...
In meiner Grundi hatten wir auch drei Mann die nicht schwimmen konnten. Die mussten nicht mitmachen. Haben in der Zeit halt etwas anderes gemacht.  Für die Ausbilder war das jedenfall kein Problem. Kann allerdings nur von unsere Einheit sprechen...

Gruß

Barbarossa

So weit ich weiß musst du nur einmal 200m schwimmen um das DSA zu bekommen. 200m in 6min. Doch wenn du es nicht schaffst ist nicht wirklich shclimm. Aber nur mal so Schwimmen lernen ist wichtig.

Ben

Bei uns mussten die nicht schwimmen, aber ne AGA vorher haben die einen Schnell-Schwimmkurs mit einem nichtschwimmer gemacht. Nach 15 minuten schrie der Oberfeldwebel "SCHWIMM" und der ist vor lauter angst wie eine wasserratte geschwommen
Heut ist ein schöner Tag und ich will!

Iceman

#4
 ;D

Ich bin wärend der AGA auch nie geschwommen. Der "schlimmste" Kontakt mit Wasser war ein 30 bis 40 cm tiefer Bach. Die Stiefel waren voll. Aber ertrunken bin ich nicht. Und die Uffze hatten was zu lachen.

Mußt nur aufpassen bei durchwandern von Gewässern. Denn ab 90 cm (?) (Schlammtreiber, Du weist das doch bestimmt ;)) beginnt der Soldat laut ZDV selbstständig mit Schwimmbewegungen. Wenn Du dann nicht schwimmst wäre das natürlich ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift. ;D

TrspBtl 801 - Transport rollt(e)!

Ice_P

Okay danke für die Informationen dann bin ich ja beruhigt.

Muss ich denn noch mehr machen als bei der Musterung angeben das ich Nichtschwimmer bin. Muss ich noch irgendwie nen Antrag oder sowas stellen das ich da nicht mit mache?

Ist das denn überhaupt schlimm wenn man das DSA nicht bekommt oder ist das egal für die Grundausbildung?

Mfg

Ice

Kobold

Wenn Du nur Grundwehrdienstleistender bist, dann ist das DSA völlig egal.
"We may not like death but death likes us."

Timid

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sollte eigentlich jeder GWDL ein mal in der Wehrdienstzeit die Anforderungen des DSA erfüllt haben, was allerdings häufig nicht zutrifft.
Allerdings ist das DSA Bedingung für das Leistungsabzeichen, weshalb bei uns doch einige der GWDL und FWDL das DSA erworben hatten.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Kobold

Vollkommen richtig.

Es entstehen dir aber auch keine unangenehmen Konsequenzen, sollte man das DSA nicht ablegen.

Leute, die Ambitionen Richtung Weiterverpflichtung / SaZ haben, sollten das DSA in jedem Falle machen.
"We may not like death but death likes us."

schlammtreiber

Zitat von: Iceman am 02. Oktober 2003, 18:08:02
Mußt nur aufpassen bei durchwandern von Gewässern. Denn ab 90 cm (?) (Schlammtreiber, Du weist das doch bestimmt ;)) beginnt der Soldat laut ZDV selbstständig mit Schwimmbewegungen. Wenn Du dann nicht schwimmst wäre das natürlich ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift. ;D

m.W. 120cm, 90cm sind ja gerade mal Hüfte  ;)

Aber der Verstoß gegen die DV ist natürlich ernsthaft. Stell Dir mal vor, so eine vorläufige Festnahme bis zum Bauch im Wasser  ;D
Semper Communis
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Iceman

Da würden ja dann die Handschellen anfangen zu rost. ;D Und das oberste Gebot ist doch sonst immer "Material schonen". ;D

TrspBtl 801 - Transport rollt(e)!

bayern bazi

ich hab immer gemeint

nichtschwimmer gehören zu den marinierten :)

die verteidigen ihr schiff länger ;D ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren