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Weiteres Vorgehen bzgl Trennungsgeld

Begonnen von Anzündschnur, 01. Februar 2024, 16:22:21

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Anzündschnur

Grüße Kameraden!

Ich bin mit meinem Latein am Ende und an 3 verschiedenen Standorten ist man entweder nicht in der Lage, oder nicht interessiert daran mir zu helfen. Es geht um das Trennungsgeld und die Anerkennung einer Wohnung.

Ich besaß vor Dienstantritt eine anerkannte Wohnung, und bin anschließend umgezogen. Meine Einheit zu Dienstantritt hat diese Wohnung jedoch nie als anerkannt im System eingetragen und ich wurde bei meiner Versetzung in die Stamm als ledig ohne anerkannte Wohnung in der Kopfzeile aufgeführt.
Am Tag des Dienstantritts bin ich umgezogen, hatte aber die anerkannte Wohnung noch einen weiteren Monat und besaß somit für einen Monat zwei Hausstände. Seitdem geht nichts vorwärts. Ich bekomme meine aktuelle Wohnung nicht anerkannt und kann somit auch kein Trennungsgeld beziehen.

Im System des PersFw steht nicht mal meine erste anerkannte Wohnung drin.

Was soll ich nun tun? Besteht überhaupt die Möglichkeit das nachträglich einzupflegen? Der aktuelle PersFw scheut sich davor den Haken im System zu setzen und ich bin planlos.

Ist hier eine Beschwerde angemessen oder habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?

Danke!

Ich bekomme weder meine aktuelle Wohnung anerkannt, noch

LwPersFw

Ich vermute einmal Sie sind nicht verheiratet.


Wenn Sie beim KC vor Einstellung einen Mietvertrag für einen Hausstand vorgelegt haben, war dieser auch im Moment des Dienstantritt als berücksichtigungsfähig anerkannt... durch das KC. Dies sollte sich auch aus der Aufforderung zum Dienstantritt des KC ergeben.

Das Problem haben Sie durch den folgenden Umzug ausgelöst, wenn dieser nach Dienstantritt erfolgte.

Sie hätten diese Wohnung neu anerkennen lassen müssen... durch einen entsprechenden Antrag an das BAPersBw.

Der Pers der Einheit erfasst nur den Umzug.

Den Haken bzgl. der Berücksichtigungsfähigkeit darf er erst setzen, wenn das bestätigende Schreiben des BAPersBw vorliegt.

Ihr Pers sollte mit der zuständigen Stelle im BAPersBw telefonieren und Ihren Fall schildern... mit der Frage ob man dort eine Lösung sieht ?

Vielleicht haben Sie Glück...

Es kann aber auch sein das es heißt: "Selbst schuld.... warum hat er nicht vorher gefragt, was das geplante Handeln (Umzug) für Folgen hat...?"

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Afaik kann eine durchgeführte Versetzung / Kommandierung nachträglich nicht mehr geändert werden, da Rechtsfolgen halt schon realisiert sind.

Ich würde LwPersFw Ratschlag folgen, den Antrag nunmehr stellen (Abgabenachricht geben lassen), und freundlich anfragen, was sich machen lässt ... viel Erfolg.

funker07

Zitat von: Anzündschnur am 01. Februar 2024, 16:22:21
Meine Einheit zu Dienstantritt hat diese Wohnung jedoch nie als anerkannt im System eingetragen
Hast du einen Antrag auf Anerkennung der Wohnung ausgefüllt?
Dafür hättest du Meldebescheinigung, Mietvertrag und (meines Wissens) Bescheid über den bis dahin erfolgten Bezug von Trennungsgeld anhängen müssen.
Es gibt ein Formblatt, hätte also kein formloser Antrag oder mündliche Mitteilung sein dürfen.

Zitat von: Anzündschnur am 01. Februar 2024, 16:22:21
Ich bekomme weder meine aktuelle Wohnung anerkannt
Wenn die Wohnung nicht in räumlichem Zusammenhang zur Dienststelle steht und du zwischendurch eine Lücke im Bereich anerkannte Wohnung hast, kann das durchaus sein.


Bei mir war es so, dass ich lückenlos einen Umzug hatte (während TG-Bezug, beides außerhalb räumlichem Zusammenhang) und die Anerkennung anfangs abgelehnt wurde, weil meine TG-Unterkunft in SASPF eingetragen wurde.
Der Fehler ließ sich nach einem Widerspruch (und Korrektur der Daten in SASPF) gegen die Ablehnung beheben.

Bei dir erfolgte die zu Trennungsgeld führende Maßnahme, die Versetzung und der Dienstantritt, zu einem Zeitpunkt, als du keine anerkannte Wohnung hattest.
Da würde ich es genau wie LwPersFw sehen: Vielleicht hast du Glück.

Ich bin aber kein PersFw, ReFü oder sonstiges. Mein Wissen kommt nur aus eigener Erfahrung (wie gesagt, in anderem Sachverhalt) und dem, was ich mir (u.A. wegen der Erfahrung) angelesen habe.
Vielleicht hat jemand in der BwMessenger-Gruppe "Trennungsgeld" da vielleicht noch eine andere Idee.

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