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Valentinstags Geschenk

Begonnen von S8E, 14. Februar 2024, 08:57:38

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S8E

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich freue mich über die rege Debatte.
Ich bis selbst Soldat und würde solch ein Verhalten nicht tolerieren. Zumal dem Kameraden die Beziehung zwischen meiner Frau und mir bekannt war. Meine Frau hat ihn am Abend des 14.2. in der Betreuung dezent darüber in Kenntnis gesetzt, dass er sich zukünftig solche Aktionen sparen kann. Ich denke damit ist das erledigt und bei Wiederholung von Avancen muss der Impuls dem Chef oder Chefin gegeben werden.

Was mich auch sehr irritiert, dass einige Soldaten im Einsatz sehr deutlich sagen das sie am Abend gerne zu Einem in den Container kommen, wenn Ablenkung benötigt wird. Das kommt scheinbar bei vielen Soldatinnen vor. Ich war selbst Disziplinarvorgesetzter und würde das mit aller Schärfe unterbinden.

Danke für euere Beteiligung.


F_K

Prima, dann hast Du doch eine Lösung.

Der (vorgebliche)  Beziehungsstatus hat rechtlich wohl keine Auswirkung auf die Möglichkeit von Flirts.

Nochmal: Der Dienstherr, und damit auch jeder Disziplinarvorgesetzte, hat sich grundsätzlich aus dem außerdienstlichem Sexualleben der unterstellten Soldaten herauszuhalten (Straftaten und Dienstvergehen mal außen vor).

tollerkamerad

Das hier ist, wie mit einer Taube Schach spielen.

Wer nicht kapiert, dass unangemessene Briefe bereits sexuelle Belästigung sind, sollte vielleicht seine Vorgesetztenfunktion, so fern er diese inne hat, stark überdenken!

Über die darf ich dich küssen frage, sollte es hoffentlich keine Diskussion geben.

Und NEIN, eine Person ob männlich oder weiblich, muss NICHT das Gespräch suchen wenn jemand einfach vollkommen retarded ist. Diese Person sollte vielleicht mal eine Lagefeststellung machen und zwei Gehirnzellen aktivieren.

Allein wie so ein Verhalten hier vehement verteidigt wird, könnt ich im Strahl kotzen! Die Scheiße deckelt auch nicht die Vorschrift, das könnt ihr drehen wie ihr möchtet. Beschwert die Dame sich, ist der Typ fällig.


F_K

@ Tollerkamerad:

Deine Ausdrucksweise ist "Taubenscheisse" - um mal Deine Wortwahl / Ausdrucksweise zu nutzen.

Niemand " verteidigt" hier ein Verhalten - es wird nur keine Strafbarkeit erkannt, mehr nicht.

Es gibt, gerade in der EU, ja juristische / politische Diskussionen zur Frage sexueller Gewalt (Nein heisst Nein, Ja heisst Ja, oder Abwehr notwendig.).

"Vorher" nach Zustimmung fragen, ist wohl das höchste Schutzniveau, das denkbar ist.

Was ist Dein Konzept? Überhaupt keine Sexualität - selbst unter zustimmenden Erwachsenen nicht?

tollerkamerad

1. Die Dame bekommt einen Brief den Sie nicht geöffnet hat. Auf Nachfrage, bestätigt sie dies, und der Soldat fragt dann ob Sie noch einen Kuss dazu möchte. = 1. unangemessenes Fehlverhalten

In dem Moment hätte der Schnellmerker ja realisieren können, dass die Dame vielleicht nicht so angenehm überrascht sein wird über seinen noch geschlossenen Brief. Er unterlässt es aber diesen zurückzufordern.

2. Sie liest diesen Brief, der ihr sichtbar unangenehm ist, daher teilt sie dies ihrem Freund mit, insbesondere vor dem Hintergrund das die beiden noch mehrere Wochen zusammen im Einsatz zusammen arbeiten.

War nie gut in Mathe, aber meine subjektive Wahrnehmung sagt mir das dies 2 unterschiedliche, aneinanderfolgende, nicht angebrachte Belästigungen sind, die man gemäß der AR als sexuelle Belästigung auslegen könnte.


F_K

Nochmal:

Eine Frage, ob Zustimmung existiert, realisiert das höchste Schutzniveau, höher als in DE vorgesehen (wir haben eher Nein ist Nein).
Die Frage selber ist, zumindest beim ersten ML, nie eine Belästigung - wie sollte sonst eine Zustimmung eingeholt werden?

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 16. Februar 2024, 16:00:35
@ Tollerkamerad:

Deine Ausdrucksweise ist "Taubenscheisse" - um mal Deine Wortwahl / Ausdrucksweise zu nutzen.

Niemand " verteidigt" hier ein Verhalten - es wird nur keine Strafbarkeit erkannt, mehr nicht.

Es gibt, gerade in der EU, ja juristische / politische Diskussionen zur Frage sexueller Gewalt (Nein heisst Nein, Ja heisst Ja, oder Abwehr notwendig.).

"Vorher" nach Zustimmung fragen, ist wohl das höchste Schutzniveau, das denkbar ist.

Was ist Dein Konzept? Überhaupt keine Sexualität - selbst unter zustimmenden Erwachsenen nicht?

Ich verzichte in der Regel darauf, in einer Beziehung lebenden Arbeitskollegen*innen unaufgefordert kindliche Briefe zuzusenden und daraufhin mit Nachdruck noch körperliche Nähe einzufordern. Sorry. Nicht mein Ding. So verschieden sind wir offensichtlich. Und das so ein Verhalten offenbar nicht zum Erfolg führt, zeigt ja die Reaktion der Dame. Aber schön, dass Du nochmal zum Ausdruck gebracht hast das dies keine sexuelle Belästigung ist. Ehrenmann.

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 16. Februar 2024, 16:11:05
Nochmal:

Eine Frage, ob Zustimmung existiert, realisiert das höchste Schutzniveau, höher als in DE vorgesehen (wir haben eher Nein ist Nein).
Die Frage selber ist, zumindest beim ersten ML, nie eine Belästigung - wie sollte sonst eine Zustimmung eingeholt werden?

In dem man sich wie normale Menschen unterhält und sein Gegenüber kennenlernt. Soll ich dir jetzt erklären wie man eine fremde Frau kennenlernt?

Davon ab, wenn es dein Gegenüber als Belästigung auffasst, ist es erstmal dein Problem. Und ja, mit solchen Offerten überschreitet man eine Grenze. Hätte der Blitzmerker sicher verstanden, wenn er sich wie ein normaler Mensch verhalten würde. Das dies hier so verteidigt wird, geht mir nicht in Kopf. Sorry

F_K

Leseverständnisprobleme?

Ich habe keine Aussage über mein Verhalten gemacht.
Es soll aber allgemein vorkommen, dass Liebe nicht erwidert wird, bzw. Flirtversuche fehlschlagen oder als unangemessen gesehen werden - that is Life.

In aller Regel aber kein Thema des Strafrechts.

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 16. Februar 2024, 16:17:39
Leseverständnisprobleme?

Ich habe keine Aussage über mein Verhalten gemacht.
Es soll aber allgemein vorkommen, dass Liebe nicht erwidert wird, bzw. Flirtversuche fehlschlagen oder als unangemessen gesehen werden - that is Life.

In aller Regel aber kein Thema des Strafrechts.

Wer redet von Strafrecht? Disziplinarrecht. Lass gut sein jetzt. Wenn in deinen Kopf nicht reingeht, dass man als Frau erwarten darf, nicht von wildfremden Männern und Arbeitskollegen im Auslandseinsatz gefragt zu werden ob sie einen küssen dürfen, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.

KlausP

Nicht versuchen, den ,,Herrn" zu überzeugen. Bei dem gilt nur eine Meinung als die wahre und richtige - seine. Ich habe Diskussionen mit dem Fotenmitgliec schon seit Jahren eingestellt, egal zu welchem Thema. Bringt nämlich genau NICHTS.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Offtopic Anmerkung:

KlausP hat ein Problem, Meinungen, Einschätzungen und rechtliche Bewertungen und die Rechtslage voneinander zu trennen, siehe
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70923.0.html

tollerkamerad

Zitat von: F_K am 16. Februar 2024, 18:14:34
Offtopic Anmerkung:

KlausP hat ein Problem, Meinungen, Einschätzungen und rechtliche Bewertungen und die Rechtslage voneinander zu trennen, siehe
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70923.0.html

Frage: Ist das aber jetzt strafrechtlich relevant? Ich denke nicht.

KlausP

Bitte nicht zitieren, sonst hätte ich das gar nicht lesen können. Und nein, ich habe KEIN solches Problem, ich habe nur eins mit notorischen Klugscheißern. Im Übrigen können meine diesbezüglichen Beiträge hier auch gerne gelöscht werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Offtopic:

Antwort: Rechtswidrig, aber vermutlich nicht strafbar (Kommentar zum Strafrecht lesen - auch rechtswidriges Führen von "Fatasietiteln" kann strafbar sein).

Aber ein gutes Beispiel:

- Es ist rechtswidrig (ist eine Tatsache, Quellen sind genannt)
- Zur Strafbarkeit habe ich eine Einschätzung abgegeben.
- Meine Meinung: Soll der Klaus machen, was er will - dass er es macht, in Kenntnis der Rechtswidrigkeit, kann man als Teil seines Charakters Werten.

Zum Thema:

Ich halte die hier beschriebene Form des "Flirtens" auch für unangemessen und unangebracht, dies ist aber Vordringlich eine Frage der Erziehung / Höflichkeit - und nicht des Dienst- / Strafrechts.

Als Vorgesetzter würde ich erst im Wiederholungsfall (nach dem genannten Nein) einschreiten - als Kamerad kann man ggf. schon vorher einen Hinweis geben.