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Dauer der Sicherheitsüberprüfung für Heimatschutz

Begonnen von Kai L., 21. Mai 2024, 16:26:52

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TSG

Offensichtlich scheint das BAMAD mit SÜ-Anforderungen zugeschüttet zu sein. Umso verwunderlicher ist es, dass 9 von 10 S2 bei Reservisten mit vorhandener "ziviler" SÜ sich nicht davon abbringenlassen, eine erneute SÜ anzustoßen. Die gesetzliche Grundlage ist sowohl für die Bundeswehr als auch zivile Stellen identisch. Einzige Unterschiede sind die prüfenden Behörden (BAMAD vs. BfV) und wer am Ende die Akte führt.

Btw, die Dauer der Überprüfung lässt sich auch im Zvilen nicht vorhersagen. Von zwei Tagen (!) bis ein Jahr habe ich alles schon erlebt. Es hängt vermutlich davon ab, auf welchem Stapel man landet.  ;)

LwPersFw

Zitat von: TSG am 05. Juni 2024, 15:54:29

Die gesetzliche Grundlage ist sowohl für die Bundeswehr als auch zivile Stellen identisch. Einzige Unterschiede sind die prüfenden Behörden (BAMAD vs. BfV) und wer am Ende die Akte führt.



So pauschal stimmt diese Aussage nicht.

Die Bundesländer haben eigene Landessicherheitsüberprüfungsgesetze.

Und diese sind pauschal nicht = dem SÜG (Bund).

SÜ bei zivilen Unternehmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Siehe dessen Ausführungen im Anhang.

Und grundsätzlich: die Beo-HSÜ wurde hauptsächlich vor dem Hintergrund des Zugangs und des Umgangs mit Kriegswaffen eingeführt.

In zivilen Bereichen außerhalb der Bundeswehr dürfte dies nur sehr selten der Fall sein.
Also könnte bei einer zivilen SÜ dieser Aspekt keine Rolle gespielt haben.


"Aus dem Umstand, dass in der Bundeswehr im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten an Kriegswaffen ausgebildet werden und auch Reservistinnen und Reservisten im Rahmen von Dienstleistungen Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr haben, kann die Gefahr des Missbrauchs erwachsen, z. B. wenn nicht erkannte Extremistinnen und Extremisten ihre in der Bundeswehr erworbenen militärischen Fähigkeiten, insbesondere die Beherrschung der Kriegswaffen, nutzen, um Gewalttaten im In- und Ausland zu begehen. "

Auszug aus dem Gesetzentwurf

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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