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Lohnt sich Richtschütze bei 12 Monaten FWD?

Begonnen von Tobi312351, 28. September 2024, 08:08:12

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Tobi312351

Hallo zusammen, vor kurzem habe ich in einem Beitrag auf in diesem Forum davon gelesen, dass einem als Panzerschütze bereits in der AGA gesagt wird, dass sich das nicht lohnt und man wieder nach Hause gehen sollte, wenn man nur 12 Monate dient.

Ich trete bald meinen freiwilligen Wehrdienst als RS/LS an (12 Monate) und bin mir nun unsicher, da dieser fall meine gesamte Zukunftsplanung für das nächste Jahr durcheinanderbringen würde.

Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht und für wie wahrscheinlich haltet ihr das?

thelastofus

"gesagt" wird immer viel bei der Bw und das schon seit über 50 Jahren..

Darauf sollte man nix geben.

Würde es sich nicht "lohnen" hätte man dich nicht eingeplant.  Der Nutzungsfaktor mag vielleicht bei 12 Monaten Dienstzeit nicht sehr hoch sein, aber das sollte nciht dien Thema sein.

Tobi312351

Okay vielen Dank, ich habe mich auch schon gefragt warum der Einplaner dann da nichts gesagt hat.

KlausP

Ich frage mich, wie wir in den frühen 90ern unsere GWDL in ihren 12 Monaten zum Richtschützen und in anderen Verwendungen ausbilden konnten. 3 Monate AGA, 3 Monate SGA - fertig.
Bei einem FWDL 7 würde ich das Problem der Einheit verstehen aber nicht bei einem FWDL 12.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

panzerjaeger

ZitatIch frage mich, wie wir in den frühen 90ern unsere GWDL in ihren 12 Monaten zum Richtschützen und in anderen Verwendungen ausbilden konnten. 3 Monate AGA, 3 Monate SGA - fertig.

Das habe ich mich auch des öfteren gefragt.
Eine Erklärung, die ich dazu häufig höre, ist die geänderte Arbeitszeitenregelung:
Früher war es kein Problem wenn die Ausbildung schon mal von 06:00 bis 22:00 ging (ohne Freizeitausgleich) - heute geht das nicht mehr, so dass die Ausbildungen sich zeitlich ordentlich ausdehnen.


Tobi312351

Meines Verständnisses nach hat sich dies Ausbildungszeit doch aber nur bei der SGA (von 3 Monaten auf 4 Monate) leicht ausgedehnt, oder berücksichtige ich irgendetwas hierbei nicht?

panzerjaeger

ZitatMeines Verständnisses nach hat sich dies Ausbildungszeit doch aber nur bei der SGA (von 3 Monaten auf 4 Monate) leicht ausgedehnt, oder berücksichtige ich irgendetwas hierbei nicht?

Kann sein, aber früher wurden AGA und SGA (die damals noch anders bezeichnet wurden) sowie z.B. auch die Führerscheine oder Richt- und Ladeschützenausbildung, Wachausbildung etc. komplett innerhalb der ersten 6 Monate durchgeführt, und mit Beginn des 7. Dienstmonats war man fertig ausgebildet, und wurde zum Gefreiten befördert (so erlebt in meiner Dienstzeit Anno 1988).


LwPersFw

Zitat von: panzerjaeger am 29. September 2024, 10:54:20

Früher war es kein Problem wenn die Ausbildung schon mal von 06:00 bis 22:00 ging (ohne Freizeitausgleich) - heute geht das nicht mehr, so dass die Ausbildungen sich zeitlich ordentlich ausdehnen.


Natürlich geht dies, erfordert nur eine andere Planung:

§ 6 Abs 1 , Satz 3 SAZV

Und wenn nach abgeschlossener Dienstpostenausbildung die angefallene Mehrarbeit aus zwingenden dienstlichen Gründen wirklich nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann, wird eben ausgezahlt.
Bzw. es werden nur Teile in Freizeit ausgeglichen und der Rest ausgezahlt.

Hier sind die zuständigen Vorgesetzten gefragt, dies sachgerecht umzusetzen.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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