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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Begonnen von LwPersFw, 06. November 2024, 15:00:18

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LwPersFw

"Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum

 ,,Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes"

beraten.

Kernelement des Entwurfs ist, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen.
Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun.
Wir werden mit dem Online-Fragebogen persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abfragen.

Abgeleitet aus der Bedrohungslage müssen wir die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Dafür benötigen wir eine aufwuchsfähige
und durchhaltefähige Bundeswehr, die im Bündnisrahmen einen Konflikt nicht nur langfristig bestehen, sondern zuvor bereits glaubhaft
abschrecken kann. Mit dem Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingen und einer professionellen und personell ausreichend aufgestellten
Reserve müssen wir in Friedenszeiten beginnen.

Mit der einfachgesetzlichen Änderung werden noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen Neuen Wehrdienst und die dringend
erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen.

Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius dazu: ,,Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den Neuen Wehrdienst auf den Weg.
Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa. Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, werden sich künftig
wieder häufiger mit der Frage auseinandersetzen: Wie wird die äußere Sicherheit in Deutschland gewährleistet? Kann ich einen Beitrag dazu leisten?

Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden.
Entscheidend ist: Mit dem Neuen Wehrdienst führen wir die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder ein - Strukturen, die nach dem
Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden. Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken.
Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere
Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen."

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:

Befassung des Bundesrates im Dezember 2024,
Befassung des Deutschen Bundestages im Januar 2025,
Befassung der Bundestags-Ausschüsse im Februar 2025.
Ziel ist das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025.

Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter.
Beispielhaft sind hier die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen zu nennen.

Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer betont dazu: ,,Die Bundeswehr muss auf die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages vorbereitet sein.
Abgeleitet aus den nationalen und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Plänen heißt das jetzt: wir müssen die notwendige Aufwuchsfähigkeit sicherstellen."

In Kürze zum Neuen Wehrdienst: ,,Kein Zurück zur alten Wehrpflicht":

Art: Prinzip der Freiwilligkeit
Frühestes mögliches Datum der Einstellung: 7/2025
Betrachteter Jahrgang: 2007 (Stichtag 31.12.2006)
Dauer: 6 bis 23 Monate
Online-Fragebogen: Junge Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, junge Frauen sind eingeladen dies zu tun.
Musterung: Abgeleitet aus den Bedarfen der Bundeswehr und den Ausbildungskapazitäten.
Unser Anspruch: Attraktiver, sinnstiftender, abwechslungsreicher Wehrdienst, der neue Perspektiven schafft.
Mindset: Junge Staatsbürgerinnen und -bürger sollen sich wieder mit der Frage auseinandersetzen, wie ein Land und ein Bündnis äußere Sicherheit gewährleisten.
Beispiel-Länder: Europäische Freunde wie Schweden und Norwegen."


Quelle: BMVg.de 06.11.2024


https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/entwurf-gesetz-modernisierung-wehrersatzrechtlicher-vorschriften-5849530


https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-wehrersatzrechtlicher-vorschriften-und-zur-einf%C3%BChrung-eines-neuen/317509


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenngleich der Anfang sehr bescheiden ausfällt und es eigentlich viel zu lange gedauert hat.
Semper Communis
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F_K

Ja, weil die CDU "mehr" will, will Sie nicht zustimmen,
- Also kommt das Wenige, aber Machbare auch nicht.

schlammtreiber

Die augenblickliche Situation ist da etwas besonders, unter normalen Umständen wird die Zustimmung auch der Union schnell erfolgen.
Semper Communis
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LwPersFw

Da nun ein neuer Gesetzentwurf zum Thema im Laufe des Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll, pinne ich das Thema wieder an...

Denn es wird ja nicht nur Auswirkungen für die Betroffenen haben...

...sondern auch für die Truppe, die dies zu ihren aktuellen Aufträgen stemmen muss...

z.B. hatte ja das BMVg mir Erlass in 2024 schon angewiesen, dass im Vorgriff auf dieses Gesetz bereits in 2025 5000 zusätzliche FWDL einzustellen sind.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Dazu eine Meinung aus der Presse:

"Achtung, Zwangs-Reflex – Die Irrtümer der Wehrpflicht-Fans

Ein Experte bezweifelt, dass die Bundeswehr ohne Wehrpflicht auf Sollstärke kommmen kann. Dabei hat sich die Truppe noch gar nicht ernsthaft um Freiwillige bemüht. Dazu wären drei Schritte nötig.

Christian Rickens
10.07.2025 - 06:34 Uhr

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,

Gestern hat mich beim Frühsport nicht nur die Rudermaschine in Wallung gebracht. Den gleichen Effekt hatte ein Interview in einem meiner Lieblingspodcasts, ,,Streitkräfte und Strategien" vom NDR. Der Militärhistoriker Sönke Neitzel, dessen Werke ich eigentlich sehr schätze, hielt in dem Gespräch ein flammendes Plädoyer für eine sofortige Rückkehr zur Wehrpflicht in Deutschland:

"Ich glaube, im Heer könnte man sofort heute 5000 Wehrpflichtige aufnehmen, für die hat man einen Helm, für die hat man ein Bett, für die hat man ein Gewehr."

Es erst einmal mit Freiwilligen zu probieren, wie es der dieser Tage bekannt gewordene Entwurf für ein neues Wehrdienstgesetz vorsieht – davon hält Neitzel wenig bis nichts:

"Jedem auf diesem Erdenrund ist klar, es wird mit einer Freiwilligkeit nicht funktionieren."

Lieber Herr Professor, mir ist das nicht klar. Denn tatsächlich hat die Bundeswehr doch noch gar nicht angefangen, sich wirklich ernsthaft um Freiwillige zu bemühen. Und mit ernsthaft meine ich:

1
Überhaupt erst einmal allen Interessentinnen und Interessenten, die sich auf die Rekrutierungsangebote der Bundeswehr melden, zeitnah zu antworten. Nach allem, was man hört, gelingt bislang nicht mal das.

2
Ebenfalls noch unerprobt ist der revolutionäre Vorschlag von Verteidigungsminister Boris Pistorius, freiwillig Wehrdienstleistenden ein echtes Gehalt zu zahlen – die Rede ist von 2000 Euro pro Monat. In anderen Bereichen der Arbeitswelt soll es ja die Motivation erhöhen, wenn man für seine Dienste Geld bekommt.

3
Und dann sind da noch die vielen zusätzlichen Anreize, mit denen sich der freiwillige Wehrdienst attraktiver gestalten ließe: zum Beispiel Vorrang für Gediente bei der ZVS-Vergabe von Studienplätzen. Oder das Versprechen, bei der Bundeswehr den Führerschein machen zu können.

Ich bin bereit zu wetten, dass sich die 5000 zusätzlichen Wehrdienstleistenden pro Jahr, die Neitzel für den Anfang in den Raum gestellt hat, auf diese Weise auch freiwillig rekrutieren ließen. Aber sehr viel näher liegt natürlich der etatistische Reflex: Wenn die jungen Leute nicht das machen wollen, was der Staat von ihnen will, dann muss der Staat sie eben zwingen.


Verstehen Sie mich nicht falsch – ich bin sehr für eine schlagkräftige High-Tech-Bundeswehr, die wir uns auch etwas kosten lassen. Aber zu der gehört, dass es eben nicht reicht, jedem Rekruten Helm, Bett und Gewehr zu verpassen.

,,Die Bundeswehr benötigt Profis, keine halb fertigen Soldaten – und schon gar kein ,,Kanonenfutter", kommentierte Handelsblatt-Meinungschef Thomas Sigmund bereits vor einigen Wochen die Wehrpflicht-Fantasien, denn:

"Moderne Streitkräfte basieren nicht auf Masse, sondern auf Qualität."

Der Kollege war übrigens mal Offizier."

Quelle:
https://www.handelsblatt.com/meinung/morningbriefing/bundeswehr-achtung-zwangs-reflex-die-irrtuemer-der-wehrpflicht-fans/100140613.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

1. Bewerbung FWDL geht relativ zügig (zumindest im Einzelbeispiel)
2. "Gehalt" FWDL ist bereits ca. 1800 Euro, ich sehe da nicht, wie ca. 200 Euro mehr etwas signifikant ändern.
3. Zusätzliche Anreise helfen vermutlich eher wenig.

Thema "Masse" - natürlich benötigen wir Qualität, aber auch viele "einfache Soldaten mit Helm und Gewehr" - so 1 Mio im V Fall wäre schon gut.

schlammtreiber

"Ich bin bereit zu wetten, dass sich die 5000 zusätzlichen Wehrdienstleistenden pro Jahr, die Neitzel für den Anfang in den Raum gestellt hat, auf diese Weise auch freiwillig rekrutieren ließen."

Neitzel bezweifelt gar nicht, dass sich 5000 Freiwillige mehr oder weniger finden lassen (wir rekrutieren ja aktuell schon 10.000 FWDL), sondern dass sich ohne Pflichtanteil die benötigten 80.000 finden lassen. Um diese Zahl muss die Bundeswehr nämlich in den nächsten 5-10 Jahren aufwachsen.
Semper Communis
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LwPersFw

Im Internet ist der angefügte Referentenentwurf des BMVg

"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)"

vom 02.07.2025 zu finden.

Es bleibt abzuwarten, wie das letztlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz formuliert sein wird ! Hier können noch Änderungen zum Entwurf erfolgen !



Wie schon in einigen Presseartikeln genannt, wäre u.a. eine grundlegend neue Regelung, dass der bisherige Dienst als FWDL ersatzlos abgeschafft wird.

ALLE freiwilligen Bewerber werden in das Dienstverhältnis als SaZ eingestellt:

"Durch den Neuen Wehrdienst sollen vermehrt Personen im Rahmen eines einheitlichen Dienstrechts nach dem SG gewonnen werden.

Rechtlich wird der Neue Wehrdienst nicht durch die Einführung einer neuen Wehrdienstform geregelt, sondern vielmehr durch die Aufgabe
des bisherigen freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement (FWDL) nach den bisherigen §§ 58b ff. SG.
Danach konnten sich Frauen und Männer verpflichten, zwischen sieben und 23 Monaten freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Diese Kategorie des FWDL war schon bislang rechtssystematisch fragwürdig, da grundsätzlich nur zwei Begründungen für eine Wehrdienstleistung
bestehen – die freiwillige Verpflichtung und die Wehrpflicht (§ 1 Absatz 1 SG).
Die freiwillige Verpflichtung kann auf Lebenszeit (als Berufssoldatin oder Berufssoldat, § 1 Absatz 2 Satz 1 SG) oder für begrenzte Zeit
(als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit, § 1 Absatz 2 Satz 2 SG) erfolgen.
Die zusätzliche Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement ist nur historisch vor dem Hintergrund
der Aussetzung der Wehrpflicht erklärbar (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12059, Seite 7).
Es sollte zunächst ein an die Wehrpflicht angelehnter Wehrdienst erhalten bleiben.

Der Neue Wehrdienst wird insoweit durch die Abschaffung des bisherigen FWDL eingerichtet werden.

Alle befristet dienenden Soldatinnen und Soldaten werden künftig in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit (SaZ) berufen.

Dabei kann die Mindestverpflichtungsdauer flexibel angepasst werden, so dass auch beispielsweise sechs oder neun Monate Wehrdienst
im Status SaZ – verbunden mit neuen attraktiven und sinnstiftenden Inhalten und Ausbildungen – geleistet werden können.

Die Mindestverpflichtungsdauer kann exekutiv geregelt werden, da sie nicht gesetzlich vorgegeben ist.

Nach derzeitiger Vorschriftenlage (A-1420/13 –,,Berufungserlass"–) entscheiden hierüber die Teilstreitkräfte.

Damit wird allen Personen unabhängig vom Geschlecht wie bisher die Möglichkeit eröffnet, freiwillig auch für einen kürzeren Zeitraum Wehrdienst zu leisten.

Der Neue Wehrdienst besteht somit in der Möglichkeit eines flexibleren und kürzeren Dienstes.

Dies stellt einen erheblichen Attraktivitätsgewinn dar, da SaZ – anders als FWDL – nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bezahlt werden
und damit von Beginn ihrer Dienstzeit an deutlich mehr verdienen.

Es kommt hinzu, dass die vorgesehene Einführung von Verpflichtungsprämien für SaZ bereits auf der Rechtsgrundlage des § 44 BBesG möglich ist.

Besondere Regelungen wie das Arbeitsplatzschutzgesetz gelten ohnehin auch für SaZ bis zu einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren."




Wie genannt, würde dies den Regelfall der Einberufung darstellen, solange die Bundesregierung nicht die Anwendung des neuen § 2a Wehrpflichtgesetz vollzieht:

"§ 2a WPflG

Beschluss der Bundesregierung

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundestages beschließen, dass ungediente Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst
nach § 5 einberufen werden, wenn die verteidigungspolitische Lage einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend
erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist."


Erst wenn dieser Beschluss gefasst würde, wären verpflichtende Einberufungen auch gegen den Willen des Betroffenen möglich!

Die Einberufung würde dann auch nicht mehr als SaZ erfolgen, wie bei den Freiwilligen, sondern gemäß dem neuen § 5 WPflG:

",,(2) Der Grundwehrdienst dauert bis zu zwölf Monate und wird zusammenhängend geleistet.
Die Dauer legt die Bundesregierung in ihrem Beschluss nach § 2a fest.
Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll
nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden.
Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.""


ergänzt durch

",,§ 6b WPflG

Freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes

(1) Wehrpflichtige können ihren Grundwehrdienst freiwillig um mindestens einen, längstens fünf Monate verlängern.

(2) Die Gesamtdauer des Grundwehrdienstes ist einheitlich festzusetzen. Bei einer Verlängerung des Grundwehrdienstes
    nach Zustellung des Einberufungsbescheides ändert das Karrierecenter der Bundeswehr diesen Bescheid entsprechend.
"


Da es sich dann um einen Pflichtdienst handelt, kommen natürlich auch wieder die Themen Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst zum tragen:

"Zu Artikel 2 (Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Absatz 2 wird dahingehend erweitert, dass nach einem Beschluss der Bundesregierung
nach § 2a WPflG, der eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst ermöglicht,
Wehrpflichtige Zivildienst leisten müssen, wenn sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
worden sind
. Damit wird sichergestellt, dass Wehrpflichtige sich nicht unter Berufung auf
das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung dem Wehrdienst entziehen können, ohne
zugleich den durch das KDVG vorgesehenen Ersatzdienst ableisten zu müssen
."





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ali1896

Der FWDL soll wegfallen, alle Freiwilligen künftig als SaZ eingestellt werden – auch für kurze Zeiten wie 6 oder 9 Monate, dafür mit besserer Bezahlung und Prämien. Wehrpflichtige würden nur dann wieder eingezogen, wenn die Bundesregierung per Gesetz beschließt, dass ein schneller Aufwuchs nötig ist.

Klingt erstmal attraktiv, aber: Wie sollen die Karrierecenter das mit dem jetzigen Personalmangel stemmen? Musterung weiter nur über Bundeswehrärzte – wird das nicht noch schlimmer? Und wenn § 2a wirklich mal greift: Wie soll das organisatorisch klappen, wenn wir schon jetzt monatlange Bearbeitungszeiten haben?

Sehe ich das richtig – oder übersehe ich was?
Glaubt jemand ernsthaft, dass das diesmal wirklich schneller geht, nur weil es jetzt ,,Modernisierung" heißt?
Wäre es nicht schlau, erstmal die Strukturen zu stärken und Prozesse gründlich zu durchleuchten und zu verbessern, bevor man neue Modelle einführt?

Ralf

ZitatWäre es nicht schlau, erstmal die Strukturen zu saärken und Prozesse gründlich zu durchleuchten und zu verbessern, bevor man neue Modelle einführt?
Schlau ist sowas natürlich schon immer, nur eben mit Blick auf die Ostflanke nicht machbar. In der ARD Mediathek gibt es Interview mit dem BM und Frau Miosgo. Das zeigt schon, dass sich der BM der Probleme bewusst ist.
Hinsichtlich der Struktur der Musterorganisation gibt es in der Tat einige (viele Überlegungen) und Pläne, wie man bis Anfang 2028 versuchen will, das sicherzustellen.
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Ali1896

Danke Ralf, das klingt ja immerhin so, als ob man die Probleme erkannt hat und nicht völlig blind in die Modernisierung läuft. Das Interview in der ARD-Mediathek werde ich mir ansehen. Dann bleibe ich mal hoffnungsvoll, dass es dem Minister tatsächlich gelingt, da etwas zu bewegen.

Eventuell weiß ja jemand von euch eine Antwort auf meine Nachfrage:
Wenn jetzt alle Freiwilligen als SaZ eingestellt werden – auch die, die nur 6 oder 9 Monate dienen –, dürften die dann theoretisch auch für Auslandseinsätze herangezogen werden? Oder bleibt es praktisch wie beim FWDL bisher, also kurze Dienste = Heimatschutz/Sicherung, längere SaZ-Dienste = auch Auslandseinsätze?

Ralf

Theoretisch schon praktisch (nur das Wehrpflichtgesetz hat dort die Ausnahme für den FWDL), aber nicht machbar von der Zeit & Ausbildung her.
Aber auch die Zeiten der hohen Zahlen IKM sind vorbei.
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F_K

FWDL hatte "niedrigere" Anforderungen (kein BFT im Ausfallverfahren, mehr Gesundheitsziffern möglich) und kann mehrfach geleistet werden, auch im höherem Alter - wird dies bei Kurzzeit SaZ dann auch gehen?

Ralf

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