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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Begonnen von LwPersFw, 06. November 2024, 15:00:18

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xnos

Zitat von: LwPersFw am 09. Oktober 2025, 06:44:56und so die Zahl der Reservisten zu erhöhen...

Wenn die Bundeswehr es nicht mal schafft, die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich einer Heranziehung zu einer Übung umzusetzen, dann bringen die ,,Akten-Reservisten/Karteileichen" auch nichts.
Da ist die ,,Freiwilligkeit" der Arbeitgeber bzw. der Wirtschaftsfrieden wichtiger.

Warum nicht erst einmal da anfangen?
Da muss auch kein Gesetz verfasst und über Jahre ausdiskutieren werden.
Einfach umsetzen.

F_K

@ xnos:

Bisher war die Aussage SKA Dez freiwResArbeit (oder so) immer: Ja, es gibt zwar gesetzliche Möglichkeiten, aber es ist NICHT politisch gewollt - wir ziehen nur mit Zustimmung des AG zu.

"Damals", auch noch nach der Wende, wurden Truppenwehrübungen Form 1 / 2 auch gegen den Willen des AG durchgeführt - es wurde einfach "gemacht".

Schauen wir mal, wann und ob sich dies ändern.

xnos

Ja, vielen Dank für den Beitrag...?

Es gibt gesetzliche Regelungen - die ließen sich sofort umsetzen.

Politisch gewollt ist: Aufwuchs, Wehrhaftigkeit, gesetzliche Regelungen.

F_K

@ xnos:

Ja, was soll ich sagen? So war damals die Aussage "Kompetenzzentrum Reserve" beim SKA - nach meinem Verständnis stellen Gesetze eben den politischen Willen da - ABER in diesem Fall hat die Bundeswehr eben INTERN nicht diese Gesetze umgesetzt, sondern hat hier das ggf. vorliegende Interesse der Wirtschaft höher bewertet.

Peter Lemon

Gentlemen,

wenn die Bundeswehr es nicht auf die Kette bekommt, die "gelebte Praxis" in Sachen Heranziehung anzupassen, sind alle anderen Ansätze Kokolores. Man kann nicht einerseits die Praxis aus der Susi-Sorglos-Zeit anwenden und andererseits Herumjaulen, dass es nicht vorwärts geht.

Man sollte jedem, der sein Recht ausüben will, helfen - ggfs. auch das Recht durchsetzen können.

Es kann nicht angehen, dass eine politisch geprägte Person per Einwand, einen motivierten Reservisten davon abhält an einer RDL teilnehmen zu können.

Walk the Talk - und nicht "Dit iss Berlin"!


Bunkerfunker

Zitat von: F_K am 08. Oktober 2025, 16:46:59Es IST als Goodie im Rahmen der Personalwerbung gedacht - so ist der Entwurf begründet - genauso, wie sonstige Prämien, die ja schon gesetzlich geregelt sind, in Geld ausgezahlt werden.

Man kann eine Bürokratie einrichten, die Anträge auf einen Zuschuss zur Fahrausbildung prüft, genehmigt und dann mit der Brieftaube verschickt. Man kann den Zuschuss auch einfach bürokratiefrei jedem als Geld auszahlen.

LwPersFw

Zitat von: Bunkerfunker am 09. Oktober 2025, 19:36:15
Zitat von: F_K am 08. Oktober 2025, 16:46:59Es IST als Goodie im Rahmen der Personalwerbung gedacht - so ist der Entwurf begründet - genauso, wie sonstige Prämien, die ja schon gesetzlich geregelt sind, in Geld ausgezahlt werden.

Man kann eine Bürokratie einrichten, die Anträge auf einen Zuschuss zur Fahrausbildung prüft, genehmigt und dann mit der Brieftaube verschickt. Man kann den Zuschuss auch einfach bürokratiefrei jedem als Geld auszahlen.

Das Füllhorn für Alle hat der Gesetzgeber im Rahmen des Wegfalls des Dienstverhältnisses FWDL vorgesehenen.

Denn die Schaffung des SaZ-kurz (6-23 Monate) hat die Besoldung nach dem BBesG zur Folge.

Dies hat zur Folge, unter Beachtung der Übernahme des Tarifabschluss ÖD, dass Alle ein Startgehalt von ca. 2350 € NETTO haben werden. Selbst Jeder, der noch keinerlei Ausbildung hat.

Und Jeder, der in der Nähe der Stammeinheit wohnt und damit bei Mutti zu Hause schlafen kann... und sich z.B. für 12 Monate verpflichtet... wird dann nach der Basisausbildung und der Beförderung zum OGefr ab dem 7. Dienstmonat ca. 2500 € NETTO erhalten.


Zeigen Sie mir einen normalen Lehrling, der im 1. Lehrjahr 2.350-2.500 € NETTO hat..., denn eine Person die noch keine zivile Ausbildung abgeschlossen hat, kann man nur mit Lehrlingen vergleichen.


Und on top ... als Goodie... weil 12 Monate gedient ... bekommt dieser OGefr noch auf Antrag seine 3.500 € als Zuschuss für den zivilen Führerschein...

...und wenn sich der Bundesrat nicht durchsetzt... sogar steuerfrei...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Zitat von: Bunkerfunker am 09. Oktober 2025, 19:36:15
Zitat von: F_K am 08. Oktober 2025, 16:46:59Es IST als Goodie im Rahmen der Personalwerbung gedacht - so ist der Entwurf begründet - genauso, wie sonstige Prämien, die ja schon gesetzlich geregelt sind, in Geld ausgezahlt werden.

Man kann eine Bürokratie einrichten, die Anträge auf einen Zuschuss zur Fahrausbildung prüft, genehmigt und dann mit der Brieftaube verschickt. Man kann den Zuschuss auch einfach bürokratiefrei jedem als Geld auszahlen.
Wenn die BHO änderst: ja. Das ist doch kein Bundeswehr-Thema, sondern die gesetzmäßig vorgegebene Haushaltsführung.
Man kann sich auch alles einfach und schön reden.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Und nochmal:

Es gab eine politische / öffentliche Diskussion zum Thema gestiegene Kosten Fahrausbildung / Führerschein.

Darauf ist reagiert worden - zusätzlicher Anreiz (also Personalwerbung) für FWDL / SaZ - Zuschuss zum PRIVATEM Führerschein.

Dies benötigt aber ein GESETZ - und wenn es als Zuschuss im Gesetz steht, bedarf es einer entsprechenden Grundlage zur Zahlung.

Bunkerfunker

Zitat von: F_K am Heute um 08:17:33Dies benötigt aber ein GESETZ - und wenn es als Zuschuss im Gesetz steht, bedarf es einer entsprechenden Grundlage zur Zahlung.

Und nochmal: Warum will man das überhaupt als Zuschuss ausgestalten, der jede Menge Bürokratie mit sich bringt? Warum erhöht man stattdessen nicht das Grundgehalt der Soldaten, was Bürokratie vermeiden würde? Die hier diskutierenden Personaler scheint die zusätzliche Bürokratie offenbar nicht zu stören. Mein Argument ist außerdem, dass der Führerscheinzuschuss, den man übrigens erst nach Ende des Wehrdienstes bekommen soll, junge Leute nicht beeindruckt. Worauf sie schauen ist der monatliche Geldeingang.

Wie man es anders machen kann, zeigt die Berliner Stadtreinigung: In Berlin gibt es keinen Mangel an sog. Müllwerkern, also den Tonnenschiebern, trotzdem das ein harter Job ist (Schichtdienst, Hitze und Frost, körperlich anstrengend). Grund dafür ist, dass eine Stellenzulage von 822 € pro Monat das Bruttogehalt nach TVöD EG 3 Stufe 1 auf 3.695 € ansteigen lässt. Das sind 2.437 € netto, also mehr als der neue Wehrdienst zahlen soll. Oben drauf kommt eine Jahressonderzahlung sowie gegebenenfalls weitere Zulagen. Schulabschluss ist irrelevant, wichtig sind körperliche Fitness und genügend Deutschkenntnisse zum Verständnis der Vorgesetzten. (https://www.bsr.de/jobs-im-muellwerk)


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