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Degradierung Dienstgrad

Begonnen von MM772711, 21. November 2024, 15:03:46

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Ralf

Zitat von: MM772711 am 22. November 2024, 13:11:42
*Korrigiere es war tatsächlich der Abs. 4
Das ändert in der Tat dann alle vorher getroffenen Aussagen.
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F_K

... dann ist er OFw d. R., was eine Einstellung in eine Unteroffizier ohne Portepe Laufbahn verhindert.

Andi

Zitat von: VeggieBurger am 22. November 2024, 10:16:20
Aber wenn der Sachverhalt so schwer war, dass er direkt entlassen wurde, kann ich mir nicht vorstellen dass er wiedereingestellt wird.

Wenn eine Entlassung nach §55 (5) SG erfolgt ist, aber kein Disziplinarverfahren zum Abschluss gebracht wurde, dann darf der Tatvorwurf des Disziplinarverfahrens auch keinesfalls in der Folge gegen den ehemaligen Soldaten verwendet werden. Wenn man das will, dann muss man den Aufwand halt betreiben. Ansonsten war es dann wohl nicht so schlimm.
Selbst wenn ein Disziplinarverfahren abgeschlossen wurde gelten hier dann die Tilgungsfristen.

Gruß
Andi
the rest is silence...

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F_K

@ Andi:

Die Tatsache des schuldhaft Verletzen von Dienstpflichten ist mit einer Entlassung nach 55 5 rechtskräftig festgestellt.

Genauso wie eine Entlassung nach 55 4 die NICHTEIGNUNG für die Laufbahn feststellt - und sich das KC auch an diese Festellung gebunden fühlt (auch wenn sich eine Eignung natürlich auch ändern kann).

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