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Versetzung im Alter

Begonnen von shvshsgklkn, 30. Januar 2025, 08:33:17

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shvshsgklkn

Hallo,

muss sich ein Offizier im Alter(60) noch für mehrere Jahre(3) ins Ausland (anderer Kontinent) versetzen lassen? Wenn nein, welche Möglichen (auf welcher Rechtsgrundlage) hätte man, um eine Versetzung zu vermeiden?

VG,
Carsten

PS: ich bin Zivilist.

F_K

... theoretischer Fall oder konkrete Frage?

Aufgrund der Altersgrenze / Pension ist es unwahrscheinlich/ unmöglich, dass dies passiert.

Oberste und Generäle, die es betreffen könnte, WOLLEN es in der Regel selber.

shvshsgklkn

Zitat von: F_K am 30. Januar 2025, 09:06:31
... theoretischer Fall oder konkrete Frage?

Aufgrund der Altersgrenze / Pension ist es unwahrscheinlich/ unmöglich, dass dies passiert.

Oberste und Generäle, die es betreffen könnte, WOLLEN es in der Regel selber.

Danke, is´ne konkrete Frage. Das "WOLLEN" is genau der Punkt, den ich mir als Antwort gewünscht hatte, denn mein ehemaliger Vermieter (Oberst i.G.) hat erst, nachdem er mir wegen Eigenbedarf gekündigt hat, seine Versetzung in die USA betrieben, um damit überhaupt erst einen Kündigungsgrund kreiieren zu können. Leider gibt es auch bei hochrangigen Offizieren schwarze Schafe. :-((

Um Deine Antwort noch mal auf den Punkt zu bringen: er hätte sich nicht versetzen lassen müssen, richtig? Falls ja, gäbe es dazu auch eine Vorschrift auf die ich mich berufen kann?

alpha_de

In die.meisten Auslandsverwendungen wird man nicht gegen seinen Willen versetzt. Insbesondere nicht nach USA.

wolverine

Wieso ist es ein Kündigungsgrund wenn man wegzieht? ???
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alpha_de

Vielleicht Umzug der eigenen Möbel im.Inland in die eigene Wohnung, Ausland mit TG und später Rückkehr in die Wohnung.

F_K

In Ergänzung zu Wolverines Frage:

Auch wenn man sich ggf. gegen eine Versetzung "wehren" kann - warum sollte ein DRITTER Anspruch darauf haben, dass sich der Soldat "wehrt"?

alpha_de

Bei solchen Versetzungen wird man gefragt... da muss man sich nicht wehren.

MikeEchoGolf

Der hier konstruierte Vorwurf ist absurd.

wolverine

Sehe ich auch so. Letztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Daraus etwas gegen eine Wohnungskündigung basteln zu wollen, halte ich für nicht erfolgversprechend.
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shvshsgklkn

Zitat von: wolverine am 30. Januar 2025, 13:12:35
Wieso ist es ein Kündigungsgrund wenn man wegzieht? ???

Weil Frau und Sohn mitgezogen sind, und die Tochter (grad volljährig geworden) in D bleiben wollte und deshalb die Familienwohnung (>200qm) aufgegeben wurde, da die Tochter dort hätte nicht mehr allein wohnen wollen/können. Daher griff man für die Tochter dann auf die Wohnung zurück, die ich von ihm angemietet hatte.

dunstig

Vor allem können da so viele individuelle Dinge reinspielen, die eine Meinungsänderung von heute auf morgen rechtfertigen könnten. Sowohl dienstlicher als auch privater Natur. Völlig unabhängig vom Willen/Unwillen des Einzelnen. Und keiner dieser vielen Gründe würde eine Dritte Partei etwas angehen. Noch dazu, dass bei Versetzungen - gerade ins Ausland - auch der zeitliche Horizont jegliche Dauer annehmen kann und entsprechende Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, nicht immer unbedingt mit dem formalen prozess der Versetzung in Einklang stehen müssen/können.

Daher würde ich meine Energie nicht mit solchen Dingen verschwenden, sondern darauf verwenden, nach vorne zu blicken und etwas neues zu suchen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

ZitatLetztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Das ist ja ausschlaggebend. Auch mit Einverständnis oder auch einer freiwilligen Bewerbung wird immer aus dienstlichen Gründen versetzt, denn dort gibt es ja einen dienstlichen bedarf: ein Dienstposten ist zu besetzen.
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F_K

Fakt bleibt also - für die Tochter gibt es einen Wohnungsbedarf.

shvshsgklkn

Zitat von: wolverine am 30. Januar 2025, 14:21:27
Sehe ich auch so. Letztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Daraus etwas gegen eine Wohnungskündigung basteln zu wollen, halte ich für nicht erfolgversprechend.

Nun, wenn die Versetzungsverfügung aber erst 4 Monate nach der Eigenbedarfskündigung ausgestellt wurde und erst 3 Monate nach der Kündigung angekündigt wurde, würde ich meinen, dass es so aussieht, dass hier nachträglich was geschaffen wurde, was eigentlich zum Zeitpunkt der Kündigung schon hätte konkret sein müssen. Denn Kündigungsgründe müssen bei Auspruch der Kündigung vorliegen und ggf. auch beweisen werden.