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Schießen nur noch mit SÜ2

Begonnen von Chr1z, 13. Februar 2025, 11:01:08

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Rekrut84

Ich frage mich wieder mal, was soll so ein Heckmeck mit der Krankschreibung.

Der DV entscheidet über die Dienstzeiten des ihm unterstellten Personals. Ebenso darüber wo dieses den Dienst zu verrichten hat oder ob dieses von der Leistung des Dienstes befreit ist.
Warum nutzt der DV seine Befugnisse nicht in bestimmt, dass der Soldat der widerrufen hat vom Dienst befreit ist und bis zu einem Termin X zuhause bleiben darf?

Irre ich mich da oder wissen DV nicht mehr was sie für Befugnisse haben?

Daneben stellt doch das ausstellen des Status KzH bei wissentlichem nicht vorliegen einer Krankheit eine unwahre dienstliche Meldung dar, eine Wehrstraftat. Mir scheint, dass dies dem jeweiligen Truppenarzt nicht bewusst ist.

HubschrauBär

Ich Frage mich dagegen was diese Kündigungs-/Krankschreiben-Debatte mit dem ursprünglichen Thema des Threads zu tun hat.

Die Ursprungsfrage ist ja unstrittig geklärt.
Eine SÜ2 ist für die Schießausbildung nicht nötig.

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