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DVags nur noch mit Passierschein A38

Begonnen von Marschkompasszahl, 13. März 2025, 11:48:59

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F_K

@ StefanD:

Es ist schon länger so, dass UNbeorderte Res (ohne SÜ) keine NEU-/ausbildung oder WEITER-bildung an (neuen) Waffen durchführen dürfen.

(INübunghalten an schon erlernten Systemen ist / war immer möglich).

xnos

Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 11:30:27Es ist schon länger so, dass UNbeorderte Res (ohne SÜ) keine NEU-/ausbildung oder WEITER-bildung an (neuen) Waffen durchführen dürfen.

(INübunghalten an schon erlernten Systemen ist / war immer möglich).

Ich als beorderter Reservist durfte auch nicht schießen gehen, obwohl ich mit der entsprechenden Einheit erst 9 Monate zuvor schießen war und diese mich erneut mitnehmen wollten.

Letztens scheiterte es bei einem Kameraden, der Polizeibeamter ist(!), weil dieser nicht ,,sicherheitsüberprüft" war.

F_K

@ xnos:

Polizeibeamte führen in aller Regel KEINE sicherheitsempflindliche Tätigkeit aus, sind also NICHT einer SÜ unterzogen.

(PVB führen in aller Regel auch keine Kriegswaffen bzw. werden daran nicht ausgebildet).

Insoweit gehen Anführungszeichen am KERN der Absicht vorbei.

(Ich gebe hier nur die Sachlage wieder, die sich aus Gesetzen ergibt.)

Ali1896

Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:09:12(Ich gebe hier nur die Sachlage wieder, die sich aus Gesetzen ergibt.)
Diese Sachlage und die Gesetze wirken für mich nicht zielführend.
Wen muss man denn da mal drauf stoßen?

F_K

Wende Dich vertrauensvoll an den Gesetzgeber / deinen Bundestagsabgeordneten - aber versuche, vorher die Motivation zu verstehen, damit Dir Deine Argumentation einfacher fällt ... Viel Erfolg.

Ali1896

Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:16:17die Motivation
Das Moiv war, dass man verhindern wollte, dass Extremisten in die Bundeswehr kommen oder?

xnos

Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:09:12Polizeibeamte führen in aller Regel KEINE sicherheitsempflindliche Tätigkeit aus, sind also NICHT einer SÜ unterzogen.

Wir waren im selben Lehrgang... Wortlaut vor Ort war, da er nicht "sicherheitsüberprüft" sei, könne er nicht am Schießen teilnehmen. Dass er sechs Monate zuvor dort geschossen hatte und er im "Zivilleben" stets Zugang zu Waffen hat, änderte nichts daran, dass er letztlich zugucken durfte.

Die Motivation, einen möglichen "Missbrauch von Kenntnissen und Fertigkeiten" zu verhindern, kann ich nachvollziehen. Allerdings erscheint das ganze nicht praxistauglich, wenn dadurch motivierte Reservisten ausgebremst werden.

F_K

@ xnos:

Bitte bleibe sachlich bei den Sachargumenten.

Dauerhafter Zugang zu Waffen und eine negative SÜ schließen sich NICHT aus - das Argument ist also ein Scheinargument ohne Inhalt.

"Geschichte / Geschichten" ändern eine neue Rechtslage nicht.

Praxistauglichkeit hat oft nichts mit Gesetzen zu tun - willkommen im Leben.

... und so am Rande mal nachdenken, was man so geschworen hat ...


FlaRak31

Bei aller Sachlichkeit ist die Umsetzung der Vorgaben, die sich aus einer noch nicht vorliegenden SÜ1 ergeben, aber schon mehr als schwer dem geneigten Reservisten vermittelbar.

Es wird einem gesagt, dass die SÜ1 notwendig ist, um extremistische Personen aller Ausprägungen von der Kriegswaffenausbildung bei der Bundeswehr fern zu halten.

Soweit so nachvollziehbar.

Nun erlaubt die Gesetzeslage aber Ausnahmetatbestände, die dazu führen, dass beorderte Reservisten auch ohne SÜ1 an einer NSak Umschulung G36 und P8 teil nehmen können und tagelang an ebendiesen Waffen intensiv geschult werden inkl. scharfem Schuss.

Weitere Schießtrainings oder RDL sind dann aber nicht mehr möglich.
Da stellt sich einem schon die Sinnfrage, warum man erst ausgebildet wird, obwohl man ja Extremist sein könnte, nur um dann zwei Wochen später voll ausgebildet nicht mehr mit den Kameraden der HSchKp mit zu dürfen.

Dann kommt aber das Streitkräfteamt mit seinen DVagˋs Schießtraining für unbeorderte Reservisten, wo sich selbstverständlich auch die beorderten Kameraden mit anmelden können und schon hat der immer noch nicht sicherheitsüberprüfte beorderte Kamerad wieder das G36 und die P8 in der Hand.

Genau die Waffen, an denen er doch erst Ausbildung erhalten soll, wenn klar ist, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung auch voll anerkennt.

Das ist schon echt schwer vermittelbar und weckt auch in mir die Frage nach dem Sinn der SÜ1 in der aktuellen Form.

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