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DauerRDL Vollzeit - Teilzeit

Begonnen von bayern bazi, 03. Juni 2025, 08:59:13

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LwPersFw

#15
Siehe Merkblatt im Anhang

Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.

Daraus:

"Die Grundsätze des soldatischen Dienstrechts schließen aus, dass Reservistendienst Leistende (RDL)
ein zweites gleichrangiges Arbeitsverhältnis aktiv betreiben, auch wenn dieses ebenfalls in Teilzeit ausgeübt wird.

Die Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht bleiben davon unberührt."


A-1330/55

"221. Nebentätigkeiten während einer Teilzeitbeschäftigung dürfen nur nach Maßgabe des § 30a
Abs. 2 S. 3 und 4 SG ausgeübt werden 7. Die Disziplinarvorgesetzten sind verpflichtet, die
Entlassungsdienststelle über Verstöße gegen die Nebentätigkeitsbestimmungen zu informieren.

7 Bei der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist aktenkundig auf die Verpflichtung und auf die Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen."


https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__30a.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

bayern bazi

#16
DANKE - jetzt bin ich erst einmal schlauer (und der Kamerad, der sich dafür interessiert hatte auch ;)

dann ist es also "sinnvoller" - 4-6 Wochen am Stück üben - dann Pause dann neue RDL  - je nachdem was die Truppe will oder bieten kann, als wie Konstant 1/2 Tag, was die Truppe lieber hat

sind ja dann die "Verhandlungsgrundsätze " bei der Bewerbung

und dann noch einen offiziellen Antrag auf Nebenbeschäftigung



Gerade in dem Bereich Teilzeit  und Dauer bekomm ich doch relativ oft Fragen von den Kameraden in der Reserve -  Bazi du kennst dich doch da aus .... kann man ....

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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