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Antrag Neufestsetzung WBD Bescheid GdS

Begonnen von Jens EH, 22. September 2025, 18:13:19

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Jens EH

Hallo, ich habe nach einem Dienstunfall 2009 eine anerkannte WDB mit GdS 20.
Jetzt habe ich 2023 einen Antrag auf Neufestsetzung nach Verschlechterung gestellt. 2024 wurden ein Bescheid mit dem gleichen GdS erstellt. Einspruch wurde natürlich eingelegt. Wieder keine Änderung. Nun habe ich Klage beim Sozialgericht eingelegt. War jetzt beim Gutachter.
Jetzt aber meine Frage. Sollte jetzt ein GdS von 25 festgestellt werden, wird der dann Rückwirkend mit dem alten Recht festgesetzt. Wenn ja wie ist das mit dem neuen Entschädigungsgesetz das ab 01.01.2025 gilt. Wird man dann mit einem GdS 25 automatisch auf 30 angehoben. Weil wie ich es verstanden habe, gibt es im neuen Recht wohl keine 5er Schritte. Steh da wirklich auf dem Schlauch und bräuchte mal eure Hilfe.


Jens EH

Ich habe keinen Rechtsanwalt.
Sonst würde ich nicht hier fragen.
Es wäre schön, wenn nur fachliche Antworten kommen und keine Bevormundungen. Die gibt es heutzutage genug.

SolSim

Ich würde Ihnen bei einer Klage einen fachlich versierten Rechtsanwalt empfehlen, damit Sie überhaupt eine Chance auf Erfolg haben.


LwPersFw

Zitat von: Jens EH am 22. September 2025, 18:13:19Wird man dann mit einem GdS 25 automatisch auf 30 angehoben.
Weil wie ich es verstanden habe, gibt es im neuen Recht wohl keine 5er Schritte.


Ich empfehle das Abwarten der gerichtlichen Entscheidung.
Das Gericht legt fest was ab wann anzuwenden ist.

Bzgl. der Festsetzung des GdS gilt im SEG der § 6 Abs 2:

"Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der körperlichen, seelischen, geistigen
oder Sinnesbeeinträchtigungen, die durch die Schädigungsfolge bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen.

2Er ist nach Zehnerwerten von 10 bis 100 zu bemessen.

3Ein bis zu 5 Grad geringerer Grad der Schädigungsfolgen wird vom höheren Zehnergrad mit umfasst. (...)"


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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