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ROA i.W. als (ehemaliger) Leutnant (SanOA)

Begonnen von SubMariner, 24. September 2025, 23:07:11

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SubMariner

Hallo,
ich hätte mal folgende Frage:

Wenn ein Leutnant (SanOA) vor der Beförderung zum Sanitätsoffizier aus dem aktiven Dienst ausscheidet (Umstände zweitrangig) würde er ja im Normalfall seinen Dienstgrad behalten und ggf. Reservist werden.

Wäre es dann prinzipiell möglich, sich in der Zukunft erneut für die Laufbahn der ROA i.W. zu bewerben (sofern er genommen wird), obwohl er schon Leutnant ist? Und falls ja, würde er dann dieselbe Offizierausbildung erhalten wie ungediente ROA oder eine Art "abgespeckte" Version?

Sachlich würde letzteres keinen Sinn machen, wenn man bedenkt dass die Offizierausbildung der Truppenoffiziere 1-2 Jahre geht und der Offizierlehrgang der SanOA 1 Monat. Aber formal sieht es ja so aus, dass er bereits die Offiziereignung hat.

Konnte dazu leider bis dato keine verlässlichen Infos finden.

LG

SubMariner

wolverine

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Ralf

Er ist schon Offizier, kann also nicht ROA (...offizieranwärter) machen.
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SubMariner

Bedeutet, dass ihm der Weg zum Reserveoffizier (z.B. Heer oder Marine) für immer verschlossen ist? Das würde aber doch in der Sache keinen Sinn machen, zumal wenn er z.B. das Studium nicht geschafft hat und daher aus der Laufbahn der SanOA ausgeschieden ist. Bei dem 1-Monatigen SanOffz-Lehrgang der in dieser Laufbahn zur "Offiziereignung" führt kann doch von einer militärischen Führungsausbildung im verwendbaren Sinne keine Rede sein?

Wie würde sich die Sache Verhalten, wenn er als Fähnrich/Oberfähnrich ausscheidet? Wäre dann (zunächst rein formal) eine erneute Bewerbung für ROA i.W. Möglich?

Ralf

ZitatDas würde aber doch in der Sache keinen Sinn machen, zumal wenn er z.B. das Studium nicht geschafft hat und daher aus der Laufbahn der SanOA ausgeschieden ist.
Naja doch, sein Auftrag ist ja das Studium zu schaffen, genau dafür ist er eingestellt und wird gut bezahlt. Es ist ja nicht der Auftrag, ihn für evtl. Eventualitäten irgendwie bereit zu halten.
ZitatWie würde sich die Sache Verhalten, wenn er als Fähnrich/Oberfähnrich ausscheidet? Wäre dann (zunächst rein formal) eine erneute Bewerbung für ROA i.W. Möglich?
Formal Bewerbung ja, aufgrund der bereits geleisteten Dienstzeit von rd. 3 Jahren gehe ich davon aus, dass man dem nicht stattgegeben wird (ROA iW ist im Grundsatz auf ein insgesamt 2 / 3 Jahre Dienstverhältnis ausgelegt) und mit Ausbildungszeit weit darüber liegt (quasi schon OLt bei Abschluss).
Persönlich halte ich nichts davon, dass man nun hier "irgendwelche" Dinge tut und Winkelzüge macht iSv vorher versuchen auszuscheiden oder sein Scheitern zu beschleunigen, nur um noch irgendwie anders reinzukommen. Bedarf hin oder her: die Bundeswehr rechnet mit einem SanOA und hat viel Geld investiert, das Scheitern reißt eine Personallücke gerade für den personellen Aufwuchs. Es ist ja auch kein wünsch-dir-was, sondern es steckt immer eine handfeste und reale Aufgabe dahinter.
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Bunkerfunker

Hier ist zu trennen zwischen den Zugangsvoraussetzungen aus der Soldatenlaufbahnverordnung und dem Prinzip der Bestenauslese aus dem Grundgesetz.

Wer bereits Fähnrich und höher ist hat nach der SLV die formale Zugangsvoraussetzung zum Offizier, auch zum Reserveoffizer. Feldwebel reicht (§ 48 Abs. 2 SlV).

Dem gegenüber steht aber die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (Eignung, Befähigung und Leistung). Bekanntlich gibt es mehr Bewerber als Reserveoffizierstellen. Und wer einmal wegen fehlender Leistungen im Studium oder geänderter privater Prioritäten aus der OA-Laufbahn ausscheidet, hat hinter Eignung und Leistung ein dickes Fragezeichen gemacht.

In der Praxis kann man sich bewerben, wird aber wohl nicht durch die Bestenauslese kommen. Wenn die San-Laufbahn abgebrochen wird, wird die Truppendienst-Laufbahn so leicht nicht mehr aufzunehmen sein.

SubMariner

@Ralph:
Da steckt jetzt mit Verlaub schon sehr viel Interpretation drin.

Die Rede war von einem SanOA, der ohnehin ausscheidet, und welche sinnvollen Optionen ihm danach noch bleiben. Ich verstehe auch nicht ganz, was daran verwerflich sein soll, sich frühzeitig mit derartig komplexen bürokratischen Regelungen zu befassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das gebietet doch alleine schon die Sorgfaltspflicht.

@Bunkerfunker:
Das ist sicherlich richtig, allerdings liegt das ja im persönlichen Ermessen wie man seine Chancen hinsichtlich der Wiedereinstellung einschätzt. Es kommt sicherlich auch auf die eigene Motivationslage, die Hintergründe des Ausscheidens etc. an.

Mir ging es jetzt allerdings rein um die formalen Hürden, und speziell welchen Einfluss die Leutnantsbeförderung auf diese hat.


Daher noch mal zusammengefasst: Habe ich es denn richtig verstanden, dass formal gesehen eine Bewerbung für ROA i.W. beim Ausscheiden als Leutnant grundsätzlich aus formalen Gründen unmöglich ist, während sie beim Ausscheiden als (Ober)fähnrich formal gesehen möglich ist aber aufgrund der langen "Stehzeit" in der Praxis nicht gemacht wird?

Welche sinnvollen Möglichkeiten bleiben denn im Falle eines Ausscheidens als Leutnant noch?

wolverine

#8
Mit Beendigung seines Dienstverhältnisses wird der Fähnrich Feldwebel und der Oberfähnrich Hauptfeldwebel. Diese können sich formal als RoA bewerben, was ,,im Wehrdienst" an der Verpflichtungszeit scheitert.
Wir hatten dies bereits einmal hier im Forum bei längerverpflichteten Mannschaftsdienstgraden, welche nicht mehr Z2/3 RoA werden konnten.

Ein Leutnant ist Offizier und kann nicht mehr als Anwärter eingestellt werden. Mit Entlassung wird er ResOffz und kann üben/ dienstleisten oder auch die Wiedereinstellung beantragen.

Dass Letzteres kurz nach einer Entlassung wegen Verpfehlen des Laufbahnzieles keine großen Erfolgsaussichten hat, sollte klar sein.

Was noch ginge, wäre eine Beantragung eines Laufbahnwechsels von Anl. 1 Nr. 3 c/d zu Nr. 3 a/b SLV wenn hieran dienstlicher Bedarf besteht. Der Mangel an jungen Offizieren sollte jedoch nicht so groß sein. Bisher gab es immer einen größeren Bewerberüberschuss. Aber ausgeschlossen ist das nicht, wenn eventuell gerade jemand aus seiner Laufbahn ausscheidet, weshalb auch immer.
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SubMariner

Zitat von: wolverine am Heute um 05:58:18Mit Beendigung seines Dienstverhältnisses wird der Fähnrich Feldwebel und der Oberfähnrich Hauptfeldwebel. Diese können sich formal als RoA bewerben, was ,,im Wehrdienst" an der Verpflichtungszeit scheitert.
Wir hatten dies bereits einmal hier im Forum bei längerverpflichteten Mannschaftsdienstgraden, welche nicht mehr Z2/3 RoA werden konnten.

Gilt das auch, wenn wir explizit nicht von einem Laufbahnwechsel sondern von einer Neubewerbung nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis reden?

Bunkerfunker

Wer eine ROA-Ausbildung abbricht oder nicht besteht, bekommt wegen der vielen Bewerber und mangelhafter Eignung/Leistung keine zweite Chance. Der ist und bleibt dann in der Feldwebel-Laufbahn (steht alles in § 9 Abs. 5 SLV). Der OA entfällt.

Wer als Offizier ausscheidet, ist Reserveoffizier. Hier kommt es dann darauf an, einen Beorderungsdienstposten zu erhalten. Und da geht es wieder um Eignung und Leistung.

Außerdem wäre zu prüfen, ob der Leutnant nur vorläufig verliehen wurde. Wenn ja, verliert man den wieder.

wolverine

Zitat von: SubMariner am Heute um 06:11:47Gilt das auch, wenn wir explizit nicht von einem Laufbahnwechsel sondern von einer Neubewerbung nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis reden?
Wenn ein Haupt-/Feldwebel sich als OA bewirbt, ist das immer ein Laufbahnwechsel
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F_K

Anmerkung:

Bitte beachten: Ein SO ausgeschiedener OFhr oder Leutnant (SanOA) hat nach dem Ausscheiden KEINERLEI militärische (oder San) Qualifikation, die seinem Dienstgrad entspricht.

Eine Beorderung / Verwendung ist daher sehr schwierig, eben weil er nicht qualifiziert ist - er war bisher nur "Schüler", hat aber keine Abschluss.

Wie schon richtig dargestellt, ist die ROA iW Laufbahn auf 2 oder 3 Jahre ausgelegt, vorherige Verpflichtungszeiten sind anzurechnen, daher ist eine weitere Verpflichtung nicht mehr möglich - der Schritt ist VERBAUT.

LwPersFw

Zitat von: SubMariner am 24. September 2025, 23:07:11Wenn ein Leutnant (SanOA) ... Sanitätsoffizier aus dem aktiven Dienst ausscheidet (Umstände zweitrangig)...

Wäre es dann prinzipiell möglich, sich in der Zukunft erneut für die Laufbahn der ROA i.W. zu bewerben...


Ich verstehe den Hintergrund nicht, denn:

§ 9 Absatz 5 SLV

"(5) Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ihre Laufbahn geeignet, werden sie mit der Beendigung ihres
Dienstverhältnisses je nach erreichtem Dienstgrad in eine Laufbahn der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und
Unteroffiziere oder in eine andere Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere überführt. Es werden überführt:

(...)

4. Anwärterinnen und Anwärter mit einem Offizierdienstgrad in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes."


Also Leutnant d.R. im TrDst.

Was soll die (Wieder-)Einstellung in die Ausbildung ROA i.W. als Ziel haben ?



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

off topic

ZitatWie schon richtig dargestellt, ist die ROA iW Laufbahn auf 2 oder 3 Jahre ausgelegt, vorherige Verpflichtungszeiten sind anzurechnen, daher ist eine weitere Verpflichtung nicht mehr möglich - der Schritt ist VERBAUT.
Etwas off topic: Inwiefern hindert hier auch ein FWDL oder eine Zeit als SaZ 2 (bzw. nach der geplanten Reform auch kürzere SaZ-Zeit)? Beziehungsweise ab welcher vorherigen Verpflichtungszeit ist ROA 2/3 dann verbaut?

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