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Mit Master in die Wiedereinstellung

Begonnen von BenderSchrank, 10. Oktober 2025, 14:58:51

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KillBurn93

Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Schlaukopf

Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst muss der Bachelor und Masterabschluss zusammen 300 ECTS haben.

Ob der Bachelor jetzt 240 ECTS hat und der Master dann "nur" 60 oder der Bachelor 180 und der Master 120 ist egal.

thelastofus

Es ist im TVÖD und den meisten Ausprägungen sogar "egal", da fast immer dabei steht "oder sonstige Arbeitnehmer" bei den Eingruppierungen.

Nachtmensch

Zitat von: Schlaukopf am 18. Oktober 2025, 08:01:53Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst muss der Bachelor und Masterabschluss zusammen 300 ECTS haben.

Ob der Bachelor jetzt 240 ECTS hat und der Master dann "nur" 60 oder der Bachelor 180 und der Master 120 ist egal.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Die BLV § 21 sagt folgendes:

Zitat§ 21 Höherer Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1.
eine inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprechende Ausbildung oder
2.
eine hauptberufliche Tätigkeit in der geforderten Dauer und einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor und einen an einer Hochschule erworbenen Master,
b)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Bachelor gleichwertig ist und einen an einer Hochschule erworbenen Master oder
c)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Master gleichwertig ist.
Als Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 werden gefordert:
1.
mindestens zwei Jahre und sechs Monate, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 300 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen erworben worden sind,
b)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 120 Leistungspunkte erworben worden sind,
c)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses vier Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 60 Leistungspunkte erworben worden sind oder
d)
ein Abschluss nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c vorliegt,
2.
mindestens drei Jahre, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und Master geführt haben, mindestens 270, aber weniger als 300 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
b)
die Regelstudiendauer des dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 90, aber weniger als 120 Leistungspunkte erworben worden sind, und
3.
mindestens drei Jahre und sechs Monate, wenn
a)
mit den Studiengängen, die zum Bachelor und zum Master geführt haben, mindestens 240, aber weniger als 270 Leistungspunkte erworben worden sind, oder
b)
die Regelstudiendauer des mit dem Bachelor gleichwertigen Abschlusses drei Jahre betragen hat und mit dem Studiengang, der zum Master geführt hat, mindestens 60, aber weniger als 90 Leistungspunkte erworben worden sind.
§ 19 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.
(2) Die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst hat auch, wer die Befähigung zum Richteramt hat.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ralf

#19
Wir sind doch noch immer bei einer militärischen Einstellung?!
Da gilt die SLV und nicht die BLV.

Alle Mutmaßungen nützen doch nichts.
Das ACFüKrBw legt fest, was anerkannt wird.

Und wir alle wissen, dass der SE als Offz nur eine recht seltene Ausnahme darstellt, da es dafür genau den passenden DP geben muss, der gerade oder sehr zeitnah nicht nachbesetzt werden kann.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

... und wir alle wissen, wer ein "Exoten" Studium absolviert - findet eben NIE eine dazu "passende" Ausschreibung.

BenderSchrank

Zitat von: F_K am 18. Oktober 2025, 13:48:26... und wir alle wissen, wer ein "Exoten" Studium absolviert - findet eben NIE eine dazu "passende" Ausschreibung.

Aber! In der Ruhe liegt die Kraft.
Nichts ist beständiger als die Lageänderung und ich halte weiterhin Augen und Ohren offen.

Ebenso ist diese Thematik sicherlich auch für weitere Exoten interessant und liefert uns weitere Diskussionsgrundlagen. Gerade bei den aktuellen politischen Diskussionen kann es in nächster Zeit durchaus spannend sein und auch bei meinem "Exoten-Werdegang".

F_K

Unbenommen.

Die "ausgetretenen" Wege sind aber oft einfacher und zielführend- bei allem Respekt für den eigenen Weg.

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