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Laufbahnwechsel

Begonnen von DjRACY, 22. September 2006, 16:57:40

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DjRACY

Hallo vielleicht kann mir hier jemand helfen. und zwar bin noch FA will aber kein Feldwebel mehr werden sondern will stuffz bleiben. Wie würde so ein antrag ablaufen und wie sieht es dann aus werd ich versetzt oder vielleicht ganz und gar rausgeschmissen. Vielleicht kann mir jemand helfen währe nett

Shadowmaster

darüber solltest du mit deinem s1 reden. eine rücknahme deines dstgrd zusatzes ist sicherlich nicht unmöglich. aber für diesen fall brauchst du ja auch einen neue stelle laut stan. wie hesagt, einfach mal n termin mit deinem s1 machen.

wadenbeisser

Zitateine rücknahme deines dstgrd zusatzes ist sicherlich nicht unmöglich.
Dafür gibt es ja das Truppendienstgreicht..... *gggggg*

Ein möglicher Luafbahnwechsel (von Fw FachDst zu Uffz Fach Dst oder Fw TrDst zu Uffz FachDst) wäre wie von Shadowmaster über den S1 mit der zuständigen Stammdienststelle zu klären....
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."


Andi

Wird nicht durchgehen, da hier für den Dienstherren kein Interesse besteht.
the rest is silence...

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Simon

Wuerde ich ohne Kenntniss der

- Verwendung
- bisherigen Leistung
- Bedarf in der Verwendung als FachUffz
- etwaiger individueller Umstaende (Gruende fuer den Antrag)

jetzt nicht so einfach behaupten.  ;)

wolverine

DEm würde ich zwar grundsätzlich zustimmen, jedoch nach meiner Einweisung in die neue Laufbahnordnung und in die Feinheiten der Personalführung sehe ich, dass das heute in der Tat viel statischer geworden ist, als zu früheren Zeiten. Mit der Zulassung zur Laufbahn und der Lehrgangsplanung ist der Anwärter auf genau einen bestimmten Dienstposten auf Jahre im voraus eingeplant und eine Abweichung von diesen Gegebenheiten ist nur unter sehr seltenen Umständen möglich. Man muss die Voraussetzungen für den FachUffz (Zivilqualifikation!) mitbringen und genau in dieser Verwendung müsste auch noch ein Dienstposten frei sein. Zudem muss auch noch das Verhältnis Ausbildungs-/ Nutzungszeit stimmen und keine Einschränkungen der Zeitverpflichtung dürfen so umgangen werden. Alles das lässt mich eher "Andis" Meinung zuneigen - aber Ausnahmen in strengen Grenzen mögen möglich sein!
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