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RettSan im Sanitätsdienst

Begonnen von Bormi, 28. September 2006, 11:47:47

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Bormi

Folgende Situation:
ich bin im ziv. Leben ausgebildeter Rettungssanitäter und hab gelesen, dass im Sanitätsdienst der 3. Monat AGA bei höherer ziv. Quallifikation entfällt.
Als ich aber angefragt habe ob das schon auf den RettSan zutrifft hat man mir gesagt das wäre nur mit RettAss der Fall.
Wenn ich nun aber hier im Forum überall lese, dass die Sanitätsgrundausbildung im Sanitätsdienst ungefähr der des Rettungshelfer entspricht kommt mir das schon etwas komisch vor.

Wo liegen denn dann die Unterschiede, zw. AGA und der RettSan-Ausbildung,
ich meine ich könnte mir noch vorstellen, dass beim Bund zusätzlich noch Dinge gelehrt werden, die beim ziv. RettSan nicht dabei sind.

Vielleicht kann jemand etwas Klarheit schaffen,
Danke schonmal im Voraus,
Gruß


Dennis812

ich kann nur soviel sagen, dass es bei uns in der AGA Zeitsoldaten gab, die eine zivile Ausbildung, sprich einen erlernten Beruf, mit Sachbezug hatten und somit schon nach der "grünen" Ausbildung (nach 2 Monaten) zu Ihrer Stammeinheit kamen.

Bist du kein SaZ, ist das Ganze sowieso hinfällig und wenn du den RettSan "nur" nebenbei gemacht hast auch....



OT: Ist das überhaupt einen berufliche Ausbildung ???
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

mailman

#2
So weit ich weiß ist RettSan ein Lehrgang (mehr oder weniger)

Erst de Rettass ist eine Berufssausbildung mit Abschluß und Zertifikat.