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Wehrpflicht!?!

Begonnen von Crissu, 18. November 2006, 01:46:58

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Crissu

Ich werde demnächst zum Grundwehrdienst herangezogen, und kämpfe dafür, das ich nicht gehen muss.
Zu den Gründen :
Ich war 2 ein halb Jahre beim Grenzschutz, habe die Ausbildung zum PVB mit ERFOLG abgeschlossen, wurde aber leider nicht übernommen.
Dann Arbeitslos und kein Geld vom Staat!
Dann hab ich seit 1.1.2005 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Ich bin seit 9 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und habe beim Hochwasser 2002 gekämpft und das bis zu 17 Stunden am Tag.

Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Jetzt frag ich mich, die Wehrdienstberater haben ja Einberufungsermessen. So war jedenfalls beim Kumpel.
Warum will man mich auf biegen und brechen beim Bund sehen?
Ich war beim Grenzschutz (bundespolizei) und habe dort meinen Dienst getan, ich bin bei der FFW seit langem (Für Lau, alles freiwillig).
Tu ich nicht genug für diesen Staat? Warum muss man mir noch meine Existenz zerstören, nur damit ich ein 2. mal marschieren und schießen lerne (!sarkastisch gemeint!)?
Ich habe nichts gegen die Bundeswehr, aber ich habe was dagegen wenn man mir meine erkämpfte Existenz zerstören will.
Ein unbefristeter Job, 15 km vom Wohnort und ein Gehalt von dem man leben kann ist heute schon wie ein Sechser im Lotto!

peppie

Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann MUSS der Arbeitgeber dich nach den 9 Monaten wieder übernehmen. Es sei denn der Betrieb geht pleite während der Zeit.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

sebi_der_zivi

Naja, pepieno, grundsätzlich mag das richtig sein, dass der Chef einen übernehmen muss.
Aber eigentlich müssen sich Überstunden im Rahmen halten, eigentlich kann man daheim bleiben, wenn man krank ist, eigentlich sollte man vom Lohn seiner Arbeit gut leben können........

Alles solche "eigentlichs", die in der Realität oftmals mit Füßen getreten werden.
Vielleicht ist Crissus Arbeitgeber ja ein kleiner Mittelständler, für den der übliche Kündigungsschutz nicht greift. Dann wird er zwar nach dem Wehrdienst wieder übernommen und dann einen Monat später ohne weitere Begründung raus gesetzt - rechtlich kaum angreifbar.
Seinen Arbeitgeber könnte ich dabei sogar noch verstehen, weil der ja irgendwie Crissus Ausfall ersetzen muss.

Ich fänd es schon ein Unding, wenn Crissu gezogen würde, weil erstens seine Existenz bedroht wäre und er zweitens - wie er ja sagt - bereits viel für die Allgemeinheit getan hat (mehr als drei Viertel der eigentlich Wehrpflichtigen - du erinnerst dich ?)

Crissu würd ich empfehlen sich mal an seinen Bundestagsabgeordneten, den Petitionsausschuss oder direkt an die Öffentlichkeit (via Medien) zu wenden. Das hat zwar keine aufschiebende Wirkung auf die Einberufung (!!!!!!!!!), aber es baut Druck auf das KWEA auf - und vielleicht kommen die dann doch noch zur Vernunft.

sliderbp

Wenn du eh schon bei der FFW bist dann verweigere und mach doch den Katschutzdienst bei deiner FFW.
Auf jeden fall könntest du so deinen Job behalten.

meisterjäger

Ich meine zu wissen, dass mind. 7 Jahre beim THW oder der FFW dich von der Wehrpflicht befreien. Zumindest war das vor 2 Jahren noch so. D.h. wenn du dem KWEA eine Bescheinigung über die 9 Jahre bei der FFW vorlegst, müsten die dich eigentlich in Ruhe lassen. Insbesondere kommt noch hinzu, dass du schon beim BGS gedient hast. Artikel 12a besagt:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz.....verplichted werden.
Numquam Desperare

mailman

Die Ausbildung beim BGS oder Polizei dauert meines Wissens 3 Jahre?. Und nicht übernommen da mußt was falsch gemacht haben. Außerdem bekommt man ALG wenn man 1 Jahr gearbeitet hat außer man hat selbst gekündigt.

Der Wehrdienstberater hat mit der Einberufung nicht das geringste zu tun.

Früher könnte man seinen Wehrdienst auch im BGS ableisten deshalbt steht das auch im Gesetz.

Irgendwie glaube ich das jemand einen Troll aus dem Käfig gelassen hat.

Timid

Zitat von: meisterjäger am 18. November 2006, 13:00:32Ich meine zu wissen, dass mind. 7 Jahre beim THW oder der FFW dich von der Wehrpflicht befreien. Zumindest war das vor 2 Jahren noch so. D.h. wenn du dem KWEA eine Bescheinigung über die 9 Jahre bei der FFW vorlegst, müsten die dich eigentlich in Ruhe lassen.

Es ist etwas anders: Wenn man den Kriegsdienst verweigert und sich für wenigstens 6 Jahre zu einem regelmäßigen Dienst bei THW, FFW o.ä. verpflichtet (woran auch Anforderungen bezüglich Stundenzahl etc. gestellt sind), dann gilt dieser Ersatzdienst anstelle des Zivildienstes. D.h., nach der Verweigerung und der Verpflichtung für diese Ersatzdienste muss man weder Wehr- noch Zivildienst ableisten.
Und ich kenne mehrere Leute, die trotz langjähriger Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr sich für diesen Zeitraum von 6 Jahren verpflichten mussten.

Aber probieren kann man es - zumal der Paragraph 13a (2) des Wehrpflichtgesetzes besagt, dass für Wehrpflichtige, die 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt haben, die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes entfällt.
Inwiefern das aber auf den ersten Abschnitt des Paragraphen (Verpflichtung von wenigstens 6 Jahren als "Ersatzdienst") bezogen ist, oder auch rückwirkend für schon geleistete Dienste gilt, müsstest du bei einem Juristen in Erfahrung bringen.

ZitatInsbesondere kommt noch hinzu, dass du schon beim BGS gedient hast. Artikel 12a besagt:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz.....verplichted werden.

Was heutzutage keinerlei Relevanz mehr hat, da die Bundespolizei keine Wehrpflichtigen (mehr) einberuft.

Zitat von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Entgegen sebis Einwurf ist es tatsächlich so, dass du bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach Ableistung des Grundwehrdienstes dort weiterbeschäftigt werden musst.
Du kannst dir mal den §12 Wehrpflichtgesetz anschauen, da steht etwas zur (vorübergehende und dauerhafte) Zurückstellung vom Wehrdienst. Inwiefern das bei deiner Arbeitsstelle möglich ist, wird dann wohl mit dem Kreiswehrersatzamt (eventuell auf juristischem Wege) auszuhandeln sein.

ZitatWarum will man mich auf biegen und brechen beim Bund sehen?

Weil du offensichtlich tauglich bist (andernfalls hättest du nicht die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten erfolgreich beenden können) sowie keinerlei Hinderungsgründe für eine Einberufung mehr bestehen (denn ein PVB wird vom Wehrdienst lediglich zurückgestellt - mit vorzeitigem Ende des Dienstes erlischt diese Zurückstellung jedoch!).

ZitatEin unbefristeter Job, 15 km vom Wohnort und ein Gehalt von dem man leben kann ist heute schon wie ein Sechser im Lotto!

Zum einen gilt die Pflicht zur Sicherung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, zum anderen kannst du natürlich versuchen, mit "persönlicher Härte" sowie dem schon geleisteten Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr zu argumentieren, um von einer Einberufung verschont zu werden. Zur Sicherheit solltest du aber nochmal einen "Profi" (Rechtsanwalt, nach Möglichkeit natürlich mit Spezialisierung Wehrrecht o.ä.; eventuell kann die zuständige Gewerkschaft o.ä. bei der Hilfe nach einem solchen helfen) kontaktieren.

Und wenn nichts mehr hilft, könntest du natürlich noch versuchen, über einen entsprechenden Brief an das Ministerium/den Minister höchstselbst eine "Ausnahmegenehmigung" zu erreichen.

Das Einschalten der Presse wird dir hingegen nichts bringen - Behörden reagieren bei sowas i.A. eher allergisch ...
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Hanzel

Ich finde die Sache nicht mehr verhältnismäßig. Das Männer die schon seit dem 16 Lebensjahr in der Feuerwehr THW aktiv mitmachen und dann noch genötigt werden zu dienen, andere sich aber gar für die Allgemeinheit einbringen müssen, gerade auch die Frauen.

Ich bin bewußt noch zum Bund gegangen, aber dennoch finde ich, das die Wehrpflicht im Bezug der Gleichbehandlung von Männer und Frauen, die nicht Verwertbarkeit von geleisteten Diensten in BOS, auf den Prüfstand gehört.

Das hat nichts mit der BW zu tun, aber fair geht vor.

sebi_der_zivi

Irgendwie fühle ich mich missverstanden.
Natürlich hat Crissu formaljuristisch den Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Aber ich denke nicht, dass er sich allzu viel davon wird kaufen können.
Wie gesagt, kann er übernommen werden und kurz darauf wieder an die frische Luft gesetzt werden. Das der Arbeitgeber das dann irgendwie anders begründet, ist klar, oder ?

Das mit der Anrechnung bereits geleisteten Dienstes bei der FFW würde ich skeptisch sehen. Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein FsJ geleistet hat und dem danach noch Zivi reingewürgt wurde. Das FsJ wurde nicht anerkannt, wiel es vor der KDV-Anerkennung begonnen wurde..............
Frag also ruhig mal nach, ob das vielleicht bei FFW anders ist, aber wundern würde mich bei dem Laden nichts mehr.
Im Zweifelsfall helfen wahrscheinlich nur "Sachkundige" weiter, also etwa Anwälte. Aber eh du den Schritt machst, kannst du ja auch mal bei der Zentralstelle-KDV nachfragen. Vielleicht kennen die ähnliche Fälle und können dir über die Erfahrung helfen, die sie haben (aber Vorsicht: Juristen sind das nicht unbedingt !)

Timid

Zitat von: Hanzel am 18. November 2006, 14:29:06Das Männer die schon seit dem 16 Lebensjahr in der Feuerwehr THW aktiv mitmachen und dann noch genötigt werden zu dienen, andere sich aber gar für die Allgemeinheit einbringen müssen, gerade auch die Frauen.

Bevor die Diskussion jetzt schon wieder ausbricht: Es geht hier nicht um die Gerechtigkeit oder Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht, es geht einzig und allein um die Fragestellung von Crissu! Dementsprechend erübrigen sich auch Diskussionen in diesem Thread, die sich nicht mit dem Ursprungsthema beschäftigen.

Zitat von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 14:37:19Wie gesagt, kann er übernommen werden und kurz darauf wieder an die frische Luft gesetzt werden. Das der Arbeitgeber das dann irgendwie anders begründet, ist klar, oder ?

Inwiefern solch ein Verhalten vor einem Arbeitsgericht Bestand haben kann, ist wiederum fraglich ...

ZitatDas FsJ wurde nicht anerkannt, wiel es vor der KDV-Anerkennung begonnen wurde..............

Deshalb auch der Hinweis, sich an einen entsprechend spezialisierten Juristen zu wenden ...
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sebi_der_zivi

Ich habe nicht und hatte nie vor die alte Diskussion hier wieder auszugraben.
Ich hab nur rein Interessehalber nochmal dieses Forum angesteuert und diese Frage von Crissu gefunden - mehr nicht.

Vor einem Arbeitsgericht würde sicherlich keinen Bestand haben, wenn der Arbeitgeber wegen des Wehrdienstes kündigt.
Handelt es sich aber um einen kleinen hausmeisterservice mit drei Mitarbeitern, so entfällt der Kündigungsschutz. Crissu wird nach seinem Dienst pflichtgemäß übernommen und einen Monat später gekündigt. Begründen kann der Arbeitgeber das dann mit "schlechter Auftragslage", obwohl er es gar nicht begründen muss.

Und selbst wenn er wegen des Wehrdienstes kündigt, würde das nicht automatisch die Wiedereinstellung nach Arbeitsgerichtsverfahren bedeuten. Ich würde eher darauf tippen, dass es dann zu ner Abfindung kommt, die Crissu aber nicht wirklich helfen wird.

sliderbp

Warum Dienst in der FFW oder FsJ oder Sonstiges nicht automatisch anerkannt wird dürfte klar sein. Wer den Katschutz als Wehrdienstalternative wählt muss eine Mindestanzahl an Stunden ableisten die genau dokumentiert werden muss. So ist nunmal Behördendeutschland.
Finde ich allerdings auch nicht ganz verkehrt denn sonst würde ja jeder (in jungen Jahren) ein paar Jährchen in ner FFW rumdümpeln ohne sich richtig einzusetzen um den Wehrdienst mit 18/19 Jahren zu umgehen.







sebi_der_zivi

Naja, du hast sicher recht, dass die geleistete Arbeit nachvollziehbar sein muss. Das gilt aber vor und nach der Einberufung. Wenn ich also FFW statt Zivi mache, dann reicht es eben auch  nicht einfach nur zweimal im jahr zum Feuerwehrfest zu gehen.
Wenn aber doch - und so habe ich Crissu - verstanden der Umfang der geleisteten Arbeit nachvollziehbar ist, dann sollte es doch wohl sch***egal sein, ob man nun vor der KDV- Anerkennung oder danach zur FFW geht, oder ?

Bezogen auf das FsJ kann man das überhaupt nicht anwenden, denn ein FsJler ist - wie ein Zivi auch - als Vollzeitkraft einzusetzen (meist sind die Tätigkeiten auch noch sehr ähnlich). Die Wochenstundenzahl zwischen Zivi und FsJler unterscheidet sich also - wenn überhaupt - minimal. Und auch Zivis haben verschiedene Arbeitszeiten. Es gibt welche mit 37 Std., mit 40 Std., etc. - wie beim FsJ auch.
Das FsJ geht sogar noch drei Monate länger als der Zivildienst und die Bezahlung fällt bescheidener aus.
Das der Arbeitgeber des FsJlers den voll auslastet, dürfte klar sein, schließlich wird er voll bezahlt.

Timid

Zitat von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 19:42:13Wenn aber doch - und so habe ich Crissu - verstanden der Umfang der geleisteten Arbeit nachvollziehbar ist, dann sollte es doch wohl sch***egal sein, ob man nun vor der KDV- Anerkennung oder danach zur FFW geht, oder ?

Und wenn lückenlos nachgewiesen werden kann, dass die geforderte Stundenzahl über die vergangenen 6 Jahre hinweg erfüllt wurde, dann lässt das Kreiswehrersatzamt da vielleicht sogar mit sich reden. Wenn dem nicht so ist (was im Nachhinein auch nicht ganz unwahrscheinlich ist, da die genaue Stundenanzahl wohl nur nachgehalten wird, wenn es für den Ersatzdienst zwingend notwendig ist), guckt derjenige allerdings in die Röhre ...

Ach ja: Und mit der Diskussion zum Sinn der Wehrpflicht warst dieses Mal auch nicht du gemeint ;)
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Nathan

Zitat von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58
Ich werde demnächst zum Grundwehrdienst herangezogen, und kämpfe dafür, das ich nicht gehen muss.
Zu den Gründen :
Ich war 2 ein halb Jahre beim Grenzschutz, habe die Ausbildung zum PVB mit ERFOLG abgeschlossen, wurde aber leider nicht übernommen.
Dann Arbeitslos und kein Geld vom Staat!
Dann hab ich seit 1.1.2005 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Ich bin seit 9 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und habe beim Hochwasser 2002 gekämpft und das bis zu 17 Stunden am Tag.

Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Dein Chef würde die Stelle sicherlich neu besetzen, aber nur befristet. Dein Anspruch auf die Stelle ist bombensicher. Da müsste die Firma tatsächlich schon Pleite gehen, bevor sie Dir die Stelle streitig machen kann. Diesbezüglich sind Deine Sorgen wirklich unbegründet.

Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle mal mit einem Anwalt unterhalten, der sich auf Wehrpflichtfragen spezialisiert hat (einfach mal im Internet suchen). Seit Köln vermeidet das Verteidigungsministerium neue Gerichtsentscheidungen wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, allein mit einer Klagedrohung eine Freistellung zu bewirken, stehen also nicht schlecht.