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Krankenversicherung

Begonnen von Daniellé, 06. Dezember 2006, 16:08:38

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Daniellé

Hallo!
Ich hab mal ne frage zur kv mein Freund is beim bund, wir leben zusammen. Bin arbeitslos zur zeit hab keine kv und keine Ansprüche... kann mein freund mich beim bund mitversichern lassen?

madu

hier war doch mal jemand im forum, der ausführliche abhandlungen rund um die krankenversicherung, pflegeversicherung, u.s.w. schreiben wollte... - gibts den noch...??

geht das denn überhaupt, den freund/ freundin über die familienversicherung mitzuversichern?

eher nicht, oder ?

gruß madu
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

Daniellé

Ich weiß es nicht.. bei manchen Versicherungen kann man Lebensgefährten mitversicher...müsste mal zum Arzt.... dringend.. nun dann geht das wohl erst, hab ich arbeit ...

Andi

Wenn dein Freund Soldat auf Zeit/Berufssoldat ist und ihr verheiratet wärt, dann wärst du Beihilfeberechtigt. Da ihr aber nicht verheiratet seid, besteht hierzu keine Grundlage - dein Freund ist übrigens nicht Krankenversichert, sondern hat Anspruch auf kostenlose Truppen(zahn)ärztliche Versorgung.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Huey

Nein, du wirst als Arbeitslose über die Arge versichert sein...

Dein Freund hat nämlich-wie beschrieben-keine KV, sondern "nur" freie Heilfürsorge.

Selbst wenn ihr verheiratet wärt, würde die Bw nur 70 % der Kosten übernehmen-für die restlichen müsstest du eine private Zusatzversicherung abschließen..


So aber "bekommst" du gar nichts....

StOPfr

Zitat von: Daniellé am 06. Dezember 2006, 16:08:38
Ich hab mal ne frage zur kv mein Freund is beim bund, wir leben zusammen. Bin arbeitslos zur zeit hab keine kv und keine Ansprüche... kann mein freund mich beim bund mitversichern lassen?

So wie ich Deine Frage verstehe, bist Du arbeitslos ohne arbeitslos gemeldet zu sein. Kannst Du Dich nicht wenigstens arbeitslos melden oder warst Du noch nie berufstätig?
Sonst müsstest Du - falls Du dringend zum Arzt musst - eventuell laufende oder einmalige Hilfe beim Sozialamt beantragen. Die übernehmen dann auch die Arztkosten.
Gerade wenn es um die Gesundheit geht (kann mitunter ja eilig sein) oder zum Beispiel um eine Schwangerschaft empfiehlt sich ein Besuch bei einer Familienberatungsstelle wie Caritas oder Diakonie. Die sorgen auch für einen Termin beim Arzt...
Wenn es nicht so eilig ist, dann könnt Ihr Euch in der Familienbetreuungsstelle der Bw am Standort Deines Freundes beraten lassen. Darauf hat er Anspruch und die helfen auch Dir.
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Daniellé

ich bin gemeldet habe aber keine ansprüche weil ihr soldaten zu viel verdient ;) wird ja angerechnet.. kein plan obs dringen is mit dem arzt.... mir geht gesundheitlich halt nicht gut... schon monate... naja danke für die antworten, das thema kann dann auch weg :)

lg

Spezi1980

ich würde die probleme mit deinem gesundheitszustand einfach mal beim amt vortrage. kostet ja nichts.

StOPfr

#8
Zitat von: Daniellé am 07. Dezember 2006, 12:22:39
...kein plan obs dringen is mit dem arzt.... mir geht gesundheitlich halt nicht gut... schon monate... naja danke für die antworten, das thema kann dann auch weg :)

Nein, das Thema kann nicht so einfach weg. Du solltest wirklich dringend mal an einer der genannten Stellen vorsprechen (vielen Dank an Spezi1980 für die Unterstützung). Das geht nicht, dass Du schon monatelang krank bist und nichts unternimmst.

Und Deinen Freund müsste man sich auch mal zur Brust nehmen, wenn er von Deinen gesundheitlichen Problemen weiß und nicht aktiv wird. Der Mann ist doch Soldat und trägt Verantwortung >:(!
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schlammtreiber

Um Gottes Willen, Mädel, geh zum Arzt!

Wir leben in Deutschland, hier kann JEDER Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen - es müssen nur die richtigen Formulare ausgefüllt werden.
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madu

wenn es um die gesundheit geht, ist es immer dringend..., wenn du die krankheit nur verschleppst, wird es bestimmt nicht besser, sondern das gegenteil ist der fall...

also ab zum doc...
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schlammtreiber

Guck mal hier:

http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/arbeitslosenversicherung.php

ZitatKrankenversicherung
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe oder DDR-Vorruhestandsgeld beziehen, sind "automatisch" über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Arbeitsämter zahlen auch für Behinderte, die an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation teilnehmen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Teilnehmer sind damit vollständig krankenversichert. Das Arbeitsamt versichert den Arbeitslosen bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt krankenversichert war, und zahlt den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

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StOPfr

Zitat von: schlammtreiber am 08. Dezember 2006, 09:55:08
ZitatKrankenversicherung
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe oder DDR-Vorruhestandsgeld beziehen, sind "automatisch" über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Arbeitsämter zahlen auch für Behinderte, die an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation teilnehmen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Teilnehmer sind damit vollständig krankenversichert. Das Arbeitsamt versichert den Arbeitslosen bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt krankenversichert war, und zahlt den vollen Krankenversicherungsbeitrag.

Das Problem ist offensichtlich, dass Daniellé nicht beim Arbeitsamt gemeldet ist. Der von schlammtreiber zitierte Text gilt ähnlich aber auch fürs Sozialamt. Die zahlen zwar keine Versicherung, übernehmen aber die Arztkosten.
Wichtig ist nur, nun auch schnell zum Arzt zu gehen. Vorher unbedingt beraten lassen (entsprechende Stellen wurden hier benannt), damit nicht irgendein bürokratisch denkender Mediziner die Behandlung verweigert, weil keine Chipkarte vorgelegt werden kann. 
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Daniellé

aber sicher bin ich gemeldet...

also das arbeitsamt sagt mir wegen der krankenversicherung muss ich zum job-center, und das job center sagt ups, ihr lebensgefährte verdient aber gut und mite bezahlen sie auch zu viel, da das gehalt vom lebensgefährten angerechnet wird müssten sie eigentlich genug haben und haben keine ansprüche auf unterstützung, da müssten sie sich schon selbst versichern...

und damit muss ich dann halt warten bis wirs bezahlen können oder ich nen job bekomme in dem ich auch krankenversichert werde...

nun is aber gut hier wird vom thema abgeschweift... danke trotzdem.. meine frage is ja beantwortet

schlammtreiber

Ich reg mich gleich tierisch auf, ganz ohne Kaffee!!!!!!!!


Weil der FREUND (nix Ehemann, nix eingetragene Lebensgemeinschaft) angeblich zuviel verdient (was zur Hölle ist sein Dienstgrad? Oberst aufwärts?? "zuviel" sagen die...) wird die Beihilfe zur Krankenversicherung verweigert? Höllekruzifixnochamal geht´s den Leuten noch gut?!?!?!? Da kann man ja jedem geschlechtsfähigen Menschen gleich ein G´spusi in Lohn und Brot andichten, oder?

"Sachen se mal, heb ich sie nich jestern uff der Leopoldstraße mit die jeile Blondine flirten sehn? Datt is doch sicher watt jeworden, ne? Und die truch Armani, ne wahr? Nu, damit jibbet nicht mehr... juten Tach noch."

Alter Falter, da hat der Amtsschimmel aber wieder mal kräftig was fallen lassen! Was sagt man solchen Leuten? "Vielsten verbindlichen, und geh aussterben du Arsch!"???

>:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(  >:(
Semper Communis
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