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Knorpelschaden = KzH od. Ausmusterung ?

Begonnen von palmer, 16. Dezember 2006, 18:58:14

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palmer

Ich habe folgendes Problem:
Im Juli diesen Jahres wurde mir von meinem Orthopäden ein Knorpelschaden im linken Knie diagnostiziert. Er meinte: "Damit wirst du 100 pro ausgemustert, haben wir schon zig mal durch..."
Daraufhin habe ich mit gutem Gewissen ein Studium begonnen und mir eine Wohnung besorgt.
Am 15.11. bekomme ich dann eine Einberufung zum 02.01.07. Daraufhin habe ich gleich einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt, wurde 2 Wochen später zu dieser auch vorgeladen. Der Musterungsarzt hat den Knorpelschaden bestätigt und meinte: "Damit werden Sie höchstwahrscheinlich ausgemustert,..., in ca. 5 Tagen bekommen Sie bescheid."
Ich wartete 2 1/2 Wochen und bekam immernoch keinen Bescheid. Daraufhin rief ich beim Kwea an und dort sagte man mir, der Fall wurde nach Kiel zur Wehrbereichsverwaltung weitergeleitet. Nach einem Telefonat mit einem Arzt, der meinen Fall untersucht, sagte dieser mir, dass das nix mit der Ausmusterung wird. Am 15.12. !!
Nun muss ich mein Studium abbrechen, den Studienkredit kündigen, Bafög kündigen usw..
Als ich dem Arzt sagte, dass ich am GWD nicht vernünftig teilnehmen kann, da ich Schmerzen, gerade bei Belastung im Knie habe, sagte mir dieser, dass das dann der Arzt vor Ort (bei der Kaserne) entscheiden muss.
Ja toll, mein Studium muss ich trotzdem abbrechen, selbst wenn ich nur 2 Tage dort bin...
Jetzt endlich meine Frage:
Was macht der Arzt? Schreibt er mich KzH oder mustert er mich gleich wieder aus?
Mit KzH könnte ich gut leben (finanziell gesehen), aber was ist wenn er mich ausmustert? Dann stehe ich da ohne Geld, ohne Studium oder Ausbildung! Wie bezahle ich dann auch die Miete für die Wohnung?
Darf die Bundeswehr überhaupt so etwas machen? Kann man gegen so eine Ausmusterung vorgehen?

Ich bin dankbar für jegliche Hilfe!   

(Achso: Anträge stellen zum jetzigen Zeitpunkt geht nicht mehr,                                       weil die Zeit bis zum Antritt zu knapp ist. Hat man mir bei der BW so gesagt.)

Huey

Zunächst einmal: Selbst Schuld!

Wenn du im Juni des Jahres Bescheid wusstest, hättest du direkt das KWEA informieren MÜSSEN!

Du bist also deiner Informationspflicht nicht nachgekommen....

Was der Arzt entscheidet, kann dir hier keiner sagen...

Dennis812

Erstmal die Rechtsseite = Hueys Beitrag - Pflicht nicht erfüllt --> Wehrpflicht besteht weiterhin.

Nun das Moralische (oder so ähnlich  :D ):

1. Ruf in deiner AGA-Einheit an, hab' den Arsch in der Hose, dich mit deinem zukünftigen KpChef verbinden zu lassen (den netten Brief mit der Floskel "Für Fragen stehen ich ihnen jederzeit zu Verfügung" hast du sicher schon bekommen) und schilder ihm die Lage.

2. Warte seine Reaktion ab - handelt er/sie besonnen, wird er/sie dich evtl. mit dem SanBereich verbinden - wieder schildern --> auf G-Akte verweisen und evtl. vorzeitige Untersuchung beantragen - könnte möglich sein, weiß ich aber nicht genau.

3. Zum Dienst antreten! Wohnung etc. noch nicht kündigen!!!! - und Untersuchung abwarten.

4. Zusammenfassung: Alles andere hilft nichts bzw. wären (falsche Kurzschlusshandlungen) - ABER - Der Fehler liegt in erster Hinsicht bei dir!!!!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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palmer

Danke erstmal schon für die sinnvollen Antworten, aber das dies meine eigene Schuld ist hilft mir doch nicht weiter...Außerdem habe ich im Juli beim KWEA angerufen und die sagten damals ich soll auf den Einberufungsbescheid warten (hörte sich so an als würde ich soundso nicht eingezogen werden)

Mir geht es aber hauptsächlich darum ob bei einer evtl. Ausmusterung man Ansprüche auf finanzielle Unterstützung geltend machen kann

Dennis812

Zitat von: palmer am 16. Dezember 2006, 20:43:28
Mir geht es aber hauptsächlich darum ob bei einer evtl. Ausmusterung man Ansprüche auf finanzielle Unterstützung geltend machen kann

Wie kommst du darauf? Wie gesagt - rechtlich liegt der Fehler bei dir! Bin zwar kein RA aber da relativ sicher *nach_Wolverine_Ausschau_halt*

Deshalb würde ich dir den von mir skizzierten Weg empfehlen - kann zwar stressig sein, weil du sicherlich nicht nur nett angesprochen wirst, aber ist der aus deiner Situation gesehen wohl hilfreichste.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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palmer

Wieso liegt der Fehler rechtlich gesehen bei mir? Wie gesagt, ich hatte mich gleich im Juli beim KWEA gemeldet. Der Weg den du beschrieben hast ist zwar gut bedacht, hat aber den Haken, dass ich mein Studium zwangsläufig abbrechen muss, bevor ich den Wehrdienst antrete, sonst mache ich mich strafbar. Und die Bundeswehr muss doch theoretisch für mich sorgen wenn sie mich einberuft. Das hört sich zwar sehr fordernd an, aber was soll ich machen wenn ich dann, sagen wir am 3.1. ausgemustert werde? Dann bin ich nämlich in einer äußerst verzweifelten Situation...

Dennis812

Bitte - wenn wir dir schon helfen wollen - verkauf uns nicht für blöde.
Hättest du wirkich im Juli im KWEA angerufen un die Sache korrekt geschildert hättest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit pünktlich und zeitnah eine Nachmusterung verordnet bekommen. Dies war dem Anschein nach nicht der Fall. Von daher hast du das Ganze - davon muss aus o.g. Gründen ausgegangen werden - nicht oder gänzlich falsch gemeldet.

Und - der Bund muss nicht für dich sorgen, wenn du kein Soldat bist, und das wärst du nach Ausmusterung nicht mehr.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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palmer

Warum sollte ich euch für dumm verkaufen?? Ich finde es anmaßend von dir das zu behaupten. Außerdem hätte ich ja auch nix davon hier mit Fehlinformationen aufzuwarten, denn wie du schon sagtest, möchte ich ja Hilfe bekommen.
Und ich kann dir versichern, dass ich beim KWEA im Juli angerufen habe und meinen aktuellen Gesundheitszustand mitgeteilt habe. Mir wurde gesagt ich solle dann einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen. Als ich dann fragte, ob ich dies sofort oder erst nach einem eventuellen Einberufungsbescheid tun solle, wurde mir gesagt, dass dies egal sei.
Mittlererweile bereue ich es natürlich auch, dass ich mich für die letztere Variante entschieden habe, aber das ist nun leider nicht mehr möglich.
Dass der Bund finanziell nicht mehr für mich zuständig ist, nachdem ich ausgemustert bin, ist mir auch klar. Aber kann der Bund mich denn einfach so ohne Weiteres ausmustern, wenn ich dadurch in eine katastrophale Lage gerate, die nur durch meine Einberufung zustande gekommen ist?
Und NEIN - ich denke nicht, dass diese Lage durch eigenes Verschulden zustande gekommen ist! Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt so verhalten, wie es mir von offizieller Stelle gesagt wurde!

Huey

Kommunikation ist nicht das, was A sagt, sondern was B versteht.

Ich weiß nicht, was das KWEA dir genau gesagt hat-evtl. hast du das auch etwas falsch verstanden.

Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen,also muss es wieder raus.

Ruf sofort Montag noch einmal im KWEA an und lass dich mit dem ärztlichen Dienst verbinden; bestehe darauf, mít einem Arzt zu sprechen.
Dem erzählst du,was du hast und wie deine Situation ist.

Erzähl ihm auch,das es dir nicht darum geht, ausgemustert zu werden, sondern du verhindern willst, nach Dienstantritt wieder heimgeschickt zu werden und somit das Studium umsonst abgebrochen zu haben.

Entweder kann er dir weiterhelfen, oder du musst deinen Dienst erst einmal antreten...


Den Studienplatz und die Wohnung würde ich nicht kündigen-warum auch?
Warte erst einmal ab, ob du die erste Woche beim Bund "überstehst"...


Die Wohnung wird-sofern die Voraussetzungen erfüllt sind-durch die Unterhaltssicherungsbehörde weiterbezahlt....

StOPfr

Zitat von: palmer am 17. Dezember 2006, 01:39:08
Und ich kann dir versichern, dass ich beim KWEA im Juli angerufen habe und meinen aktuellen Gesundheitszustand mitgeteilt habe. Mir wurde gesagt ich solle dann einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen. Als ich dann fragte, ob ich dies sofort oder erst nach einem eventuellen Einberufungsbescheid tun solle, wurde mir gesagt, dass dies egal sei.

Den Empfehlungen von Huey ist wenig hinzuzufügen; allerdings ist auch dieser Fall wieder exemplarisch für die Folgen einer lediglich mündlichen Zusage bzw. mündlich erteilter Auskünfte. In aller Regel gilt, dass nur schriftliche Erklärungen später die Rechtssicherheit bieten, die man gerne hätte.


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palmer

Gut, ich werde Montag da anrufen. Mal sehen was dabei herauskommt. Aber ist es denn Möglich Grundwehrdienst und Studium parallel zu betreiben. Meiner Meinung nach ist dies Krankenversicherungstechnisch doch gar nicht möglich, oder?

Huey

Du sollst ja auch nicht GWD und Studium parallel laufen lassen, sondern mit der Kündigung erst einmal abwarten, ob du nicht in der ersten Woche nach Hause geschickt wirst.

Die eine Woche wirst du nichts wichtiges verpassen. Solltest du nicht "ausgemustert" werden, kannst du immer noch kündigen; sollten sie dich heimschicken, gehst du weiter studieren..

palmer

Ja klar, das wäre ne gute Lösung, aber ich glaube dass das nicht legal ist, auch nur für eine Woche. Sollte mir in dieser Woche irgendetwas passieren (z.B gesundheitlich), dann hätte ich wohl ein ziemliches Problem...

Huey

Das sehe ich nicht so.

Bis du ausgemustert wirst, unterliegst du der freien Heilfürsorge....also ist für deine Gesunderhaltung die Bw zuständig....


StOPfr

Zitat von: palmer am 17. Dezember 2006, 14:06:26
Ja klar, das wäre ne gute Lösung, aber ich glaube dass das nicht legal ist, auch nur für eine Woche. Sollte mir in dieser Woche irgendetwas passieren (z.B gesundheitlich), dann hätte ich wohl ein ziemliches Problem...

Fakt ist, dass aus Zeitgründen eine Untersuchung wahrscheinlich nicht mehr vor dem Dienstantritt stattfinden kann.
Was deine Sorgen wegen einer doppelten Krankenversicherung usw. angeht: Wie Huey gerade anmerkte, unterliegst Du bei der Bw der freien Heilfürsorge; Du schließt dort keine zweite Krankenversicherung ab.

Theoretisch hättest Du den Studienplatz (mit allen Nebenwirkungen) schon längst kündigen müssen, weil Du ab 1. Januar Soldat bist.
Da das im Hinblick auf eine verspätete Meldung - wenn Du doch dienstfähig bleibst - von Bedeutung ist (nicht nur wegen der stud. Krankenversicherung), solltest Du dringend Kontakt mit der Uni (Sozialwerk) aufnehmen und Deine Situation schildern.
Lass Dich also beraten und lass Dir möglichst eine schriftliche Zusicherung über eine zunächst allenfalls vorübergehende Studienunterbrechung geben.
Alles andere ergibt sich aus den Ergebnissen der morgigen Telefonate und später dann als Folge der ärztlichen Untersuchung.   

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