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Urlaub nach Genehmigung nachträglich gestrichen?

Begonnen von Cavemaster, 07. Januar 2007, 22:03:54

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StOPfr

Zitat von: mib am 15. Januar 2007, 10:42:39
...die Zweiwochenfrist zur Beschwerde ad Absurdum führen, da es nicht nachvollziehbar wäre, wann ein Betroffener 'schnallen würde' dass was falsch läuft und er dann irgendwann mal noch zwei Wochen als Beschwerdefrist einfordert.

Das sehe ich genau so. Für Fristverlängerungen gelten allenfalls die Verhinderungsgründe, die in der WBO als "besondere Umstände" aufgeführt sind. 

Zitat von: wolverine am 15. Januar 2007, 14:27:13
Um ein Fehlverhalten für die Zukunft zu unterbinden, gibt es bessere Möglichkeiten, wie z. B. das persönliche Gespräch...
Wo das möglich und sinnvoll ist, ist das immer die beste Lösung.


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NatoZebra

also korrigiert mich, wenn ich mich täusche, aber urlaub kann nur der zuständige disziplinarvorgesetzte genehmigen bzw streichen und nicht irgendein zugführer, nur weil er lt is... und streichen auch nur dann, wenn zwingende dienstliche gründe vorliegen. näheres hierzu regelt auch die soldatenurlaubsverordnung.

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