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Einzug zum 1.10.2007

Begonnen von Birgit, 29. Januar 2007, 20:21:52

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Birgit

Hi,

bei der Musterung wurde meinem Sohn gesagt, daß er zum 1.7.07 einrücken muß, es sei denn die Abifahrt findet erst im Juli statt, dann braucht er erst zum 1.10. einrücken. Die Abireise steht seit heute fest und findet in der ersten Juli-Woche statt.

Nicht, daß ich ihn loswerden möchte, aber gibt's keine Möglichkeit zum 1.8.?

LG
Birgit

MarA09

moin.

sie werden ihn behalten müssen und noch drei monate ertragen, dann kann er ins nächste quartal. mittendrin geht meiner meinung nach nicht, oder nur unter mir nicht bekannten umständen. gönnen sie ihm noch die zeit. er kann ja jobben und sich ein taschengeld für die grundi-zeit ansparen.
mkg

Dennis812

Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Birgit

Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.

Das hat nicht er bei der Musterung erbettelt, sondern man hat ihm gesagt, daß er an der Abifahrt teilnehmen kann, was ich  übrigens sehr menschlich finde :-)

Oh, ich gönne ihm die Pause; mich hat's nur interessiert, ob zwischen den Terminen auch eingezogen wird.

Nett übrigens, daß Ihr mich siezt. Ist aber nicht nötig *g*


Dennis812

Zitat von: Birgit am 29. Januar 2007, 20:34:43
Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.

Das hat nicht er bei der Musterung erbettelt, sondern man hat ihm gesagt, daß er an der Abifahrt teilnehmen kann, was ich  übrigens sehr menschlich finde :-)

Habe ja auch nicht angemerkt, dass ich es verwerflich finde....  :D
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Birgit

Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.


es hat geklappt. Am Wochenende kam die "Bitte" zum 1.10. bei der Luftwaffe in Mengen anzutreten.

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