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Arbeitslos melden nach GWD

Begonnen von gerhard, 05. Juli 2005, 15:52:55

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gerhard

Hallo!

Ich bin seit dem 1. 7. mit meinem Grundwehrdienst fertig.
Ab Mitte September/Anfang Oktober beginnt mein Studium.
Muss ich mich dennoch für diese zwei/drei Monate arbeitslos melden?

Lidius

Schaden kann es nicht, ausserdem fehlt dir die Zeit sonst später für die Rentenberechnung.

Kobold

O la la, dann habe ich ja seinerzeit 5 Monate verschenkt...

Im Zweifelsfall kann man auch schonmal Pflichtpraktika für das Studium absolvieren.
"We may not like death but death likes us."

Matthias

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa, melde dich arbeitslos!!
steht auch alles auf dem papierkram den du bei der entlassung erhalten haben solltest (gelesen??!)- wenn ich mich recht erinnere ist das auch wichtig für die versicherungen, da du nun ja nicht mher in der freien heilfürsorge des bundes bist, sondern wieder über deine reguläre krankenversicherung!

Chuckie85

Auch wenn du sowieso keine Rente mehr bekommen wirst  ;D, melden solltest du dich trotzdem auf alle Fälle. Deinen Ausweis musst du auch mitbringen. Und achte darauf, dass du "arbeitslos" gemeldet wirst und nicht "arbeitssuchend"!!!

Piet

Ich habe das damals auch machen müssen, weil die Familienkasse sonst kein Kindergeld rausrücken wollte. Musste damals sogar zu so einem Bewerbungstraining, wo die Tante zu mir meinte: "Ja wie, Sie haben keine Lust? Dann kriegen Sie auch keine Arbeit." "Ich will eh nix, ich will studieren."  ;D

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

mailman

Du musst dich spätestens 3 Monate vor DZE melden wenn du weißt das du Arbeitslos bist.

Bei uns gabs seinerzeit dazu sogar ein Merkblatt und man wurde freigestellt für den Beesuch der Agentur