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Barettabzeichen

Begonnen von Johnny, 22. September 2007, 23:34:43

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Johnny

Hätte noch eine Frage bzgl. des Barettabzeichens.

Muss man das wieder abgeben?
Habe dieses ja nicht in der Bekleidungskammer erhalten, sondern erst während der AGA von meinem Gruppenführer.

Wie ist es nun, wenn ich es vom Barett entferne und sage ich habe das nicht mehr oder wie auch immer?

Horrido !

Johnny

revolvermann

Tja, was soll man dir hier raten....

Sagen dass du es nicht erhalten hast waere eine Luege und damit imho ein Dienstvergehen....

Ich wuerde einfach mal die Ausruestung mit der Kleiderkarte vergleichen....



wolverine

Zumal es solche Abzeichen für wenige Münzen beim Army-Shop oder online-schop des Vertrauens gibt, würde ich dreimal überlegen, hierfür zu lügen! Und wenn es um Sentimentales geht, kann der hemmungslose Romantiker ja das privat Gekaufte der Bw zurückgeben und sein mit Schweiss und Blut Erkauftes behalten. ;)
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zwerg

Man kannauch mal bei den MatFw fragen meistens haben die auch welche
und können dir evtl. auch eins geben ;)
NU gugge ma da der Zwerg ist wieder da

Dennis812

#4
Barrettabzeichen stehen auf keiner Bekleidungsstammkarte der Welt. Außerdem hatte keiner (!!!) das Barettabzeichen bei der Auskleidung verlangt und auch auf dem Ausschleusung-Laufzettel steht es i.d.R. nicht drauf - im Gegensatz zur Erkennungsmarke zum Beispiel.

Ich hatte das Abzeichen jedoch zur Vorsicht dabei und hatte in der Bekleidungskammer nochmals nachgefragt - und die sagten mir wörtlich: "Komm, das ist ein Stück Erinnerung!"
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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wolverine

Was alles nichts daran ändert, dass es Eigentum des Bundes ist.
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schlammtreiber

d.h. Eigentum des Deutschen Volkes, ein Volk von 82 Millionen, unter denen garantiert ein paar breitschultrige aggressive schlecht sozialisierte Wüteriche mit Baseballschläger und Kettensäge und Butterfly und mieser Laune sind  ;D
Semper Communis
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Strassid2

Ich (als ehemaliger NDF-Gehilfe ^^) kann euch sagen was bei uns auf der Auskleidungskarte von der StOv steht:
ZitatStation 5
... blabla verpackt...
- Barett (ohne Abzeichen)
Ich hab hier 2 Barettabzeichen von der Artillerie rumliegen und eins von der Flugabwehrtruppe, eins von der Artillerie vom Barett, das ich abgegeben hab, und die anderen beiden Abzeichen gabs bei uns im Standort in der Ausrüstungskammer, wo der freundliche Mensch auch meinte dass man die behalten darf ^^

Piet


ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Strassid2

Zitat von: Piet am 28. September 2007, 00:37:33
Freundlicher Mensch?  :o
Ich hab das [/ironie] vergessen ^^
Das war halt son typischer ziviler Mitarbeiter in der Ausrüstungskammer: Unfreundlich und unfähig (wegen seine Unfähigkeit durften einige Leute für ne Splischu schreiben, die sie zwar abgegeben haben, er aber nicht ausgetragen hat), aber zum Glück warn mal zwei Wochen lang zwei OG seine Urlaubsvertretung ^^

wolverine

Und auch dieser "freundliche Mensch" ist nicht berechtigt, Eigentum des Bundes zu übertragen.
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Strassid2

Zitat von: wolverine am 30. September 2007, 14:45:04
Und auch dieser "freundliche Mensch" ist nicht berechtigt, Eigentum des Bundes zu übertragen.
Dann hätte unsere Nachschubgruppe garnicht mehrmals die Woche bei ihm Schulterklappen, Litzen und sonstige Verbrauchsgüter bei ihm abholen dürfen weil ein StoV-Mitarbeiter kein Eigentum des Bundes übertragen darf?

Timid

Zwischen "Ausgabe von (Verbrauchs)Gütern an eine andere Dienststelle" und "Verschenken von Bundeseigentum an Ausscheider" dürfte doch ein geringfügiger Unterschied bestehen ...
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Strassid2

Zitat von: Timid am 30. September 2007, 23:39:33
Zwischen "Ausgabe von (Verbrauchs)Gütern an eine andere Dienststelle" und "Verschenken von Bundeseigentum an Ausscheider" dürfte doch ein geringfügiger Unterschied bestehen ...
Naja, die Leute in der StOV meinten eben dass die Barettabzeichen generell von den Abgängern behalten werden dürfen bzw teilweise ausgesondertes Material - ich hab die Abzeichen ja auch nur bekommen weil die Nadeln hinten und die Landesflagge fehlen.

Dazu fällt mir jetzt eine Frage ein: Die StOV-Mitarbeiter dürfen schon quasi eigenmächtig das große, schwarza "A" auf Sachen stempeln, die kaputt sind, und die danach wegschmeißen, heimnehmen oder sonstwas mit machen?

Timid

Zitat von: Strassid2 am 01. Oktober 2007, 08:17:35Naja, die Leute in der StOV meinten eben dass die Barettabzeichen generell von den Abgängern behalten werden dürfen bzw teilweise ausgesondertes Material

Und die Frage ist eben, ob dieser Vorgang so rechtens ist. Laut Wolverines Aussage ist diese Frage eher mit einem eindeutigen "Nein" zu beantworten.

ZitatDazu fällt mir jetzt eine Frage ein: Die StOV-Mitarbeiter dürfen schon quasi eigenmächtig das große, schwarza "A" auf Sachen stempeln, die kaputt sind, und die danach wegschmeißen, heimnehmen oder sonstwas mit machen?

Im Rahmen der vermutlich existierenden entsprechenden Vorschriften (Bundeswehr! ...), gepaart mit gesundem Menschenverstand. Wenn der Wert eines Gegenstands offensichtlich gegen Null tendiert (Flecktarn-Anzug mit komplett verwaschenem Flecktarn, sowas in der Richtung) bzw. der Reparaturwert den "Zeitwert" übersteigt - weg damit. Dann allerdings auch auf den vorgeschriebenen Wegen, per Vebeg und so ...
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