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BFD-Geld

Begonnen von Smoover, 06. Februar 2010, 21:26:18

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Smoover

Moin Kameraden,

ich bin im Moment W9er und kurz vor DZE. War eine schöne Zeit, aber verlängern kommt für mich nicht in Frage. Jetzt habe ich gehört, dass man auch als GWDL Anspruch auf BFD hat. Die angebotenen Kurse würden mich aber beruflich nicht großartig weiterqualifizieren und deshalb habe ich nicht vor, an einem teilzunehmen. Da aber ein Anspruch darauf besteht würde mich interessieren: Kann ich mir den Betrag, in dessen Höhe ich BFD-Anspruch habe, nicht auch auszahlen lassen? Wenn ja, wie müsste ich da vorgehen?

Vielleicht kennt sich ja jemand gut aus damit und kann mir weiterhelfen! :) :)

ulli76

Nein, das geht nicht. Du kannst dir aber auch zivil nen Kurs suchen. Ob der dann finanziert werden kann muss man über den BFD- Berater beantragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rollo83

Wenn da sgehn würde, dann würd ich mir nach 12 Jahren auch den kompletten Beitrag auszahlen lassen.

erdpichel

oh ja, als Z12er nochmal knapp 11.000 auffn tisch ;) sauber ;)

aber nein, man kann sich das unter keienn umständen auszahlen lassen...
aber finden lässt sich doch immer was... und sei es ein computerkurs, durch den man schonmal nen nachweis des könnens hat oder n staplerschein um nebenbei n bisschen geld zu machen... oder oder oder...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Rollo83

Bischen mehr als 11.000€
Sind 9.000€ während den 10 Jahren Dienstzeit + 12.000€ in den letzten beiden Jahren.
Wäre ein schönes Sümmchen, aber damit kann ich auch genau passend ein Studium finanzieren was ich da auch ehr bevorzuge.

Fitsch

auch ein Rhetorikseminar ist nie verkehrt.

Das Problem dabei: Die interessanten Kurse sind immer ziemlich schnell belegt, daher sich frühzeitig (nach der AGA) drum kümmern.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Dromedar

Hallo,

folgender Sachstand! Ich bin SaZ 4 und beginne nach meiner Bundeswehrzeit eine Betriebliche Ausbildung. Jetzt hat mir mein zukünftiger Arbeitgeber einen Brief zugeschickt in dem er mir aufgibt bei meinem zuständigen BFD zu beantragen ob die Bundeswehr zu 100% oder einen Teil der ausbildung für den benötigten Berufsabschluss bezahlt. Z.b. ist da drin aufgeführt "10 Wochen Grundlehrgang industrielle Berufe", oder "Schweißausbildung" etc.

Als SaZ 4 weiss ich das mir rund 3000€ BFD anspruch zusteht. Mit dem Geld hatte ich vor, nach der Ausbildung meinen Techniker/Meister zum Teil zu finanzieren.

Jetzt meine Frage! Geht das so einfach das ich meinen BFD-Anspruch für die Grundlagen opfern muss, die ich eigentlich sowieso zum erreichen meines Ausbildungsabschlusses brauche?! Ich meine wenn ich nicht beim Bund gewesen wäre hätte ich das Geld ja auch nicht einfach so.


Besten Dank im Voraus!!!

Andi

Zitat von: Dromedar am 08. Februar 2011, 19:15:18
Als SaZ 4 weiss ich das mir rund 3000€ BFD anspruch zusteht. Mit dem Geld hatte ich vor, nach der Ausbildung meinen Techniker/Meister zum Teil zu finanzieren.

Geht die Ausbildung nur 6 Monate und dann machst du in einem Monat deinen Meister, oder wie soll man das verstehen? Diese 2999,00€ stehen dir nur in den 7 Monaten nach Dienstzeitende zur Verfügung.

Gruß Andi
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Dromedar

Die Ausbildng geht 3,5 Jahre. 7 Monate lang kriegt man Übergangsgebührnisse also sprich 75% vom letzten Gehalt. Das hat aber nix mit den 2990€ zu tun.
Die 2990€ kann man auf 6 Jahre sozusagen Einfrieren.

Andi

Zitat von: Dromedar am 08. Februar 2011, 20:38:15
Die Ausbildng geht 3,5 Jahre. 7 Monate lang kriegt man Übergangsgebührnisse also sprich 75% vom letzten Gehalt. Das hat aber nix mit den 2990€ zu tun.

Doch, da die Zeiten einander entsprechen. Und solltest du bei der Bundeswehr einen Führerschein gemacht haben werden diese Zeiten wahrscheinlich noch reduziert. Aber du scheinst ja ganz gut informiert worden zu sein.

Zitat von: Dromedar am 08. Februar 2011, 20:38:15
Die 2990€ kann man auf 6 Jahre sozusagen Einfrieren.

Stimmt, habe gerade mal das SVG zu Rate gezogen.

Zu deiner EIngangsfrage: Es ist deine ENtscheidung für welche Bildungsmaßnahme du die Förderung beantragen willst. Entsprechend solltest du deinen zukünftigen Arbeitgeber darüber informieren, dass du diese Förderung nicht für die Ausbildung nutzen willst.

Gruß Andi
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Dromedar

Zu dem Führerschein hat man mir gesagt, das er nicht angerechnet wird.

Ja ich will halt nur nicht das mein neuer Arbeitgeber von mir denkt das ich gleich von Anfang an nicht bereit bin in meine Ausbildung zu investieren.


Andi

Das musst du mit dir selbst und vor allem mit deinem ARbeitgeber ausmachen. Ich finde es eher befremdlich, dass der erwartet, dass du 3000€ für die Ausbildung bezahlst. ;)
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Dromedar

Genau der Meinung bin ich auch! Wollt mir halt nur mal mehrere Aussage und Meinungen dazu anhören!
Werd heut erstmal bei der IHK anrufen und Fragen ob die aufgelisteten Lehrgänge zum erreichen des Ausbildungssbschlusses notwendig sind
oder ob das irgendwelche zusätzlichen Qulifikationen sind. Dann wäre es ja wieder was anderes!

grüße