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BS auch ohne IGF

Begonnen von Jay_Jay, 29. März 2016, 14:17:25

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Jay_Jay

Guten Tag zusammen,

wir haben uns heute im Kameradenkreis über das Thema "BS" unterhalten und entsprechend viele Informationen/Meinungen sind hierbei zusammengekommen.
Eine entscheidende Frage, die niemand so recht beantworten konnte, war folgende:

Ein Soldat hat gute bis überdurchschnittliche Benotungen in den letzten beiden Beurteilungen, die Laufbahnbeurteilung fiel ebenfalls bestmöglich aus und auch bei der Potenzialfeststellung konnte der Soldat entsprechend gute Punkte erzielen. Gem. ärztlicher Untersuchungen konnten keine Gründe festgestellt werden, die gegen die Übernahme sprechen würden.
Nun hat der Soldat, aufgrund 90/5, seine IGF die letzten Jahre nicht abgeleistet (z.B. vorübergehende Erkrankung).

Hat der Soldat nun überhaupt eine Chance, übernommen zu werden oder führen die fehlenden IGF Leistungen bereits zum Ausschluss?

Wir konnten diese Frage leider nicht übereinkommend lösen, daher versuchen wir es mal hier.

Beste Grüße

JayJay

Ralf

Es führt nicht per se zum Ausschluss. Die Konferenz wird darüber entscheiden, wie mit dem Nichterfüllen der Bw-gemeinsamen Bedarfsträgerforderungen im Einzelfall umzugehen ist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

MarkusG

Kein IGF in den letzten Jahren aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung? Das erkläre mal genauer. Eigentlich gibt es ja immer genug Termine im Jahr zum Ablegen der Leistungen.


Ein enger Kamerad von mir hatte im Vorjahr zu seiner BS-Auswahl (6 bis 7 Jahre her) auch die Normen nicht ablegen können (Einsatz + Krankheit danach). Hatte damals eine Frist gesetzt bekommen um die Leistungen im Auswahljahr noch abzulegen. Kam ganz schön ins schwitzen der Gute. Er hat auch seine Urkunde erst bekommen, nachdem er die Leistungen nachgewiesen hatte. Weiß aber nicht, ob so etwas heute noch so gefordert wird @Ralf.

Wahrscheinlich Einzelfallentscheidungen.

ulli76

#3
Die Vorschriften zum DU-Verfahren werden meist zugunsten des Soldaten ausgelegt. Bzw. es gibt da einige Möglichkeiten so oder so zu argumentieren. So kann bei zwei Soldaten mit dem gleichen Krankheitsbild der eine mit DU-Verfahren entlassen werden, während der andere im Dienst bleibt.

Es hat ja sogar schon ein Sanitätsoffizier mit Latexallergie und der Unmöglichkeit, eine ABC-Maske zu tragen, geschafft entlassen zu werden. Das musste er aber gerichtlich durchsetzen.

Was die Beurteilungen und weitere Förderung angeht- du bist rein objektiv nicht in der Lage alle Anforderungen zu erfüllen. In wieweit das bei deinem Dienstposten in´s Gewicht fällt, ist dann Problem des Chefs. Letztendlich kann ja jeder Gründe vorbringen, warum er Einschränkungen hat. Irgendwo muss man dann auch mal die Kirche im Dorf lassen. Warum soll man dich gegenüber jemanden, der jedes Jahr seine IGF-Leistungen ablegt und der regelmäßig die Last von Auslandseinsätzen trägt, gleichstellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html