Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Eingangsstempel

Begonnen von aufposten, 01. August 2013, 09:52:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

aufposten

Hi,
ich habe heute ein Gesuch abgegeben. Geht um eine Integrierte Verwendung im Ausland. Mein Chef ist so gar nicht begeistert davon und bekommt schon Schnappatmung. Er will, dass ich das Gesuch zurück ziehe. Ich habe trotz Nachfrage im GeZi beim Pers keinen Eingangsstempel bekommen. Begründung: Das Gesuch geht erst zum Chef, dannzzum Stab der Techn. Gruppe, wenn die das dann weitersenden bekomme ich einen Ausgangsstempel. Istdas Richtig so? Mit einem Eingangsstempel wäre ich mir sicherer, dass das Gesuch auch bearbeitet wird. Kann mir jemand ne ZdV dazu nennen? Würde schon gerne wissen, wo ich das schwarz auf weiß lesen kann.

Danke schonmal.

Ralf

Beim Chef abgeben reicht. Er darf das Gesuch nicht unterdrücken oder nicht bearbeiten.
Im Rahmen des Geschäftsganges kommt dann der Eingangstempel drauf. Der ist für dich aber ohne Relevanz.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Machen Sie sich Gesprächsnotizen, wann Sie mit wem was besprochen und welche Auskünfte Sie bekommen haben - auch und besonders von dem Gespräch mit Ihrem Chef. Wenn Sie in 4 Wochen nichts von Ihrem Antrag (Zwischenbescheid, Abgabenachricht usw.) gehört haben, legen Sie Untätigkeitsbeschwerde bei Ihrem Kommandeur ein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

aufposten

Danke für die schnellen Antworten. Ich habe mir alles notiert.

PS: Sorry für die Rechtschreibung,  ich benutze zum schreiben mein Smartphone.