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Feiertage während der AGA

Begonnen von noname!!!, 22. Dezember 2010, 23:17:46

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noname!!!

hey, ich hab folgende frage:

werde am 03.01 eingezogen, der 06.01 ist ein Feiertag.

darf man an diesen tag nach hause?

KlausP

Der 6.1. ist kein bundeseinheitlicher Feiertag.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

noname!!!

in bayern (wo ich stationiert bin) schon!!
sonst würd ich wohl nich fragen oder??

also zurück zum thema, weiss jemand bescheid?

KlausP

Das haben Sie ja nicht dazugeschrieben.

Ich gehe davon aus, dass Sie in der Kaserne bleiben werden. Genaue Antwort wird Ihnen nur jemand aus Ihrer zukünftigen Einheit geben können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Zum Beispiel wird in meiner Einheit ganz normal Dienst gemacht, auch wenn eigentlich Feiertag in Baden-Württemberg wäre. Weiterhin ist in meiner Einheit am ersten Wochenende Dienst.

Rollo83

Es kann sehr gut sein das sie an diesem Feiertag normal Dienst schieben dafür anderweitig mal einen Freitag oder Montag frei bekommen als ausgleich.
So war es bei mir damals in der AGA als ein Feiertag an stand.
Gut das ich zu der Zeit noch in meinem Winterurlaub bin, Bayern sei Dank.  ;D