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Kostenerstattung BFD

Begonnen von Esox, 11. September 2013, 20:56:27

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Esox

Guten Abend

Kurz zu mir mein Name is Mario ich bin 25 Jahre und wohne bei Karlsruhe. Ich war 8 Jahre bei der Bundeswehr und besuche seit Montag eine zivile Schule um den Abschluss des staatl. gepr. Techniker Fachrichtung Medizintechnik zu absolvieren.

Nun sind wir insgesamt 6 ehemalige Soldaten in der Klasse und wie es so ist weiß jeder von allem nur die Hälfte.

Wir sind uns alle relativ uneinig was die Kostenerstattung betrifft da jeder etwas anderes von seinem zuständigen Berater erzählt bekommen hat.

Deshalb bin ich auf der Suche nach einer Art Nachschlagewerk wo genauer erläutert wird was einem zusteht und was nicht bzw. was beantragt werden kann und was nicht.
Noch einfacher wäre es natürlich wenn mir jemand erklären könnte was beantragt werden kann.

Meine Beraterin hat mir z.B erzählt das Sie mir nichts genehmigen kann ausser die seit Oktober letzten Jahres festgesetzte Pauschale von höchstens 200 Euro jedes halbe Jahr, sprich verteilt auf 2 Jahre 800 Euro.
Allerdings finde ich das ziemlich unangemessen da alleine die gesamten Bücher einen Gesamtbetrag von mehr als 1200 Euro sprengen.
Da ist der Taschenrechner plus benötigte Software, Schreibmaterial usw. >350 Euro noch nicht mit einberechnet.

Mit diesen 800 Euro sollte ich mir ausserdem noch rein theoretisch eine EDV Ausrüstung zulegen sprich PC, Drucker usw.
Ein Mitschüler meinte deshalb es gäbe scheinbar nicht nur die Pauschale sondern man könne auch bestimmte Dinge einzeln abrechnen nur konnte er mir leider nichts genaueres dazu sagen.

Davon mal ab finde ich die getroffene Lösung eher unangebracht, denn es bringt mir relativ wenig die pauschalisierten 800 Euro verteilt auf 2 Jahre jeweils alle 6 Monate 200 Euro ausgezahlt zu bekommen. Denn die meisten Anschaffungen brauch man nun mal am Anfang und nicht verteilt auf die Dauer der jeweiligen Bildungsmaßname.
Aber das lässt sich wohl leider nicht ändern.

Ich weiß es mag vielleicht "Jammern" auf hohem Niveau sein, wenn ich daran denke das andere alles komplett selbst tragen müssen, allerdings möchte ich einfach kein Geld verschenken und ausserdem kommt es mir so vor als würde meine BFD Beraterin nicht immer ganz genau arbeiten bzw. es besteht ein gewisses Desinteresse.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke

Mfg Mario



turbotyp

Ja, da hat sich was geändert. Ab diesem(?) Jahr gibt es den Pauschalbetrag von 200 € pro Semester für Verbrauchsmaterial etc.

Grundsätzlich wird aber VOR dem genehmigen einer Maßnahme ein Kostenplan erstellt (der Bildungsträger teilt einem ja vorher mit was man braucht).
Steht da nichts von Laptop oder Software gibts auch keine Kohle.


InstUffzSEAKlima

Sollte es nicht grundlegende Änderungen in jüngster Zeit gegeben haben, so ist die Anschaffung von "EDV-Hardware" bis 1200 € gegen Vorlage der Originalbelege vor Beginn der Maßnahme abgedeckt. Semesterweise können für Bücher bis 200 € angerechnet werden, Kosten für Büro- und Verbrauchsmaterial (Tinte/Toner) werden separat erfaßt. Nach Ende der Übergangsgebührnisse zusätzlich die Kosten der Kranken- und Pflichtpflegeversicherung.
Sollte dies nicht mehr dem heutigen Stand (2013) entsprechen, möge man dies mitteilen.

wolverine

Also mein BFD-Savhbearbeiter seiner Zeit war äußerst versiehrt, hilfsbereit und immer pragmatischen Lösungen zugeneigt. OK, ich war nicht wirklich teuer.
Computer, Internetkosten, Bücher und sogar das Repetitorium wurde anstandslos übernommen.
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Esox

Erstmal Danke für die Antworten

Ich habe von der Schule eine genaue Auflistung aller Materialien bekommen, angefangen mit den Büchern über EDV (EDV ist auf der Liste mit einem Preis von 1000 Euro eingetragen) bishin zur Technikerarbeit.
Genau diese Liste habe ich auch meiner Beraterin gesendet.
Sie meinte trotzallem das ich nichts bekomme ausser die 200 pro Halbjahr, eine extra Kostenerstattung der Technikerarbeit von 250 Euro wurden extra, sprich unabhängig von der Pauschale bewilligt.

Esox

Meine Beraterin ist genau das Gegenteil und versucht, so kommt es mir vor, erst einmal zu allem Nein zu sagen.

InstUffzSEAKlima

Es ist sicher immer eine Frage des Bearbeiters, so wie auch bei der Lohnsteuer. Bei vielen hat man den Eindruck, dass sie Angst haben, dass es von ihrem eigenen Gehalt abgezogen wird, was sie ihrer Klienentel bewilligen. Klar, der Grundatz von Wirtschaftlichtkeit und Sparsamkeit gilt natürlich auch hier uneigeschränkt, aber manche Dinge sind halt doch einem gewissen Ermessensspielraum unterworfen.
Ich hatte auch das Glück, dass man mir z.B. am Ort des Studiums die Kosten für Wohnheim zzgl. Nebenkosten übernahm und zusätzlich auch während des Praxissemesters die dortigen Übernachtungskosten, während anderen nur ein Teil pauschal erstattet wurde.

Esox

Es kann doch aber nicht einfach nach "ermessen" entschieden werden was wem zusteht, da muss es doch einen Schrieb oder irgendwas geben in dem genau beschrieben ist was einem zusteht und was nicht. Bei der Bundeswehr ist alles extremst bürokratisch und irgendwo wird alles festgehalten also sollte es doch auch dazu irgendwas zum nachlesen geben oder nicht?

Oder ich rufe einfach mal einen anderen BFD an wobei mir dieser wahrscheinlich direkt sagen wird wenden sie sich bitte an Ihren Berater -.-


wolverine

Ein erster Blick sollte hier rein gehen:

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: Esox am 13. September 2013, 15:57:34
Es kann doch aber nicht einfach nach "ermessen" entschieden werden was wem zusteht

Es war ja nicht so gemeint, dass alles nach dem Bauchgefühl bzw. der Tagesform des Bearbeiters entschieden wird. Aber mitunter ist es schwer, über die Förderwürdigkeit einzelner Posten bzw. Kosten zu entscheiden, weil jede Bildungsmaßnahme separat betrachtet werden muss.