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selbstständig und trotzdem zum bund?

Begonnen von -Paladin-, 02. Juni 2005, 20:37:40

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-Paladin-

Hallo alle zusammen,
Ich habe mich vor kurzem (nach meiner Musterung) mit einem Bekannten selbstständig gemacht, und da wir nur zu 2. sind und jeder seinen eigenen Aufgabenbereich hat sind wir beide für unser Unternehmen und unsere Kunden unentbehrlich.

Bevor ich mich jetzt mit meinem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzt, weis jemand ob man als Selbstständiger grundsätzlich seinen Wehdienst leisten muss, oder ob man sich freistellen kann?

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

mfg Tobi

schlammtreiber

Grundsätzlich befreit die Selbständigkeit nicht vom Wehrdienst (sonst würde jeder zweite mit 18 ein Gewerbe anmelden  ;) ) aber man kann Freistellung wegen "persönlicher Härte" oder wie das heißt beantragen. Ob das klappt - abwarten.

Ich erinnere mich an einen Soldaten der selbständig war (ihm gehörten ein oder sogar zwei Boutiquen) und trotzdem seinen Dienst leisten musste.
Semper Communis
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AIR-FORCE

Ich war damals (2000) auch schon selbständig,hatte damals sogar zwei geschäftszweige und hatte KEINE chance nicht dazu zu müssen!! Das einzige was nach langem hick-hack damals heraussprang war eine "heimatnahe" versetzung nach der aga!

schlammtreiber

Hey AF,

ebay-Tätigkeiten und Eurofighter-Sammelbildchen an Heeressoldaten verkaufen zählen nicht als selbständige Geschäftszweige  ;D

;)
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AIR-FORCE


T5-Breft

Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

AIR-FORCE

Ne-jetzt mal im ernst,hab damals sogar noch nen angestellten gehabt (der sich zu allem überfluss während meiner wehrdienstzeit  auch noch um meine freundin gekümmert hat :P) und musste trotzdem dazu!!

Fitsch

AirForce hat die Dönerbude unter der Donnserberger Brücke in München betrieben  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
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