Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tätigkeitsabzeichen-Lw Mannschaften

Begonnen von MSchiller, 29. Oktober 2015, 09:36:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MSchiller

Hallo,
folgende Problematik:
In der SKB sind weiterhin die Voraussetzungen der einzelnen TSK´s im Bezug auf
Tätigkeitsabzeichen aktiv. Während beim Heer die gültige (und relativ neue) Vorschrift die
Voraussetzungen deutlich macht, sind die diese bei der Luftwaffe nicht ganz so deutlich.
Meine Frage hierzu, sind diese Abzeichen überhaupt vorgesehen = LwMsch ? Gibt es eine Sonderregelung
im Bezug auf die SKB ?


Ralf

Die Anlagen der Fachlichen Weisung Strukturierung von Personalbegriffen im Uniformträgerbereich Luftwaffe (Stand Nov 2012) geben vor, welche ATN/ATB welchem TätAbz zugeordnet sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MSchiller

Dementsprechend bekommen Luftwaffen-Soldaten keine Abzeichen, während die Heeressoldaten Tätigkeitsabzeichen verliehen kriegen?
In der SKB sind ja alle gleich oder eben nicht...

Ralf

Wieso das denn? In der Lw-Weisung sind die Lw ATN drin. Wenn in einer anderen Vorschrift eine andere (gem. genutzte) ATN drin steht, dann ist das TätAbz auch zuzuerkennen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MSchiller

Im Bezug auf die Lw-Vorschrift wird die Ausbildungshöhe (bei Msch in der Regel 8) hingewiesen.
"Kein Tätigkeitsabzeichen, da Ausbildungshöhe 8"

Bis auf wenige Ausnahmen gehen die Kameraden leer aus, so zumindest interpretiere ich das Ganze.

Opa_Hagen

Hallo Kameraden,

dieses Problem hatte ich hier bei mir und habe es durchbekommen, das ein OSG MUT Tätigkeitsabzeichen bekommt.

A2-2630/0-0-5

Für Soldatinnen und Soldaten des Heeres gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn die für den
jeweiligen Dienstposten erforderliche Qualifikation durch
• erfolgreiche Teilnahme am militärfachlichen Teil eines Unteroffizierlehrgangs oder
• erfolgreiche Teilnahme an einem für die Wahrnehmung des Dienstpostens vorgeschriebenen
Fachlehrgangs oder
• eine Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. eine Fachausbildung nachgewiesen wird.


Ausbildungshöhe 7 als Lg ist nicht ZWINGEND vorgeschrieben. Wichtig noch, dass noch mindestens 36 Monate Restdienstzeit vorhanden sein muss gemäss:

Regelung C2-2630/0-0-2810 "Tätigkeitsabzeichen im Heer" gültig ab 31.03.15 entfällt diese Voraussetzung (zumindest wird sie nicht mehr explizit angeführt). Gemäß dem Deckblatt ersetzt diese Regelung die Weisung: HA II-Az 49-01-00 vom 05.10.2011, in der noch eindeutig auf die Ausbildungshöhe 7 verwiesen wurde!

Zitat aus der Regelung:
204. Für Mannschaften gilt folgende Besonderheit:
• Soldaten und Soldatinnen in der Laufbahn der Mannschaften müssen mindestens eine Verpflichtungszeit von 36 Monaten eingegangen sein.


Wie gesagt, unser OSG hat Bronze bekommen.


Ralf

Ja, das ist so, wenn eine ATN der AusbHöhe 8 nicht als dafür berechtigt gekennzeichnet ist.
Zum Thema "leer ausgehen": Aber letztendlich ist das doch eh "Schmuck am Nachthemd", gibt nicht weniger Geld, DstGrd bleibt gleich, das Ansehen ändert sich dadurch nicht. Was ändert sich denn dadurch, dass man da so ein Blechding dran hat. Die Lw-Schwingen dürfen ja als solches an dieser Stelle am Dienstanzug getragen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Opa_Hagen: ja der OSG ist ja HUT, der TE ist aber LUT.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Opa_Hagen

Wundere mich ja, dass Klaus mit Hinweis auf die SuFu noch nicht aufgetaucht ist;)
Also, lieber TE, dieses Thema hatten wir Anfang des Jahres hier schon einmal, einfach nachlesen.

Opa_Hagen

Zitat von: Ralf am 29. Oktober 2015, 10:42:49
Opa_Hagen: ja der OSG ist ja HUT, der TE ist aber LUT.

Nö, unser OSG ist MUT.
Über Sinn/ Unsinn: Wer es möchte, soll es tragen. Im WachBtl BMVg darf aber zum Bsp. bei Proteinsätzen garnix getragen werden. Also bammeln wir uns weder Schützenschnur noch sonst etwas ran.

KlausP

Zitat von: Opa_Hagen am 29. Oktober 2015, 10:49:06
Wundere mich ja, dass Klaus mit Hinweis auf die SuFu noch nicht aufgetaucht ist;)
Also, lieber TE, dieses Thema hatten wir Anfang des Jahres hier schon einmal, einfach nachlesen.

Das kommt daher, dass Klaus das Thema bisher nicht interessiert - um nicht zu sagen, das geht mir um Angriffsbreite PzDiv am A**** vorbei.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MSchiller

Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicherlich streiten, aber grundsätzlich kann das Abzeichen ja verliehen werden.
Unser KpFw möchte eben gerne bei der Weihnachtsfeier die Abzeichen überreichen. Da nun gemäß der Vorschriftenlage
die Abzeichen eigentlich nur den Heeressoldaten vorbehalten (streng genommen) sind, gehen die Kameraden der Luftwaffe
leer aus.
Nach dem Prinzip "alle oder keiner" wäre das etwas suboptimal.
Inwiefern kann man solche Abzeichen "durchbekommen" ? Wenn es da eine Möglichkeit gibt, würde ich um eine Erläuterung bitten.

F_K

TAs sind Sache der TSKs, da gibt es halt Unterschiede. Z. B. wird das TA "Sicherung" im Heer nicht verliehen, in anderen TSKs schon.

Es gibt keinen Anspruch auf ein TA - wer die Bedingungen nicht erfüllt, bekommt halt keins. (Und als Trost gibt es ja Schwingen).

KlausP

Wenn der Spieß die bei der Weihnachtsfeier überreichen will, soll er sich doch zuerst mal mit der Vorschriftenlage vertraut machen. Und wieso überhaupt der Spieß? Der hat doch damit am allerwenigsten zu tun. Für sowas hab ich mit immer 'n Chef geleistet.  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... und auch dazu gibt es Vorschriften:
- wer es beantragt bzw. von Amts wegen
- wer es wann bekommt
- wer es verleiht
- und auch das der Dienstherr dem KpFw einem KpChef zur Seite stellt ...

ulli76

Mal ne blöde Frage: Was ist der Hintergrund dafür, dass ab Silber das Abzeichen vom Soldaten beantragt werden muss und nicht von Amts wegen verliegen wird?

Also ich weiss dass das so in der Vorschrift steht- aber warum?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html