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Thrombose

Begonnen von Jägerlein1, 21. Juli 2015, 15:07:41

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Jägerlein1

Guten Tag,
Ich bin aktive Soldatin und liege zur Zeit im Krankenhaus mit einer Thrombose im Bein. Wie wirkt sich so eine Thrombose auf den Dienst aus, bin ich überhaupt noch tauglich?
Es wäre sehr nett, wenn die Mediziner hier im Forum mal dazu antworten könnten.
Lg

ulli76

#1
Kommt auf die Ursache an. Normalerweise wird bei jungen Patienten nach deren Einwilligung eine genetische Testung auf bestimmte Gerinnungsstörungen durchgeführt. Und die können Probleme machen.

Aber evtl. solltest du dir überlegen, ob das mit deinem Gesundheitsstatus so viel Sinn macht, weiter Soldat zu bleiben.

Was ist denn mit deinem Haxn geworden?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jägerlein1

Hatte vor 2 Wochen eine Bauchspiegelung und danach nur unmittelbar am Op-Tag eine Thrombose spritze bekommen und jetzt hab ich die Thrombose in der Leistenarterie.
Keine Ahnung was ich für Medikamente bekommen soll, liege seit Sonntag im Krankenhaus und erst heute mittag wurde ich untersucht und dir Thrombose festgestellt.
Die zivilen Ärzte reden nicht mit mir und daher weiß ich absolut gar nichts, mache mir jetzt Riesen sorgen das das nicht mehr weg geht und ich lange blutverdünner nehmen muss...bin ja erst 23!

Ja das mit dem Bein war auch so eine Sache, im Oktober verletzt, im April erst festgestellt das das Sprunggelenk gebrochen ist und seitdem keine Behandlung ausser msg und die aussage wir warten bis es besser wird und machen nix..also total vom Pech verfolgt.

KlausP

Und warum lassen Sie sich das gefallen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ich Frage vorsichtig: Ist die Liegezeit mit einer Bauchspiegelung nicht so kurz, dass es eigentlich keine Trombosegefahr gibt?

Sollte doch sogar unblutig sein?

Jägerlein1

Warum ich mir das gefallen lasse? Mhh ja weil alles was ich versuche nichts bringt, die sitzen am längeren Hebel und rumschreien und wie ein Kind mit den Füßen aufstampfen um seinen Willen zu bekommen, bringt ja bekanntlich auch nix.
Ich kann mich nicht gegen die ärztliche "Gewalt" auflehnen, wird alles abgelehnt.
Meine Bauchspiegelung war blutig, die haben mir einen Haufen verwachsungen rausgeschnitten und zudem haben die mir von "unten" ihre Instrumente reingesteckt, was sehr blutig war.
Und jetzt sitzt die Thrombose ein Stück unter der Op-narbe an der rechten Leiste.

KlausP

ZitatMhh ja weil alles was ich versuche nichts bringt, die sitzen am längeren Hebel

Steht das so in Ihrem Beschwerdebescheid?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ärzte sind nicht gewalttätig - und wer so eine OP als Bauchspiegelung bezeichnet, liegt mit den sonstigen Schilderungen wohl auch daneben.

Von Aufstampfen redet Klaus bestimmt nicht, mit Menschen kann man aber reden oder schreiben, notfalls mit Beschwerde.

justice005

Zitatliege seit Sonntag im Krankenhaus und erst heute mittag wurde ich untersucht und dir Thrombose festgestellt.

Und was war gestern? Das kommt mir sehr merkwürdig vor...

ZitatDie zivilen Ärzte reden nicht mit mir und daher weiß ich absolut gar nichts,

Dann sollten Sie explizit darauf bestehen und Auskunft verlangen!

ZitatJa das mit dem Bein war auch so eine Sache, im Oktober verletzt, im April erst festgestellt das das Sprunggelenk gebrochen ist und seitdem keine Behandlung ausser msg und die aussage wir warten bis es besser wird und machen nix..also total vom Pech verfolgt.

Auch das kann ich so nicht glauben.

Sind Sie in einem Bundeswehrkrankenhaus oder in einem zivilen Krankenhaus?

Jägerlein1

Also wegen dem Bein hab ich mich beschwert, ist aber nix rausgekommen ausser das es nicht sein kann, dass man von 18 verschiedenen Ärzten behandelt wurde und keiner langfristig mit mir zutun hatte und somit die "Diagnosefindung" erheblich verzögert wurde.
Im BwK war ich damit auch 7 mal, 3 mal davon zu angesetzten Op-terminen, die aber alle nicht wahrgenommen wurden weil die Ärzte meinen, dass das so heilen soll.
Ist jetzt seit Oktober nichts geschehen, trotz aller Bemühungen und es wird jetzt auch nichts mehr gemacht. Habe immernoch ab und an Schmerzen aber bin ja auch noch bis Oktober msg.

Momentan bin ich in einem zivilen Krankenhaus, weil mein Beim am Sonntag blau angeschwollen ist und komplett taub war.
Dann bin ich in die Notaufnahme im örtlichen Krankenhaus.
Dort kam ich auf ein Zimmer und mein Bein wurde gewickelt, das wars.
Montag morgen kam die Visite, konnte aber nichts machen weil ja noch gar keine Untersuchung stattfand. Ultraschall wurde angesetzt zur Abklärung ob es eine Thrombose ist.
Dann lange nichts, bis gegen 16 Uhr eine Schwester kam und meinte das keine Untersuchung mehr stattfindet.
Ich bekam noch eine Thrombose spritze und der gestrige Tag war vorbei.
Heute morgen das gleiche bei der Visite, kein Befund, keine Behandlung, dann eine Thrombose spritze und um 12 heute mittag dann ultraschall und Feststellung : es ist Thrombose.

Seitdem nichts mehr von den Ärzten gehört,  auf Nachfrage kam der bereitschaftsarzt und klärte mich wenigstens ein bisschen auf.
Wenn ich Glück habe erfahre ich morgen dann bei der Visite was los ist und was nun gemacht wird.

Meine Befürchtung ist eigtl. nur das ich keinen Dienst mehr verrichten darf.
Das ich wieder gesund werde, daran Zweifel ich nicht.
Die Art und Weise hier im Krankenhaus ist meiner Meinung nach unter aller sau..man wird im Stich gelassen und selbst auf Nachfrage erhält man keine bzw kaum Information. 2 Tage lag ich hier und wurde nicht untersucht, das will nicht in meinen Kopf. ..ich bin jung und bei einer Thrombose sollte man ja bei einem jungen Menschen eigtl nicht mit spaßen.

LwPersFw

Wie Ulli schon andeutete ... mit den mögl. Konsequenzen ist nicht zu spaßen...

Deshalb sollten Sie :

- erst mal bei der nächsten Visite den Arzt höflich aber bestimmt um abschließende Aufklärung bitten

- wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht ... eine vollständige Kopie Ihrer Krankenakte mitnehmen

(Dies ist Ihr Recht! Weigert sich das Krankenhaus, verweisen Sie auf § 630g BGB !
Dort ist das Recht auf "Einsichtnahme in die Patientenakte" verankert.
Weigert man sich trotzdem, fordern Sie das KH schriftlich dazu auf, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Setzen Sie unbedingt eine Frist. Das ist wichtig, um den Anspruch notfalls juristisch geltend machen zu können.)

- wenn Sie zurück in Ihrem SanBereich sind, bitten Sie Ihren TrpArzt (wenn noch nicht geschehen), dass bzgl.

> der Sprunggelenksverletzung
und
> der Operation im ziv. Krankenhaus

umgehend ein WDB-Vorgang angelegt wird, da in beiden Fällen es zu erheblichen Komplikationen gekommen ist. (dies ist Ihr Recht)

(ZDv A-1463/21

404. Ein WDB-Blatt ist unverzüglich - spätestens innerhalb von drei Wochen - anzulegen, wenn

b) ein Soldat das Anlegen eines WDB-Blattes beantragt )


- lassen Sie sich auch alle bisher zu diesen Vorgängen in Ihrer G-Akte befindlichen Unterlagen in Kopie aushändigen (dies ist Ihr Recht)

- Lesen Sie die ZDv A-1463/21 und die ZDv 20/30  (zu finden in DV-Online im IntranetBw)


Alles weitere muss dann der TrpArzt mit Ihnen besprechen...

Aber Sie sollten sich durch die zuvor genannten Maßnahmen Ihre Rechte sichern !



Rechtsgrundsatz:

Die Behandlung von Soldaten bzw. Soldatinnen der Bundeswehr im Rahmen der unentgeltlichen
truppenärztlichen Versorgung (§ 30 Abs. 1 SG) ist hoheitlich.

Im Falle einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung haftet nach Amtshaftungsgrundsätzen
anstelle des Sanitätsoffiziers der Bund auf Schadensersatz (§ 839 BGB/Art. 34 GG; § 91a SVG).

>> D.h. nur bei Vorsatz wird ein Schmerzensgeld gezahlt, dann aber von der Bw !

Liegt nur einfache oder grobe Fahrlässigkeit vor, kommt lediglich ein Versorgungsanspruch
gegen den Bund wegen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) in Betracht.

Es ist unerheblich, ob die Behandlung im In- oder Ausland stattfindet und ob es sich um eine
zivile oder militärische Behandlungseinrichtung gehandelt hat.

Eine WDB kann aber auch aufgrund anderer Gründe anerkannt werden.

Nur um dies zu ermitteln ... muss das Prüfungsverfahren mit dem Anlegen des WDB-Vorganges
durch den TrpArzt eingeleitet werden...

Was dann das Prüfungsverfahren ergibt ... muss abgewartet werden, da Einzelfallentscheidung....
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jägerlein1

Vielen Dank für die Ratschläge, ich werde diese beherzigen, wenn ich entlassen werde.
Zum Thema Blutverdünner, wie verhält sich das wenn die Gabe der Medikamente auf ein halbes Jahr zeitlich begrenzt ist, was bedeutet dieser Umstand für meine Tauglichkeit?

ulli76

Deine Tauglichkeit steht insgesamt in Frage. Inzwischen kommen bei dir ja einige gesundheitliche Probleme zusammen:
Da ist zum einen der kaputte Fuß, dann die größere Bauch-OP mit irgendwelchen Verwachsungen und jetzt noch die Thrombose, bei der noch ungeklärt ist, wo sie her kommt.
Deine Laufbahnausbildung hast du wenn ich das richtig im Kopf habe, auch noch nicht abgeschlossen und du bist in einer infanteristischen Verwendung.

Also insgesamt keine gute Voraussetzungen für eine Tauglichkeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jägerlein1

Ja die sache mit dem Fuß ist soweit abgeschlossen, die schmerzen werden immer weniger und ich kann wieder leichten sport machen, crosstrainer.
Die Bauch op, war eigtl nicht dramatisch sondern nur wegen Nachwirkungen einer vergangenen eierstock Entzündung.
Habe eben mit meiner Truppenärztin telefoniert und diese machte mir Mut,  das das keine Auswirkungen haben wird, klar für die zeit wo ich die Medikamente nehme, bekomme ich keinen 90/5 aber den brauche ich momentan auch nicht, der letzte Laufbahnlehrgang ist erstmal für Januar 2016 angesetzt.

ulli76

Mutig diese Aussage der Truppenärztin ohne Kenntnis der kompletten Daten.
Was machst du, wenn jetzt doch eine Faktor-V-Leiden-Mutation oder eine andere Gerinnungsstörung als Ursache raus kommt? Dann hat sich das mit der Tauglichkeit nämlich endgültig erledigt.
Und die Abklärung ist gerade bei jungen Patienten Standard- erst recht, wenn man einen möglichen Auslöser, aber keine zwingende Ursache hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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