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Versteuerung "Sonderzahlung" im Rahmen Personalanpassungsgesetz

Begonnen von cameleon79, 06. November 2012, 17:44:03

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cameleon79

Hallo Mitstreiter,

ich als noch militärischer Rechnungsführer beschäftige mich derzeit mit folgender Frage...

Im Rahmen des Personalanpassungsgesetzes besteht ja die Möglichkeit, sich als BS zum SaZ zurück stufen zu lassen. Dies beeinhaltet neben dem Aufleben der BfD Ansprüche auch eine Sonderzahlung von steuerpflichtigen 10.000 Euro pro vollem Dienstjahr - zahlbar am neu festgesetzten DZE.

Nun die Frage: Wie verhält es sich dann mit der Versteuerung dieser Sonderzahlung? Ist dort mit dem Spitzensteuersatz von ca 50% zu rechnen?

LwPersFw

Sie werden auf keinen Fall mit 50% besteuert.

Steuerrecht ist zwar individuell, aber gehen Sie mal davon aus, dass der Steuersatz bei ca. 25 % liegen wird...

Deshalb bekommen Sie auch die 10000 €. Denn ursprünglich sollten es ja 7500 € steuerfrei sein...

Aber wenn Sie es genau wissen möchten...rufen Sie Ihren freundlichen Abrechner bei der WBV an.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AriFuSchr

für Sonderzahlungen gilt die sog. Fünftelregelung näheres führt § 34 des EStG aus
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr