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Zahlung der Heimreisen während der AGA

Begonnen von Klaus, 14. Januar 2011, 13:32:40

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Klaus

Hallo
Mein Sohn ist seit dem 3.1.2010 zur AGA in Holzminden . Wenn er am Wochenende mit dem Zug nach Hause fährt , zahlt das Vater Staat ? Wie läuft die Abrechnung der Reisekosten ? Muß er das Geld erst auslegen , oder bekommt er einen Ausweiß , mit dem er umsonst fahren kann ?
MfG Klaus

schlammtreiber

Ihr Sohn leistet Grundwehrdienst? Dann erhält er eine Dauerbahnfahrkarte von Kaserne bis Heimatbahnhof, mit welcher er kostenlos fahren kann.

Hat er sich allerdings verpflichtet und bezieht als Zeitsoldat Gehalt, muss er selbst zahlen.
Semper Communis
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KlausP

Kommt drauf an, in welchem Dienstverhältnis er ist.

Als GWDL/FWDL hat er einen Berechtigungsausweis für die Bahn, mit dem er kostenlos zwischen dem Bahnhof im Standort und em Heimatbahnhof fahren kann. Wenn er mit dem PKW fährt, bekommt er bis zu 5 Heimfahrten bis zur Höhe des Bahnfahrpreises 2. Klasse erstattet.

Als SaZ muss er seine Heimfahrt selber bezahlen, allerdings zahlt die Bundeswehr auf Antrag einen Teil einer BahnCard (ich glaube BahnCard 50)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Me

Zitat von: KlausP am 14. Januar 2011, 13:37:22Wenn er mit dem PKW fährt, bekommt er bis zu 5 Heimfahrten bis zur Höhe des Bahnfahrpreises 2. Klasse erstattet.

Und genau das bekommt er als GWDL/FWDL nicht! Entweder er fährt mit der Bahn oder er zahlt den Sprit für die Heimfahrten selbst! Die Familienheimfahrten gibt es in dieser Form nur für Wehrübende bei Wehrübungen von mehr als 12 Tagen Dauer!

KlausP

Quelle: www.terrwv.bundeswehr.de

ZitatFür Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst leisten, ist die Benutzung der Bahn in der 2. Wagenklasse oder des Omnibusses im Schienenersatzverkehr für Fahrten zwischen Gemeinschaftsunterkunft bzw. Dienststelle und Wohnung kostenlos. Ausnahmen bestehen in den Verkehrsverbünden. Muss mangels Verbindung ein anderes Beförderungsmittel (z. B. Linienbus oder in Ausnahmefällen ein Privatkraftfahrzeug) benutzt werden, erhält der Soldat Reisebeihilfen für bis zu fünf Famili-enheimfahrten im Monat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

ZitatMuss mangels Verbindung ein anderes Beförderungsmittel benutzt werden

das ist der entscheidende Satz. Und damit gilt die Regel: Benutzung der Bahn kostenlos möglich. Eigener PKW nur s.o.,
Herr Stabsfeldwebel
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

DranDraufDrüberScotty

Ich beginne 2.4.2012 meine AGA .. erstes Wochenende haben wir Dienstfrei (Osterwochenende) .. meine Familie fährt nach Bad Bentheim und da ich eigtl. bei denen schlafe und bei denen auch Wohne kann ich nicht zu denen da Sie nur ein Schlüssel haben .. kann man auch zu dem Ort fahren da wo meine Familie dann gerade auch ist?
Man bekommt ja erst wieder son Gutschein oder?

mailman

Was für einen Status haben Sie denn? FWDL oder SaZ?

Ich weiß nicht wie das beim neuen FWD ist, aber biem SaZ ist die Heimfahrt ein Privatvergnügen. Und im Ausweis wurde bzw. wird nur ein Ort eingetragen.

DranDraufDrüberScotty

FWD werd ich machen .. oh dann werd ich das denn wohl vor Ort klären müssen.
Hab schon beim Kreiswehrersatzamt angerufen ob es mich kosten wird und die meinten ich bekomme wieder son Gutschein
eigtl. dann meine Entscheidung oder? Da ich ja am BAhnhof dann mein Ticket dann hole.

KlausP

ZitatMan bekommt ja erst wieder son Gutschein oder?

Als FWDL bekommt man nach wie vor einen Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten. Dieser berechtigt zur kostenlosen Bahnbenutzung zwischen Dienst- und Familienwohnort auf der dort eingetragenen Fahrstrecke. Fährt man woanders hin, legt man den Ausweis vor und kann damit einen ermäßigten Fahrschein lösen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DranDraufDrüberScotty

Achso ok vielen Dank und .. da ich Samstag früh erst abfahren will darf ich in der Kaserne Freitag abends noch bleiben ?

mailman

Sie dürfen auch das ganze Wochenende in der Kaserne bleiben, wenn Sie wollen ;D

DranDraufDrüberScotty

Ah ok. Das ist schonmal gut naja .. vielleicht hab ich ja Kameraden in der AGA die in der nähe Köln wohnen und mich dann mitnehmen haha. Dann muss ich nicht soviel bezahlen für den Zug.

KlausP

Zitat von: DranDraufDrüberScotty am 28. März 2012, 18:22:46
Achso ok vielen Dank und .. da ich Samstag früh erst abfahren will darf ich in der Kaserne Freitag abends noch bleiben ?

Freitag ist aber schon Feiertag! Wenn Sie in der Kaserne bleiben wollen, müssen Sie das rechtzeitig (in diesem Fall würde ich empfehlen am Dienstag) melden, damit Sie in der Verpflegung berücksichtigt werden können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DranDraufDrüberScotty

Glaub ich melde es gleich schon am Montag das ich es hintermir habe :D Hab dort glaub schon genug stress die ersten Woche der AGA