Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

1.10 Lippstadt

Begonnen von Leo, 23. Juni 2003, 21:59:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Peter Bommel

Als bevor du auf Führerschein gehst, wird ein Auszug aus dem Register angefordert.
Während meiner Dienstzeit kam allerdings nie so ein Rowdie vor  ;D

Spaß beiseite. Könnte schon ein Hindernis sein. Ansonsten müsste das Register ja nicht angefordert werden.
Auf der anderen Seite, ein Punkt ist ja nicht soo viel.

Gruß
PB

santa

juhu ;D
steht denn eigentlich in der "akte" drin,wofür man punkte bekommen hat?dnn für mich macht es einen unterschied ob man jetzt wegen alk am steuer punkte sammelt oder weil man einmal unachtsam war und etwas schneller gefahren ist,als erlaubt
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

Peter Bommel

Gute Frage.
Wie gesagt hatte ich nur Auszüge von Leuten ohne Eintrag.....


Timid

Hm, auch ein Punkt dürfte ein Hinterungsgrund sein - wenn z.B. von 100 Leuten 60 den Lehrgang machen dürfen und dementsprechend 40 ausgesiebt werden müssen, wird man wohl eher die Leute zum Lehrgang schicken, die noch nicht "aufgefallen" sind...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Chris84

Gut, dass ich noch keine Punkte hab.

Bin zwar mal mit 24Kmh zu schnell geblitzt worden (B1 124 gefahren 100 erlaubt), aber die haben mir 24 Varianz gegeben und meine Mum musste dann 30€ zahlen, die ich ihr natürlich gegeben hab...

santa

@chris84:du hattets den vorteil,daß du "nur" geblitzt wurdest.ich hingegen wurde direkt angehalten, da kann man nicht so leicht sagen,daß eine mum oder mein dad gefahren sind ;)
aber stimmt es nicht auhc,daß man in der probezeit keinen einzigen punkt auf dem konto haben darf?deshalb gibt es ja auch zur strafe ne nachschulung,um den punkt wegzubekommen?!
ist hier ein verkehrsrechtsexperte unter uns?
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

Peter Bommel

Bei www.radarfalle.de findest du bestimmt die passende Info.
So weit ich mich erinnern kann, funktioniert das mit den Punkte abbauen erst ab einer gewissen Punkteanzahl.

Und Punktesammeln während der Probezeit bedeutet doch sowieso Nachschulung, oder ?

santa

ja,punkte in der probezeit=nachschulung, aber nur,weil man in der probezeit keine punkte haben darf,also heißt das auch,daß man nach der nachschulung ein sauberes konto hat.habe ich zumindest so gehört...
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

Timid

#353
Naja ... was man so gehört hat, muß nicht zwangsläufig stimmen ...

Guck mal hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/index.html
Da kannst du das direkt rausfinden, wann Punkte getilgt werden ...

Besonders interessant dürfte in dem Zusammenhang wohl §4, Absatz 4 sein.

Am Besten fragst du einfach mal bei den zuständigen Behörden an (z.B. direkt in Flensburg ...).
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Chris84

Ich hab nochmal ne dringende Frage:

Ich hab, als ich das erste mal Infos zu meiner Einberufung bekam, 2 Gutscheine für die Bahn erhalten.
Da ich ja mit dem Auto fahre, muss ich irgendwas mit den Gutscheinen machen?

Lidius

Warum hast du denn 2 Gutscheine erhalten?

Auf jeden fall musst du dir zum dienstantritt mitbringen, die werden dann wieder eingezogen.

santa

joa,die werden eingezogen und dafür bekommst du dann als ersatz etwas spritgeld (in der höhe,wie normalerweise das bahnticket kosten würde)
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

santa

[....](3) Ohne Rücksicht auf den Lauf der Fristen nach Absatz 1 und das Tilgungsverbot nach Absatz 2 werden getilgt...bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.[...]
soviel ich davon verstehe heißt es nix anderes,als daß ich keine punkte mehr auf meinem konto habe ;D
Sachen gibts, die gibts gar nicht!

Lidius

Mir wurde damals in der Fahrschule gesagt das Punkte auch nach einem Aufbauseminar für Führerscheininhaber auf Probe erhalten bleiben.

schlammtreiber

Mach halt ein Abbauseminar statt dem Aufbauseminar  ;)
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau