Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

nachträgliche Ausmusterung

Begonnen von suyoda, 03. Oktober 2013, 20:05:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

suyoda

Hallo,
Beginn Freiwilliger Wehrdienst 01.10.2013.Mein Sohn wurde nun nach 2 Tagen nachträglich ausgemustert. Das Knie ist nicht ganz ok. Muss nun noch bis Freitag bleiben, dann wieder nach hause. Wie geht es nun weiter? Er hatte seine Lehre zum 30.09.2013 abgebrochen. Ist man finanziell irgendwie abgesichert bis man eine neue Ausbildung findet ? Er will nächste Woche noch Bewerbungen raus schicken. Danke im voraus.

Ralf

Grundsätzlich: Als FWDL unterliegt man dem Kündigungsschutz.

Inwiefern eine finanzielle Absicherung? Von wem und warum?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Warum hat er nicht vorher gemeldet,dass er Knieprobleme hat?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: Ralf am 03. Oktober 2013, 20:15:37
Grundsätzlich: Als FWDL unterliegt man dem Kündigungsschutz. ...

Aber doch nicht, wenn man seine Ausbildung selber abgebrochen hat, oder?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Jetzt heißt es sich schleunigst für den Sohn, bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos und damit auch arbeitssuchend zu melden. Sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen, dann greift zumindest in der GKV die Familienversicherung wieder (also schleunigst anrufen), sofern der Sohn unter 25 Jahre alt ist und der Anspruch auf Kindergeld könnte auch wieder aufleben. Das setzt aber voraus, kein Anspruch auf ALG I.

Das hängt wie immer vom Einzelfall ab und erhebt keinen Anspruch auf vollständige oder rechtlich verbindliche Richtigkeit.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Ralf

Zitat von: KlausP am 04. Oktober 2013, 08:41:06
Zitat von: Ralf am 03. Oktober 2013, 20:15:37
Grundsätzlich: Als FWDL unterliegt man dem Kündigungsschutz. ...

Aber doch nicht, wenn man seine Ausbildung selber abgebrochen hat, oder?
Richtig, deswegen auch nie kündigen oder "selbst abbrechen".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Benni84

bei der musterung war mit dem knie alles ok und nach 2 tagen wird man nachträglich ausgemustert?? wie schafft man es da mit dem knie durch die musterung?? was für´n sinn hat ne musterung eig. wenn man 2 tage nch d.a. wieder geschmissen wird?

F_K

Zitatwas für´n sinn hat ne musterung eig. wenn man 2 tage nch d.a. wieder geschmissen wird?

Benni: Zwischen Musterung und Einstellungsuntersuchung liegt ZEIT, in der viel passieren kann.

Es gibt keinen rechtsanspruch auf Tauglichkeit - auch eine festgestellte Tauglichkeit kann sich ändern.

Benni84

ok soweit nun klar. um zu versuchen das etwas zu präzisieren >> soll das heißen sobald man sich während der aga oder der 6 monatigen probezeit verletzt und länger ausfällt - angefangen von bänderzerrung/riß,verstauchung bis zum knochenbruch oder man sich erkältet oder einen grippalen infekt zuzieht, wird man einfach wieder entlassen??? ich weiß es nervt aber wen soll ich sonst fragen?

schlammtreiber

Wegen einer Erkältung wird niemand entlassen. Eine Verletzung jedoch, die Untauglichkeit nach sich ziehen kann, führt zum Ende der mil. Karriere.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

funker07

Nein, für eine Grippe wird man nicht entlassen.
Bei der Eingangsuntersuchung gelten aber die selben Kriterien, wie bei der Musterung, nur dass hier ein anderer Arzt prüft (mal genauer, mal nicht).
Außerdem kann man über ein DU-Verfahren (Dienstunfähigkeit) entlassen werden, wenn abzusehen ist, dass man nicht innerhalb eines Jahres wieder gesund wird.

BulleMölders

Mal für Benni84 zum Verständnis.

Zwischen Musterung und Dienstantritt liegen oftmals Monate.
Wenn sich in der Zeit der Gesundheitszustand verändert, insbesondere durch Verletzungen, dann ist dieses unverzüglich dem zuständigen KC zu melden.
Da kann dan eventuell vor Dienstantritt noch mal untersucht werden ob weiterhin einen Tauglichkeit besteht oder nicht. Es kann einen vorübergehenden Wehrdienstuntauglichkiet (T4) sein oder einen entgültige (T5).
Bei T4 gib es dann die Möglichkeit den Dienstantritt zu verschieben, wenn in angemessener Zeit mit einer Wiederherstellung gerechnet werden kann.
Wird eine solcher Veränderung nicht gemeldet, dann passiert das was hier passiert, man wird nach Feststellung der nicht Tauglichkeit bei der Eingangsuntersuchung innerhalb von einem bis ein paar Tagen (kommt darauf an wie weit die Einschleusung schon fortgeschritten ist) nach Hause geschickt und ist damit erstmal raus aus der Bundeswehr.

Und da gibt es halt immer wieder Schlaumeier (damit meine ich nun nicht den Sohn der TE, da wir nicht wissen was Sache ist) die meinen das Verfahren austricksen zu können und dann erscheinen hier wieder diese Weinerlichen Beiträge, das ein Lebenstraum zerstört wurde.

Genauso schnell ist man übrings auch wieder draußen, wenn man meint am Wochenende vor Dienstantritt noch mal schnell einen Joint rauchen zu müssen oder auch sechs Wochen vorher und ja ganz genau weis das beim Drogentest nichts festgestellt wird.
Test

Benni84

 Eine Verletzung jedoch, die Untauglichkeit nach sich ziehen kann, führt zum Ende der mil. Karriere.

also zu einem nicht unerheblichen teil mehr oder weniger eine grlückssache das ganze:-(

Benni84


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau