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UnterhaltZahlung

Begonnen von timo.kemler, 23. Mai 2016, 09:33:22

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timo.kemler

Hallo liebe Gemeinde,
Ich darf meiner Freundin Unterhalt zahlen und die nette Frau vom Karrierecenter von meiner Schwiegermutter sagte das ein Soldat den Unterhalt den er zahlen muss als mehr Verdienst bekommt. Stimmt das? Ich kann mir es nicht vorstellen. Muss ich irgendwas einreichen trotzdem? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Tricks?


Mit freundlichen Grüßen Timo

Ralf

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BulleMölders

Sie sollten ihr Geschreibsel vielleicht nochmal sortieren und die Frage nochmal verständlich stellen.
Denn nachdem was Sie geschrieben haben, hat ihre Schwiegermutter ein eigenes Karrierecenter.

Und weitere Infos, wie Laufbahn, Rechtsgrundlage für den Unterhalt usw. währen für eine Beantwortung hilfreich.

Sie rufen ja auch nicht in der Kfz-Werkstatt an und fragen warum ihr Auto nicht anspringt ohne weitere Informationen zu geben.
Test

Papierberg

Vermutlich zielt die Frage auf eine Anwendung der §§ 17 und 22 Unterhaltssicherungsgesetz, die Regelungen zur Sicherung des Unterhalts von Angehörigen Freiwillig Wehrdienstleistender vorsehen und zwar in Abhängigkeit davon, ob diese in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Soldaten leben oder nicht. Die Leistungen sind übrigens der Höhe nach begrenzt, so dass eine in der Formulierung anklingende vollständige Rückerstattung von Unterhaltsleistungen nicht vorgesehen ist. Unterhaltsleistungen können im Übrigen auch ggf. steuerlich bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Auch wenn der Ton von Herrn Mölders etwas ruppig erscheint, in der Sache hat er schon recht. Geben Sie sich doch bitte etwas mehr Mühe mit Ihrer Fragestellung, wenn Sie ernsthaft eine verwertbare Antwort erwarten.

Tommie

Wenn Sie Ihrer Freundin Unterhalt bezahlen müssen, dann höchstwahrscheinlich für ein Kind, dass Sie mit Ihr zusammen haben. Der Kindesunterhalt richtet sich dann im Regelfalle nach der sog. "Düsseldorfer Tabelle". Und für den Fall, dass Sie SaZ sind, sind derartige Zahlungen einzig und alleine Ihr Problem, denn u. a. dafür erhalten Sie ja Ihre Dienstbezüge!

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