Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Anzeige wegen Körperverletzung aufgeben / erweitern

Begonnen von DustinS, 15. Juni 2015, 22:10:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DustinS

Moin Moin,

ich werde jetzt ein bisschen Off-Topic aber wir haben ja ein paar Juristen hier.
Folgende Situation:

Auf dem Heimweg von einer Party werden 2 zu Geschädigten, aufgrund von 3 Tätern die am gleichen Abend noch gestellt werden.

Geschädigte gehen an der Gruppe vorbei und werden prompt angepöbelt und beleidigt. Als die Geschädigten nicht reagierten wurde auf sie eingeschlagen und bei dem Versuch zu flüchten, wurde einem der Geschädigten die Beine weggetreten, sodass dieser schwere Schwürfwunden an Hand und Knie erlitt.

Zusammenfassend: 1ter Geschädigter, Schürfwunden an der Hand, Knie und Jochbeinprellung
2ter Geschädigter, Jochbeinprellung und Schädelprellung.

Nun zur Frage. Anzeige wegen Körperverletzung wurde den Abend noch aufgegeben, kann man diese um folgende Punkte erweitern? Beleidigung ggf. Nötigung?

Seht ihr weitere Möglichkeit?

Zivilrechtlich wird morgen bei einem Anwalt geklärt.


Vielen Dank und schönen Abend noch!

Gruß Dustin

wolverine

#1
Der Jurist würde einfach Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte stellen.

Das begutachtet eh der Staatsanwalt und der schmeißt alles raus, was nicht vorlag oder nicht beweisbar ist.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann


wolverine

Nicht wirklich. Bis auf die Strafantragsdelikte (z. B. Die Beleidigung). Die wird nur auf Antrag verfolgt. Die Offizialdelikte verfolgt der StA selbst wenn sie hinreichend beweisbar sind.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DustinS

Gut, aufnahme durch die Polizei erfolgte am selben Abend noch.
Dokumentation der Verletzungen durch Fotos seitens der Polizei ebenfalls.
Anschließend wurde ein Arztbericht im Krankenhaus erstellt.

Zivilrechtlich wollen wir ebenfalls einen Antrag stellen. Die Frage ist ob es sich lohnt.

wolverine

#5
Haben die Hampelmänner wenigstens einen Job? Oder leben die eh auf Staatskosten?
"Reich" wird man mit deutschen Schmerzengeldern nicht wirklich.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DustinS

Täter geschätzt auf 18-20 Jahre.

will eigentlich nur das die 3 mal merken was die abgezogen haben, weil 20 Sozialstunden wird nicht helfen

wolverine

es besteht auch noch die Möglichkeit der Einstellung (mit und ohne Auflage)
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau