Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

AdA Schein.

Begonnen von der Theron, 14. Februar 2012, 15:36:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

der Theron

Hallo, ich bin neu hier registriert, da ich eine Frage habe und hoffe hier eine Antwort zu finden :-)

Ich habe 1990 - 1993 eine Ausbildung im kaufm. Bereich absolviert und abgeschlossen, bin anschl. 4 Jahre im Dienst  berufsnah eingesetzt worden (Nachschub, Versorgung). Besteht die Möglichkeit diese Zeit für den AdA Schein anerkennen zu lassen ?

Sprich: Für einen neuen Job benötige ich den AdA Schein, muss aber auch 3 Jahre Nachweis erbringen im "im kaufm. Bereich" gerabeitet zu haben. Wer könnte darüber Auskunft geben ?

Danke schon mal!

;-)

Fitsch

ob Du den AdA-Schein bekommst kann ich Dir nicht sagen, bei der örtlichen IHK kannst Du ihn aber relativ zügig erwerben.

Für Deine BW-Zeit ist das KWEA für Dich der richtige Ansprechpartner.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Tommie

#2
Der "AdA-Schein" heisst jetzt "Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I , Nr. 7, S. 157 f.), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Mai 2008 (BGBl. I, Nr. 19, S. 854)". Zumindest steht das auf meinem drauf ;) !

Und die Bundeswehrzeit kann Dir durchaus als entsprechende Berufspraxis angerechnet werden. Es wird allerdings immer eine  Einzelfallentscheidung sein. Das heisst im Klartext, dass es zählt, wenn der Sachbearbeiter ein vernünftig denkender Mensch ist, oder nicht, wenn er ein ... ist ;) !

Sollte die Frage aber dahingehend gemeint sein, dass Du nach Deiner BW-Zeit ohne weitere Prüfung den "AdA-Schein" bekommst, kann ich Dir aus zuverlässiger Quelle sagen, dass das nicht sein wird! Was nahezu immer geht ist die Anrechnung der Dienstzeit bei entsprechender Verwendung als "einschlägige Berufspraxis" und damit die Zulassung zum entsprechenden Lehrgang mit abschließender Prüfung!

miguhamburg1

Wenn Sie ein Pädagogikstudium bei der Bw (zB) abgeschlossen haben, stellt Ihnen die IHK den Ausbildereignungsschein aus. In allen anderen Fällen müssen Sie einen entsprechenden Lehrgang besuchen und die IHK-Prüfung ablegen. Wenn Sie Anspruch auf BFD-Förderung haben, dann kann diese Maßnahme vom BFD finanziert werden.

der Theron

Danke für die Antworten.
Den AdA Schein werde ich machen müssen, darüber bin ich mir im Klaren. Termine habe ich bereits.
Für eine Bildungseinrichtung (in der ich als Trainer arbeite) werden für neue Seminare Leute gesucht mit AdA Schein "und" entsprechender Berufspraxis. Nur AdA alleine reicht nicht.
Sollte ich das entsprechend angerechnet bekommen (ehem. SAZ4) wäre das super.

Ich müsste das dann also bei der IHK belegen?!
Mittels Dienstzeugnis?

Oder gibt es dafür extra Formulare?

viele Grüße..
Sven

radoonline

Hollo alle zusammen, hätte da auch ne Frage bezügliche d. ADA Scheines. Kann man die Unteroffizierausbildung irgendwie anerkennen lassen um ein ADA Schein zu bekommen, oder wird es überhaupt nicht möglich?

Tommie

Eine "automatische" Anerkennung des "Ada-Scheines" gibt es dann, wenn Sie an einer Hochschule der Bundeswehr Pädagogik studiert haben! Haben Sie das als Uffz? Ich glaube, eher nicht!

Sie werden also die Ausbildung und Prüfung machen müssen, um diese Berechtigung zu erhalten. Und ob Ihnen Ihre Dienstzeit als Berufspraxis anerkannt wird, richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und kann daher nicht pauschal beantwortet werden! Aber eines steht für mich fest: Verstehendes lesen gehört nicht unbedingt zu ihren Stärken!

Lakedaimon

Ich verstehe die Frage von radoonline so, dass er wissen möchte, ob eine erfolgreich abgeschlossene Unteroffizierausbildung die Voraussetzung schafft, sich von der praktischen Prüfung gem. § 6 Abs. 3 AEVO befreien zu lassen. "Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat" ist hier entscheidend. Wenn man nun weiß, dass die mündliche AdA-Prüfung eine kurze Lehrprobe mit anschließendem Gespräch ist, könnte man zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Ich als S1 würde hier eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Die Befreiung von der schriftlichen Prüfung kommt hingegen nicht in Frage, die dort vermittelten Inhalte werden in Laufbahnausbildungen bei den Streitkräften nicht abgebildet.

MiraC

Also wenn ich das richtig verstehe hat der TE eine abgeschlossene Berufsausbildung, das würde als Voraussetzung für den ADA Schein reichen.
Alternativ reichen auch sieben nachgewiesene Jahre in einem Ausbildungsberuf,diesen kann man dann anerkennen lassen.

Die ADA Prüfung muss man inzwischen wieder ableisten. Ich meine das man sich bis ca 2010 davon befreien lassen konnte wegen der Knappheit an Ausbildern.

Die Regelung mit dem Pädagogik Studium ist mir neu und ich hätte gerne eine Quellenangabe.

AKH

Also ich glaube, dass es bereits mit einer "Feldwebel !! ATN" als "Hörsaalfeldwebel" den entsprechenden
ADA Nachweis gibt bzw. das der anerkannt wird.
Ich hatte so ein "Schein" in meinen BW-Zeugnissen/Beurteilungen eingetragen.
Was ist den der Unterschied zwischen einem Hörsaal voller Soldaten/Unteroffiziere
und "zivilen" Auszubildenden? 
   

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau