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als Reserveoffizier noch Offizierslaufbahn einschlagen?

Begonnen von Sibiii, 28. Mai 2012, 23:10:49

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Sibiii

Hallo zusammen,

wenn man bei der Bundeswehr die Laufbahn als Reserveoffizier einschlägt, könnte man dann nach Beendigung dieser auch "normaler" Offizier werden, oder ist dies nicht möglich?

Ich habe gelesen, dass zum Beispiel als Stabsoffiziere mit Befähigung zum Richteramt bevorzugt Reserveoffiziere eingestellt werden, aber geht das auch bei anderen Dienstposten?

LG

Ralf

Ja, die Möglichkeit besteht, jedoch sind das immer nur vereinzelt Dienstposten, die so besetzt werden.
Grundsätzlich ist ein Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere möglich. Jedoch kann bei solchen Fällen keine allgemeine Aussage gegeben werden, denn es ist von Fall zu Fall eine Einzelprüfung notwendig. Solche Einstellungen sind immer sehr selten und werden vorrangig dort getätigt, wenn es gilt, Mangelverwendungen zu bedienen. Der reguläre Bedarf wird immer mit den "herkömmlichen" Einstellungen gedeckt und das geschieht ca.5-6 Jahre vorher. Deshalb ist der Seiteneinstieg sicherlich eine Möglichkeit, jedoch auch nur eine kleine. Denn zum einen ist es nicht planbar und zum anderen sind Bewerber ja i.d.R. lebensälter und somit ist der Bedarf in den Jahrgängen meistens gedeckt.

Um nun mal einen Eindruck zu bekommen, ob es denn überhaupt Sinn macht sich zu bewerben, gibts dafür direkt beim Personalamt der Bundeswehr einen Ansprechpartner.

Um deine Chancen zu prüfen musst du eine Bewerbung mit folgenden Inhalten an EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org senden:

     Bewerbungsschreiben, evtl. mit Angaben zu Verwendungswünschen/-bereichen

     Lebenslauf

     Nachweis über (zukünftige) Studienabschlüsse ( z.B.Diplomurkunde)

     Nachweis über sonstige Qualifikationen ( z.B. Fremdsprachenkenntnisse)

     Nachweis über deutsche Staatsbürgerschaft ( Kopie des Personalausweis, Geburtsurkunde)

Bei Verwendungswünsche kannst du Teilstreitkraft angeben, also Heer, Luftwaffe, Marine oder Streitkräftebasis und dort dann zum Beispiel als technischer Offizier. Hier solltest du halt Verwendungen eintragen, die deinen Neigungen entsprechen, denn der Beruf ist dann später die Verwendung und nicht der Studienabschluss.
Sollte die Bundeswehr zur Zeit keinen Bedarf an Offizieren mit diesem Studiengang haben, dann kriegst du das mitgeteilt. Falls Bedarf besteht, bewirbst du dich später ganz normal über deinen regionalen Wehrdienstberater.
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Sibiii

Hallo,

Vielen Dank für die sehr umfassende Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen.

Bei mir ist es noch lange nicht so weit, dass ich ein Studium abgeschlossen hätte.
Bei mir ist es so, dass ich momentan noch auf der Schule bin und nächstes Jahr mein Abi mit sehr gutem Erfolg abschließen werde. Und über das, was danach kommen wird, mache ich mir jetzt schon viele Gedanken.
Meine momentane Planung ist dahingehend, zunächst eine Ausbildung zum Reserveoffizier zu machen.
Danach möchte ich ein Jura-Studium macheb und mein berufliches Ziel wäre eben, Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt zu werden.
Ich habe gelesen, dass auf diese Dienstposten bevorzugt Reserveoffiziere eingestellt werden.
Wäre dann im Hinblick auf die eventuelle Tätigkeit als Stabsoffizier nach dem Studium eventuell hilfreich, seine RO-Laufbahn beim Heer/der Luftwaffe zu absolvieren, wenn man seine spätere Tätigkeit in dieser Teilstreitkraft sieht?

Viele Grüße

Paramedic

Da sind aber noch einige Schritte zu tun, wäre es nicht erstmal sinnvoll das Abi in der Hand zu haben und das Jura-Studium zu beginnen?
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Hauptfeldwebel d.R.

Sibiii

Das sehe ich etwas anders!
Das Abi schreibe ich in weniger als einem Jahr, und ich nehme an für die Reserveoffizierausbildung muss ich mich auch einige Monate vorher bewerben.
Von daher sehe ich es nicht als falsch an, sich jetzt schon gründlich zu informieren, bevor ich mich entgültig bewerbe, oder sehe ich das falsch.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, weil ich das Gefühl habe, dass wir aneinander vorbeireden:
Ich beabsichtige, die Reserveoffizierlaufbahn im Wehrdienst, und nicht in Wehrübungen zu absolvieren.
Deshalb habe ich nicht vor, zuerst Jura zu studieren und dann nach oder gar während des Studiums Reserveoffizier zu werden.

Ich hoffe, das Missverständnis hiermit richtig gestellt zu haben.

Viele Grüße

ARMY STRONG

Irgendwie entgeht mir den Sinn dieses Unterfangens. Wenn du Offizier werden willst, dann bewirb dich doch gleich als OA (sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, versteht sich). Was soll dieser seltsame Umweg über den Reserveoffizier?
Um ROA zu werden musst du dich ja auch erstmal für 3 Jahre verpflichten.

wolverine

Jura bietet die Bw nicht an. Wenn er ResOffz werden möchte, ist das doch in Ordnung. Bewerbung und gut ist. Nur jetzt bereits bis hinter das 2. Staatsexamen planen ist etwas verwegen. Erst einmal die Begrüßungsrede an der Uni abwarten, wo die Durchfallquoten zelebriert werden und dann die 60 - 70 % sehen, die regelmäßig die 6,5 oder 4 bekommen.
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Aliki

Zitat von: ARMY STRONG am 30. Mai 2012, 10:45:39
Irgendwie entgeht mir den Sinn dieses Unterfangens. Wenn du Offizier werden willst, dann bewirb dich doch gleich als OA (sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, versteht sich). Was soll dieser seltsame Umweg über den Reserveoffizier?
Um ROA zu werden musst du dich ja auch erstmal für 3 Jahre verpflichten.

Ergänzung: Es sind noch immer 2 Jahre, die bei Bedarf auf 3 oder sogar maximal 3 Jahre und 11 Monate verlängert werden können.

Sibiii

Hallo zusammen,

da es noch immer nicht klar ist, was ich meine, versuche ich jetzt noch einmal zu erklären, wie ich das meine.

Meine Überlegungen waren dahingehend, dass ich nach dem Abitur gerne ROA werden würde.
Warum ROA und nich OA? Weil ich mir nicht sicher bin, ob ich mich wirklich 13 Jahre verpflichten möchte, sondern erst einmal den Arbeitgeber "kennenzulernen". Natürlich, das ginge auch über FWD, aber für mich hört sich die Reserveoffizierlaufbahn einfach interessanter an.
Davon abgesehen meine ich, dass die man ROA auch als SaZ2, bzw. beim Heer als FWDL 23 werden kann.
SaZ3 ist soweit ich gelesen habe nur freiwillig ... oder liege ich da falsch?

Und meine ursprüngliche Frage war nun, ob es nach Beendigung (oder sogar während der "Ausbildung" zum RO) möglich ist, noch in die Offizierslaufbahn zu wechseln.

Dass ich Jura nicht bei der BW studieren kann ist mir auch bewusst, hatte ich ja auch nirgends geschrieben ... die Karriere-Seite von der Bundeswehr kenne ich inzwischen auch schon fast auswendig. Auch die Durchfallquoten bei den Jura-Examen sind mit nicht neu, und dass man mit "vollbefriedigend" schon zur Spitze gehört und es nicht leicht ist, dies zu erreichen. Es geht mir hier auch nicht ums Jura-Studium oder sonstiges, da bin ich ausreichend informiert.

Nur war eben die Tätigkeit als Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt die einzige Möglichkeit, welche ich auf der Karriereseite der Bundeswehr gefunden habe, um als Reserveoffizier wieder in den aktiven Dienst zu wechseln.
Dass dies aber nun nicht die einzige Möglichkeit ist, hat mir Ralf ja freundlicherweise sehr umfangreich erläutert.

Viele Grüße

KlausP

ZitatUnd meine ursprüngliche Frage war nun, ob es nach Beendigung (oder sogar während der "Ausbildung" zum RO) möglich ist, noch in die Offizierslaufbahn zu wechseln.

Als ROA kann man in die OA-Laufbahn wechseln. Deshalb wurde ja die Eignungsfeststellung, die Ausbildung im OA-Bataillon und die Zuordnung zu einem OAJ an die normale OA-Laufbahn angepasst. Wenn Sie dann aber Reserveoffizier sind, geht das nur über die "Seiteneinsteiger"-Schiene mit einem für den Dienstposten verwendbaren Studienabschluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Klar habe ich verstanden worum es geht. Sie wollen ResOffz werden! Ist doch nichts wofür Sie sich rechtfertigen müssten. OA scheidet bei Ihnen aus, da eben Jura nicht angeboten wird. Also entweder Jurist oder Offizier Z 13. Als ResOffz können Sie in den Semesterferien üben und sich hinterher als Seiteneinsteiger bewerben. Wenn das - mit allen Einschränkungen, die ich erwähnte - aber klappen sollte, werden Sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit als RB-StOffz verwendet. Warum das so ist werden Sie im Verlauf des Studiums schon merken.
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Sibiii

Ja genau, so ist es ... Das war es, was ich meinte.

Einerseits die Möglichkeit, als ROA, doch noch die Offizierslaufbahn zu gehen (und sich somit auf 13 Jahr zu verpflichten) von KlausP:
ZitatAls ROA kann man in die OA-Laufbahn wechseln. Deshalb wurde ja die Eignungsfeststellung, die Ausbildung im OA-Bataillon und die Zuordnung zu einem OAJ an die normale OA-Laufbahn angepasst.

Und andererseits die Option nach einem (Jura)Studium wieder bei der Bundeswehr einzusteigen von wolverine:
Zitatls ResOffz können Sie in den Semesterferien üben und sich hinterher als Seiteneinsteiger bewerben. Wenn das - mit allen Einschränkungen, die ich erwähnte - aber klappen sollte, werden Sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit als RB-StOffz verwendet

Aber was genau meinen Sie mit:
ZitatWarum das so ist werden Sie im Verlauf des Studiums schon merken.
?
Das würde mich sehr interessieren.

Ist es als RB-StOffz denn nötig, einen bestimmten Schwerpunkt im Jura-Studium zu setzen, oder ist das letztlich egal?
Und gibt es Informationen, wie viele der RB-StOffz als Berufssoldaten übernommen werden?

Viele Grüße und Vielen Dank für die Antworten

wolverine

Ein Grund sollte offensichtlich und selbstverständlich sein: Jura ist eine Hochwertausbildung und die wenigen, die man hat, nutzt man auch da. Man würde auch keinen Arzt als Seiteneinsteiger außerhalb der Sanität einsetzen.
Und den zweiten Grund werden Sie mir jetzt - vor dem Studium - nicht glauben: Man verändert sich einfach. Durch das Studium an sich und ganz besonders bei Jura. Man wird zögerlicher, wägt mehr ab und lernt, jedes Ding von mehreren Seiten zu betrachten. Und das ist für viele militärische Verwendungen nicht immer hilfreich. Aber wie gesagt: Sagen Sie mir nach dem Studium das ich falsch lag!

Ich würde ´mal schätzen, dass es so ca. 50 RB-StOffze in der Bw gibt und alle die ich kenne sind BS. Die meisten arbeiten im Bereich Personalwesen bei PSZ oder in den ZPersDst. Dann kenne ich noch einen für GGVS-Angelegenheiten.
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ERF

Das wird er Ihnen schon glauben, wolverine, denn noch im März wollte der TE Jetpilot bei der Lw werden. Deshalb denke ich, dass jetzt erst einmal die Dienstzeit als ROA abgewartet werden sollte und danach kann immer noch umdisponiert werden - zur Not gibt es noch die Probezeit, in der man jederzeit wieder nach Hause fahren kann.

Aliki


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