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Beförderung: DVag Tage auf DP zählen bei Beförderung?

Begonnen von Beorderter Huchu, 23. November 2018, 12:36:22

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Beorderter Huchu

Liebe Kameraden,
der PersFw meines BeorderungsTrT ha mich neulichst informiert, dass ab sofort geleistete Dvag Tage auf einem DP ebenfalls bei Beförderungen berücksichtigt werden. Er konnte mir aber keine Referenz zu einer Vorschrift geben. Wisst Ihr, wo ich Näheres finde?
Vielen Dank.

Exberliner

Wo das steht > Specialist nötig...  aber dass es so sein kann stimmt. Der Inhalt der DVag muss "nützlich oder entsprechend verwendungsgemäß" zum DP passen. In einigen Tagen hebe ich auch eine, die ich anrechnen lassen möchte... ich melde mich mit Vollzug!
Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Tommie

Es ist schon wieder bezeichnend, dass eine solche Frage dann aufkommt, wenn keiner mehr im Büro ist und Zugriff auf "Regelungen Online" hat ;) !

Im Regelfalle handelt es sich bei den anrechenbaren DVags um solche, die Sie im Rahmen Ihrer Beorderungseinheit ableisten. Das kann z. B. der "Reservisten-IGF-Tag" Ihrer Einheit sein, ein Schießen, oder auch eine Auffrischung des Einsatzersthelfers Alpha, die in DVag stattfindet! Die "4-S-Veranstaltungen" der FrwResArb zählen da im Regelfalle nicht dazu! Weiterhin ist es von Ihrem Dienstgrad und Ihrer Funktion abhängig, ob eine Anrechnung erfolgen kann. Beispiel: Ein Mannschaftssoldat mit MKF-Dienstposten wird bei einer Veranstaltung als Fahrer im Pendelverkehr eingesetzt. Das könnte man sich anrechnen lassen. Bei einem Feldwebeldienstgrad, der den gleichen Job in DVag erledigt, tut man sich in der Argumentation schon schwerer.

wolverine

Auffrischung EH A gibt es mittlerweile auch innerhalb der FrwResArb; ich weiß aber gerade nicht ob als VVag oder DVag. Ich käme aber auch im Leben nicht auf die Idee, mit die Zeit als anrechenbare Tage für eine StOffz-Verwendung zu buchen.
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Tommie

Wolverine, das wäre eine der ganz wenigen DVags der FrwResArb, die sich überhaupt anrechnen ließe! Allerdings sehe ich die Problematik bei Dir dadurch begründet, dass Du in der Regel auch eine Beurteilung benötigst, um den nächsten Dienstgrad zu erreichen. Und damit bist Du ohnehin auf eine RDL von 12 Tagen am Stück "festgenagelt", da sonst gar keine Beurteilung erstellt werden darf. Und den "Rest" der notwendigen Tage im Dienstgrad bekommst Du dann auch noch irgendwie zusammen ;) !

Das Anrechnen von DVag-Tages ist interessant für Mannschafter, die ab und zu einmal zu einer "Kurz-WÜb" einberufen werden und damit irgendwie die notwendigen Tage für den nächsten "Pommes" zusammen kratzen wollen!

wolverine

Ich habe das Problem nicht; weder mit Tagen, noch mit der BU. Bei mir geht es eh nur noch darum, ob man mir den Spitzendienstgrad gönnen möchte oder nicht und dann, diesen zu finden. Letzteres ist in Bonn auch nicht wirklich das Problem, womit es dann auf die erste Frage hinausläuft.
Aber ich käme trotzdem nicht auf die Idee, das EH A Modul als Beförderungszeit anerkennen zu lassen.
Ich denke sowieso immer, dass ich schon viel weiter gekommen bin,als ich es jemals verdient habe. ;D
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