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Beförderung Reservisten

Begonnen von LwPersFw, 02. November 2022, 20:07:48

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ROA2022

Ich starte (hoffentlich) bald formell die der Laufbahn ROA adW als OGefr d.R.
Ein Seiteneinstieg als StOffz wäre qua zivilem Background realistisch gewesen, aber das wollte ich nicht. Ich erarbeite mir den militärischen Dienstgrad lieber sukzessive, selbst wenn vor dem regulären Laufbahnziel EDEKA sein sollte.

mauw

Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir beim Thema Beförderung Reservisten weiterhelfen. Ist schon eine Weile her das ich aktiv beim Bund war :-) Hab meinen Wehrdienst 1985/1986 abgeleistet. Nach einer InfoDVag bei der Luftwaffe in 2020 ist bei mir der Wunsch entstanden die Truppe zu unterstützen. Ich hoffe mit meiner Erfahrung im aktiven Reservistendienst helfen zu können. Leider ist ein Laufbahnwechsel von Mannschaften zu Offizier oder Feldwebel aus Tauglichkeitsgründen nicht möglich :-( Ich kann allerdings als Mannschaftsdienstgrad beordert werden. Das habe ich jetzt auch vor. Ein entsprechender Dienstposten wird gesucht. Kann mir einer sagen wie im Mannschaftsbereich die Beförderungen verlaufen können? Ich habe gehört die A_1340_49 die hier wichtig ist hat sich bzgl. der Vorgaben und Möglichkeiten geändert.

Wie könnte zeitlich gesehen der Verlauf der Beförderungen im Mannschaftsbereich nach aktuellen Richtlinien aussehen? Mal unterstellt die Bedingungen sind optimal und ich könnte von meiner Seite unbegrenzt Tage im aktiven Wehrdienst verbringen. Ausgeschieden bin ich übrigens 1986 als Gefreiter.

Vielen Dank für eure Unterstützung!!!!!

ROA2022

Deine Frage zu Beförderungen der Mannschaften wurde ein paar Seiten vorher bereits von Ralf beantwortet:

Zitat von: Ralf am 20. Dezember 2022, 06:11:49
Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52

Fußnoten
50 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Hauptgefreiten.
51 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Stabsgefreiten.
52 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Korporal.

mauw

ein Teil der Information ist tatsächlich dort zu finden. Der Teufel liegt ja aber bekanntlich im Detail:-) So frage ich mich z.B. wie ist in meinem Fall die Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr zu bewerten? War mein Eintritt vor 38 Jahren als ich meinen Wehrdienst angetreten habe? In diesem Fall wäre die Bedingung sogar für den Stabskorporal schon erfüllt, oder?. Bleiben natürlich noch die Wehrdienst-Tage die zu leisten sind und die Bedingungen der Fußnoten so wie Ralf sie in seiner Übersicht dargestellt hat. So wie ich das sehe müsste dann der zeitliche Verlauf wie folgt aussehen:

OG   nach 6 Tagen Wehrdienst als Gefreiter
HG   nach 12 Tagen Wehrdienst als OG
SG   nach 24 Tagen Wehrdienst als HG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum HG
OSG nach 24 Tagen Wehrdienst als SG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum SG
K     nach 60 Tagen Wehrdienst als OSG
SK   nach 42 Tagen Wehrdienst als K, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum K

Wenn ich das im Sinne der Richtlinien richtig dargestellt habe und unterstelle ich kann kurzfristig so viele Wehrdienst-Tage leisten wie ich jeweils brauche, müsste ich im Rahmen einer 18 tägigen Reservistendienstleistung bis zum HG kommen können. Bis zum SG und OSG würde es jeweils 1 Jahr dauern. Zum K könnte ich nach einer 60 tägigen Reservistendienstleistung befördert werden (auch zeitnah nach der OSG Beförderung) und bis zum SK würde es wieder 1 Jahre dauern.

Seht ihr das auch so? Oder gibt es weitere Bedingungen die den zeitlichen Ablauf verändern, wie zum Beispiel folgende Vorgabe aus der alten Version der A_1340_49:

"302. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig."

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!!!


F_K

Innerhalb einer RDL (wenn diese so kurz ist) werden kaum 2 Beförderungen erfolgen - aus administrativen Gründen.

Vorsicht Halbwissen - Korporal wohl nur auf herausgehobenen DP und mit gewisser (aktiver) Restdienstzeit ..

Was ist zu tun?

Um eine Beorderung kümmern, z. B. HSch - dann wird dass schon ... und dort erst DANN Beförderung, wenn die notwendige ATN vorliegt.

mauw

OK danke!! weißt Du ob zwischen der OG und HG Beförderung auch ein Jahr liegen muss?

F_K


mauw

die Wehrdiensttage sind klar definiert, aber ich weiß nicht ob die Vorgabe : "Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig" nicht zusätzlich zu beachten ist? oder lese ich die Vorgaben falsch?

F_K

Nochmal:

1.) Beordern lassen - ohne Beorderung KEINE Beförderung
2.) Notwendige Ausbildung für DP machen
3.) Die dann "verdiente" Beförderung kommt dann schon, auch ohne dass Du alle Details verstehst.

Leser1234

was genau bedeutet das mit der ATN?

Müssen die Diensttage nach der Beorderung geleistet werden nach erlangen der ATN in diesem Truppenteil oder zählen auch Wehrübungen vor der Beorderung auf Dienstposten für die man die notwendige ATN hat?

F_K

Ein Tag ist ein Tag - und DP entsprechende Tätigkeit entfällt bei Mannschaften.

Die benötigst aber VOR Beförderung die Beorderung UND z. B. Die ATB "RSU Soldat" (oder Nachfolger).
Das Erlangen dieser ATB dauert ein paar Tage ... Viel Erfolg.

(Fange doch jetzt bitte mal praktisch an - Du willst doch kein S1 Profi werden, oder?):

Opa_Hagen

Das würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...

bayern bazi

Zitat von: Opa_Hagen am 20. März 2023, 08:31:18
Das würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...

laut Vorschrift JA

Zitat

OSG nach 24 Tagen Wehrdienst als SG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum SG
K     nach 60 Tagen Wehrdienst als OSG
SK   nach 42 Tagen Wehrdienst als K, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum K

natürlich muss der DP dementsprechend ausgewiesen sein (ähnlich Oberst oder OStFw) mit extra BU und so

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

@ Opa_Hagen:

Afaik (aber ich bin kein S1 Mann, also max. gefährliches Halbwissens) benötigt man entsprechend dotierte Dienstposten und eine Beurteilung (die es halt für Mannschaften ansonsten so nicht gibt), sowie eine gewisse (aktive) Restdienstzeit, die Reservisten ja ebenfalls nicht haben.

@ Bayern Bazi:

Die notwendigen "Tage" sind ja immer nur EINE Voraussetzung zur Beförderung - eine notwendige Voraussetzung, aber eben keine HINREICHENDE Voraussetzung ...

Unproomn

ZitatDas würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...

Würde jeder Resi nach 6-10 Jahren automatisch zum K/SK befördert werden, könnte man die neuen Dienstgrade eigentlich eh gleich wieder in die Tonne treten. Das sehe ich übrigens auch als Resi so. Gerade, wenn man nicht den beruflichen Hintergrund hat, um irgendwann mal 6-10 Wochen auf Lehrgängen zu sein, ist das sowieso das einzige, wo man sich überhaupt auf eine Beförderung freuen kann - zumindest momentan ist das so. Die sollte dann aber auch was wert sein.

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