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bei der Wehrübung Material verloren - was nun?

Begonnen von Werna, 02. August 2011, 18:27:49

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Werna

Bei meiner letzten Wehrübung habe ich drausen ein Teil meines Zelt verloren. Genau gesagt die Zeltbahn und die Stangen also die ganze Kiste. Ich hatte die Sachen am Standort bekommen und gegen meine Unterschrift. Als ich gegangen bin, hat es keiner gemerkt. Jetzt hat es wohl jemand gemerkt. Muss ich das jetzt bezahlen? Zudem habe ich bei der gleichen Übung private Sachen also dienstliche geliefert aber eben meins verloren. Wie bekomme ich das ersetzt? Früher habe ich da immer solche Bögen ausgefüllt. Wo schickt man die als Reservist hin?

F_K

ZitatMuss ich das jetzt bezahlen?

Wenn man "draußen etwas verliert" ist dies sofort bei bemerken zu MELDEN. Dann gibt es eine Chance (bei entsprechendem Sachverhalt und Meldung) dass der Dienstherr den Schaden übernimmt.

Wenn "irgendwann, irgendwo" etwas verloren wird und eine eigentlich notwendige Meldung ausbleibt - würde ich auf Haftung entscheiden.

Die ultimative Antwort gibt Dein ehemaliger DV, nachdem Du
Zitatda immer solche Bögen ausgefüllt
hast.

miguhamburg1

Also, zunächst einmal zu Ihren privaten Dingen: Sie werden als Soldat mit der für Ihren Dienst notwendigen Bekleidung, pers. Ausrüstung sowie ggf. zusätzlichen Dingen gegen Empfangsbekenntnis ausgestattet. Da Sie bei Dienstverrichtungen im Rahmen von Ausbildungs- und Übungsvorhaben keinerlei private Gegenstände benötigen, ersetzt Ihnen die Bw auch keine - ob mit oder ohne "irgendwelche Zettel", wie Sie schreiben.

Sie schreiben, Sie hätten für irgendwelche Ausrüstung o.ä. bei Empfang unterschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um MatAusgabelisten handelte. Wenn Sie diese Dinge zurückgegeben hätten, wären sie ausgetragen worden und Sie hätten dies gesehen. Haben Sie aber nicht, und Sie sind mit diesen Dingen immer noch belastet. Wenn Sie bei Ende Ihrer WÜ keine Unterschrift vom Zuständigen der TE, von der Sie diese Dinge ausgegeben bekamen, auf dem Laufzettel bekamen, sind Sie weiter in der Rückgabepflicht.

Da man von einem Reaervisten verlangen kann, dass er sich über die Zeit einer WÜ merken kann, was er dafür empfing, kann man auch erwarten, dass er den Verlust ordnungsgemäß vor Ende seiner WÜ mit dem dafür vorgesehenen Formblatt "Sachschadensmeldung/Fehlteilzettel" meldet, damit alles reguliert werden kann.

Das haben Sie jetzt nicht getan, und da Sie derzeit kein Soldat sind, wird Ihre Einheit den von Ihnen gemeldeten Verlust an das zuständige Bw-DienstleistungsZ abgeben und dies wird den Schaden dann verwaltungsgemäß bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass Sie neben dem Kostenersatz auch ein Bußgeld wegen mangelnder Sorgfaltspflicht zahlen müssen.

HCRenegade

Der einfachste Weg für dich wäre, einfach die verlorengegangenen Ausrüstungsgegenstände selber beim nächsten NATO-Shop zu beschaffen - dann sparst du dir die Schreiberei, die eh sinnlos wäre, da du nunmal zur Zeit keinen Disziplinarvorgesetzten hast, außerdem würde dieser sich eh für "Haftung" entscheiden, so dass es keinen Sinn machen würde, dafür zu schreiben.

ARMY STRONG

Ich stelle mir gerade das Gesicht des Material-Zurücknehmenden vor, wenn er einen Satz Zeltbahnausstattung mit einem großen, schwarzen A-Stempel drauf zurückbekommt (den der Fragesteller zuvor beim Nato-Shop erworben hat).  :D

miguhamburg1

Lieber HCRenegade: Der DV hat auf überhaupt nichts in dieser Angelegenheit zu entscheiden, da der Fragensteller zur Zeit kein Soldat ist. Der Fragensteller kann entweder die von ihm empfangenen Gegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben, wozu er verpflichtet ist oder er meldet formlos schriftlich den Verlust. Die Einheit erstellt daraufhin eine Sachschadensmeldung, leitet diese an ihr zuständiges BwDienstleistungsZ weiter und fordert die entsprechenden Teile auf dem Nachschubweg wieder an. Das Dienstleistungszentrum bearbeitet dann den Verlust gegenüber dem Fragensteller, wie ich es beschrieb.

HCRenegade

Also ich habe schon öfters Ausrüstung in diversen Shops gekauft - allesamt OHNE das große A, das steht da nämlich nicht immer drin, so dass man durchaus einen Feldanzug kaufen und dann später tauschen kann ;)

miguhamburg1

Das ist hier ja auch überhaupt nicht in Frage gestellt.. Es geht mir lediglich darum, dass der Fragensteller keine Sachschadensmeldung bekannter Art wie als Soldat erstellen muss...

HCRenegade

@ Miguhamburg:

Habe ich zur Kenntnis genommen - wollte aber trotzdem die einfachste Lösung seines Problems (Verlust von Material) aufzeigen ;)

ARMY STRONG

Wobei ich schon bemerkenswert finde, dass das bei der Ausschleusung nicht bemerkt wurde. Gerade wegen der Materialabgabe usw. gibt es ja Laufzettel.
Ist vom Prinzip her ein "selber schuld" der Einheit, wenn die es nicht fertigbringen dem Reservisten seinen Kram abzunehmen, bevor er geht.

F_K

Zitatdem Reservisten seinen Kram abzunehmen, bevor er geht

Dieser Reservist hatte ja "seinen Kram" nicht mehr - es wäre hier nur um das zeitgerechte Einleiten der Verlustmeldung gegangen.

ZitatGerade wegen der Materialabgabe usw. gibt es ja Laufzettel

... Laufzettel / Unterschriften sammeln ist oft Zeitverschwendung - mich jedenfalls hat man mit so was schon seit Jahren nicht mehr belästigt- da soll es z. B. das Prinzip Eigenveranwortung (Führen mit Auftrag) geben ... manchmal / bei mir funktioniert so etwas gut.

ARMY STRONG

Zitat von: F_K am 04. August 2011, 09:39:03
Prinzip Eigenveranwortung
Wenn dies jeder verinnerlichen würde, wäre die Welt ein besserer Ort. :)
Leider sieht die Realität ganz anders aus. Als ich (in der guten alten Zeit) VDF war, wurde kein Wehrübender entlassen befor ich nicht alles wiederhatte was er über mich empfangen hatte (bzw. Schadensbearbeitung). Scheint aber heute alles anders zu sein.... ???

HCRenegade

Ja, ist heute definitiv anders - auf KEINER WÜ wurde ich jemals dazu genötigt, Ausrüstung abzugeben.

Ist aber IMHO auch nicht Aufgabe des ÜbTrT - wenn ich als Aktiver irgendwohin kommandiert werde, dann habe ich mich ja auch selber um die Vollzähligkeit der Ausrüstung zu kümmern.
Und wenn ich meinen Krempel jedes Mal aufs neue empfangen und abgeben müsste, wäre das ganz schön nervig und würde auch noch einiges an Zeit kosten.

Andi

Wurde die Zeltbahn auf MatAusgL empfangen?

Wenn ja, wurde bei Ende der Wehrübung vorschriftsgemäß ein Laufzettel abgearbeitet, der auch den Zeltbahnausgebenden beinhaltete?

Wenn ja: Hat dieser unterschrieben ohne die fehlende Zeltbahn zu vermerken oder auf Abgabe oder Sachschadensbearbeitung zu bestehen?

Wenn ja: Keine Haftung durch den Wehrübenden, sondern vollumfängliche Haftung durch den Materialausgebenden.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Nur interessehalber: Welche Vorschrift regelt verbindlich die Abarbeitung eines Laufzettels?

(Ansonsten: Selbst wenn der Laufzettel fäschlicherweise abgezeichnet wurde, ändert dass ja nichts an dem Verlust des Materials durch den Wehrübenden - wenn sich aufgrund der MatAusgL die Verantwortung durch den WÜbenden nachweisen läst. MMn kann man aus einer nachgewiesenermaßen rechtswidrigen Quittung keine Ansprüche ableiten ...)

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