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Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog

Begonnen von flick, 03. Februar 2010, 14:51:07

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flick

Hallo,

bin demnächst zur Wehrübung (als ROB). Dienstgrad HG, mehr als 4Wochen und komme aus dem öffentl. Dienst.

Im Leistungskatalog konnte ich entnehmen, dass ich logisch das Arbeitsentgelt meiner Tätigkeit weiter erhalte und mir Wehrsold gezahlt wird (11,71€).

Was ich noch nicht raus finden konnte:
Der Leistungszuschlag, wird der in meinem Fall ab dem 13 oder 25 Tag gezahlt (wenn ide Infos für euch ausreichen :-)
Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?
Und Drittens (am kniffeligsten). Im Punkt 15.2 und 15.3  des Leistungskataloges steht, dass die Krankenvers.-beiträge (und PV) auf 1/3 gemindert werden. Werden von meinem Brutto jetzt also 2/3 weniger KV-beiträge abgezogen???

Danke für eure Antworten

Troubleshooter

Zitat von: flick am 03. Februar 2010, 14:51:07
Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?

Für den Dienstantritt die Karten mitbringen und beim ReFü gibt's dann geschmeidige Antragsformulare für die Erstattung der Fahrtkosten. Wenn ich das richtig im Kopf habe, wird bis maximal Bahnfahrkartenpreis (minus Bw-Großkundenrabatt) erstattet.
Die Familienheimfahrt wird bei einer Wehrübung von mehr als drei Wochen (genaue Bemessensgrenze weiss der ReFü, liegt bei 14 Dienst(!)tagen, glaube ich) erstattet, auch dafür gibt es beim ReFü ein Formular, wo man die Fahrtdaten (an welchen Wochenenden etc.) eintragen muss. Sie wissen bestimmt: "Einfach sagen", ist nicht drin. Da es sich hier um Steuergelder dreht, muss man ein wenig Papier schwarz (oder blau) machen, aber die Investition an Tinte lohnt sich, denke ich.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

Timid

Zitat von: flick am 03. Februar 2010, 14:51:07Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?

Normalerweise dürfte man am ersten Diensttag sowieso (wie ja eigentlich immer bei der Bundeswehr ...) jede Menge Papierkram zu erledigen haben, wozu auch die Fahrtkostenabrechnung etc. gehören sollte. Da kann man auch das Thema mit den Familienheimfahrten direkt ansprechen und gegebenenfalls die entsprechenden Anträge mit ausfüllen.
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Chef_6/451

Und bevor ich mich wiederhole mache ich einfach Werbung in eigener Sache:

Checkliste REFÜ für Wehrübende - BwForum-online.de
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen die einem während einer WÜ zustehen. Mit dieser Liste unter dem Arm kann man dann auch mal den REFÜ nerven und nach dem ein oder anderen fragen. Ein Teil dieser Gelder bekommt man ohne Antrag, andere muss man beantragen.

Der Leistungszuschlag steht nur beorderten Soldaten der Reserve zu, wäre im vorliegenden Fall aber frühestens ab dem 13. (insgesamt geleisteten) Wehrübungstag möglich (Für beorderte Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften).

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Tim88

wie lange kann man eigentlich zu einer Wehrübung gehen? Würde das auch mehrere Monate lang gehen? Und wie ist das mit dem Wohnsitz? Bekommt jemand der mich suchen sollte raus, wo ich bin?

BA

wir vom BKA bekommen alles raus.... zzz... was das für ne Frage?!?

eine Wehrübung soll m.E. drei Monate nicht überschreiten, außer man geht innen Auslandseinsatz...

wolverine

Ähmm - zum "Untertauchen" ist eine Bundesbehörde wohl eher der zweitbeste Ort.
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Timid

Es gäbe da in Frankreich noch eine Möglichkeit ... Die haben auch keine Beschränkung von ein paar Monaten ...
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wolverine

Das dort nicht nach Fahndungsersuchen überprüft wird oder keine Daten weitergegeben werden ist eine Mähr!
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Pioneer

Nabend,

WÜ bis max. 6 Wochen geht ohne Einverständnis des Arbeitgebers
WÜ bis 3 Monate geht ohne Einverständnis des BMVg, aber mit Einverständnis des AG
WÜ über 3 Monate nur mit Einverständnis des BMVg und des AG

Zeiträume jeweils für ein Kalenderjahr...

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Fitsch

stimmt so nicht mehr.

Ohne Zustimmung AG bekommst Du vom KWEA keine Einberufung.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Pioneer

#11
Zitat von: Fitsch am 11. Februar 2010, 20:35:55
stimmt so nicht mehr.

Ohne Zustimmung AG bekommst Du vom KWEA keine Einberufung.

Stimm schon noch.

Bei meiner momentanen WÜ (6 Wochen), Anhörungsschreiben Anfang Dezember 09, Einberufungsbescheid Mitte Dezember 09 war das nicht der Fall. Ich mußte lediglich das Anhörungsschreiben an den Chef weiterleiten, damit der - so er denn will - Einspruch einlegen könnte. Dieser kann jedoch nur mit meiner Einwilligung eingelegt werden, also genaugenommen würde ich die WÜ dann absagen und nicht der Einberufungsbescheid wegen des Einspruches des Chefs aufgehoben werden...

Anmerkung: Das Anhörungsschreiben weiterzuleiten wäre nicht mal notwendig gewesen, es hätte genügt, wenn ich mündlich Bescheid gesagt hätte, daß vom ... bis ... eine WÜ geplant ist.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Oscar Golf Mike


Pioneer die Reaktion deines Chefs Interresiert mich ich hab das noch vor mir.
Hat er nicht mit Zähnen geknirscht als er es erfahren hat?
Ich geh mal davon aus das du beordert bist und deine anstehenden WÜs ableistest.
Eigentlich hatte ich vor meinen AG vorher zu fragen. :-\ :-\

MkG

Oscar
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Fitsch

n kleiner Tip an euch:

Setzt eure Prioritäten richtig !!!!

Das Zivilleben (Beruf) geht einer Y-Tours-Bespaßung auf jeden Fall vor. Deshalb sucht rechtzeitig vor einer geplanten Wehrübung das Gespräch mit den Vorgesetzten / dem Chef.

Ist er von der Angelegenheit nicht begeistert lasst es bleiben und macht halt DVag´s.


Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Oscar Golf Mike

Naja wer beißt schon die Hand die einen füttert.
Also am Montag ab zum Chef und mit viel Glück steht der Eignungswehrübung nichts im weg. ;) ;) ;)
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

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