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Reserve USG - Die ultimative Zusammenfassung

Begonnen von 勝者, 24. Juli 2015, 18:07:45

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F_K

@ MMG:

Nicht erwerbsfähig bedeutet praktisch untauglich.

4 Wochen sind im Extremfall von 4 RDLs genau 20 WÜ Tage, bei zwei RDLs 24 Tage. Selbst 4 Wochen am Stück sind nur 26 Tage.

Beides (alle drei Möglichkeiten) deutlich unterhalb von 33 Tagen, möglich wäre also (falls Angebot) Verpflichtung auf 19 Tage.

Ergibt dann 20 x 25 = 500 Euro - nach meiner Rechnung deutlich weniger als 1276 Euro.

Wehrsold / Verpflegung ändert sich für mich nicht wesentlich - bleibt also ein Verlust (alt gegen neu) von ca. 800 Euro im Jahr.

Danke Anke.

(Ja, ich klage ohne zu leiden, es bringt mich nicht um, und ich werde wohl trotzdem weiter üben - aber bei 800 Euro Minus wird man diese Tatsache wohl ansprechen dürfen ...)

miguhamburg1

Lieber F_K,

ich hatte Ihnen die Quellen hierzu genannt, die zu der Auswertung führen, dass zwei Drittel der übenden Res bevorteilt werden. Insofern verstehe ich Ihren erneuten Verweis auf eine Quelle nicht.

Ja, für einzelne Gutverdiener mag sich keine Verbesserung und für manche auch eine Verschlechterung ergeben haben. So ist es mit allen Gesetzen, man kann nicht alle glücklich machen.

Dennoch: Wer primär mit dem Ansatz an WÜ geht, dass er möglichst viel zusätzliches Geld erwirtschaften möchte, hat sus meiner Sicht keine realistische Eindchätzung dieses Dienstes. Die immateriellen Gründe sollten doch die materiellen deutlich überwiegen.

miguhamburg1


Paulchen_91

Grüß Gott,

weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?

Besten Dank!

Zorro67

Zitat von: Paulchen_91 am 16. Oktober 2015, 15:10:17
Grüß Gott,

weiß jemamd vielleicht wo ich die Anträge für die 19 oder 33 Tage Verpflichtung im Jahr finden kann?

Besten Dank!

Das Angebot macht dir dein BeorTrT.
7/1990 - 9/1990 AGA 5./NschBtl 7 Ahlen
10/1990 - 6/1991 1./BeobBtl 73 Dülmen
Seit 7/2009 1./ABC-AbwBtl 906  Höxter

Opa_Hagen

Ich will nicht extra einen neuen Thread aufmachen, passt eigentlich auch hier rein:

In der neuen Zentralrichtlinie steht zu lesen:

2.1.4.9 Dienstzeitausgleich
2061. Der Zentralerlass über den Ausgleich besonderer Belastungen der Soldatinnen und Soldaten
(Dienstzeitausgleichserlass - DZAE)16 ist auf RDL anzuwenden.

Heisst das jetzt, dass die Resis volles Geld erhalten und nicht wie früher die 13.50€? 

Und bitte nicht lästern, bei mir hat das konkreten Hintergrund, hab im Rahmen meiner RDL Rufbereitschaft Flüchtlingshilfe und hab das gesamte WE in Tempelhof verbracht und Betten und Zelte aufgebaut.

Gruss

Hagen

eisvogel

Nach dem neuen USG erhalten Arbeitslose im Gegensatz zum alten USG als Unterhaltssicherung nur noch entweder den Tagessatz gemäß Bescheid Arbeitslosengeld oder die Mindestleistung. Das ist für viele eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zum alten USG, wonach sich die Unterhaltssicherung nach dem letzten Gehalt als Arbeitnehmer berechnet hat. Das könnte für viele ein Grund sein, auf künftige Reseverdienstleistungen zu verzichten. Zumindest sollte man sich, falls betroffen, die Auswirkungen des neuen USG genau berechnen. :'( :'( :'(

F_K

Naja,

für alle, deren "damaliges" Einkommen unterhalb der neuen Mindestsätze sind, ist das neue USG ein deutlicher Vorteil.

Die USG Sätze sind so stark angehoben worden, dass es wohl nur vereinzelt zu nachteiligen Situationen kommen wird - ein Vorteil gegenüber "Arbeitslosigkeit" ist jedenfalls immer noch deutlich gegeben.

Aber Ja - es mag solche Einzelfälle geben - aber "verzichten" werden diese nicht.

eisvogel

Trifft jeden, der früher viel verdient hat und dann arbeitslos geworden ist. Beispiel: Früher USG-Leistung ( Höchstsatz für Arbeitnehmer): 184 €/Tag ), seit 1.11.2015 als OTL 101,89 €. Schon ein deutlicher Unterschied. Könnte durchaus sein, dass da die Motivation sinkt.

F_K

... Und wieviel ALG Leistungen bekommt der Kamerad wie lange? Von wie vielen Fällen reden wir? Wie sieht es bei Verheirateten mit x Kindern aus?

Andi8111

Also, wir wollen mal sachlich bleiben. Ob das Gesetzt nun dafür da sein sollte, früher viel verdienende, nun Arbeitslose üppig auszustatten?
Das denke ich nicht.
Und dass die Leistungen des USG sich nun nicht mehr an der fiktiven Summe des vormaligen Verdienstes orientieren, ist zwar bedauerlich, aber Realität geworden.

Schlussendlich kann man aber konstatieren, dass man es nicht tun muss, wenn einem das Geld nicht genug ist^^

(Im übrigen kommt auf den Mindestsatz noch die Reservedienstleistungsprämie drauf...)

eisvogel

Muss man nicht, da hast Du recht. Leider gibt es für die Bundeswehr Beorderungsdienstposten, die nicht so ohne weiteres nachzubestzen sind.
( im Übrigen gab es auch früher was obendrauf, hieß damals Wehrsold )

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